Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2013: Oppenheim-Verfahren - Ärger für die Bahn - Berlusconi in der Bredouille

21.06.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Italien – Steuerhinterziehung: Die italienischen Modemacher Domenico Dolce und Stefano Gabbana sind erstinstanzlich wegen Steuerhinterziehung zu je 20 Monaten Haft verurteilt worden, schreibt die Welt (Tobias Bayer). Die Stardesigner hätten ihre Markenrechte einer Luxemburger Gesellschaft übertragen und Lizenzeinnahmen nach dem dortigen Satz versteuert. Obwohl allgemein erwartet werde, dass die Haftstrafen nicht vollstreckt werden, könnten Rückforderungen der italienischen Steuerbehörden in Millionenhöhe den Bestand des Unternehmens bedrohen.

Italien – Berlusconi: Der ehemalige italienische Ministerpräsident und jetzige Senator Silvio Berlusconi hat nach Darstellung der taz (Michael Braun) vor dem Verfassungsgericht des Landes eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies einen Einspruch Berlusconis gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zurück. Berlusconi drohe weiteres Ungemach: In der kommenden Woche würden Urteile im "Rubygate"-Prozess um eine minderjährige Prostituierte sowie in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung um die unter dubiosen Umständen erfolgte Übernahme eines Verlagshauses erwartet.

Schweden – Völkermord-Verurteilung: Nach Meldung der FAZ ist ein ruandisch-stämmiger Schwede  wegen Völkermordes zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt worden. Für die 1994 verübten Taten wurde der Mann bereits in Ruanda in Abwesenheit verurteilt, eine Auslieferung scheiterte aber an der zwischenzeitlich erfolgten Einbürgerung.

Schweden – Schutz der Privatsphäre: Nicolas Fennen (netzpolitik.org) berichtet über ein jüngst vom schwedischen Parlament verabschiedetes Gesetz, nach dem geheimes Fotografieren und Filmen in privaten Situationen und die anschließende Veröffentlichung im Internet künftig unter Strafe steht. Kritiker bemängelten, dass die "private Umgebung", in der die Aufnahme stattgefunden haben muss, nicht näher definiert werde.

Sonstiges

Suhrkamp: Die Auseinandersetzungen um den Suhrkamp-Verlag kommentiert Sandra Kegel (FAZ) im Feuilleton. Weil es das vom Verlag beantragte Schutzschirmverfahren erst seit einem Jahr gebe, beträten die Beteiligten "juristisches Neuland" und damit "schwieriges Terrain." Auch seien die Folgen des nun vom Minderheitsgesellschafter Hans Barlach erklärten Verzichts auf eine gerichtlich erstrittene Gewinnausschüttung in Millionenhöhe nicht absehbar. Immerhin stehe fest, dass der Verlag "nicht nur Kultur-, sondern auch Rechtsgeschichte geschrieben" habe.

Amoklauf 1913: Über den am 20. Juni 1913 in Bremen verübten, ersten dokumentierten Schulamoklauf schreibt spiegel.de (Rene Schlott). Ein arbeitsloser Lehrer tötete mutmaßlich aus Hass auf "Jesuiten" fünf Schülerinnen, bevor er überwältigt werden konnte. Zu einem Gerichtsverfahren kam es nicht: Der Täter verbrachte seine restlichen 20 Lebensjahre in einer Irrenanstalt. Bemerkenswert sei zudem gewesen, dass in der nachfolgenden öffentlichen Debatte Forderungen nach einer Verschärfung des Waffenrechts laut wurden.

Das Letzte zum Schluss

Glück gehabt: Ein zweijähriger Rechtsstreit einer bayerischen Lehrerin um Übernahme der Kosten eines Unfalls in der Schultoilette endete vor dem Verwaltungsgericht München im Sinne der Klägerin. Diese hatte sich säubern wollen, nachdem im Klassenzimmer eine Glasflasche zu Bruch gegangen war, und war hierbei schwer gestürzt. Wie die SZ (Korbinian Eisenberger) in ihrem Bayern-Teil schreibt, hatte das beklagte Landesamt für Finanzen dem Antrag auf Kostenübernahme zunächst entsprochen. Die Behörde ging jedoch davon aus, dass sich der Unfall im "Sanitätsraum" und nicht im "Sanitärraum" der Schule ereignete und hob nach Entdeckung des Fehlers den Bescheid wieder auf. Zu unrecht, wie das Gericht urteilte: Der Gang zum Klo sei dienstlich unvermeidbar gewesen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2013: Oppenheim-Verfahren - Ärger für die Bahn - Berlusconi in der Bredouille . In: Legal Tribune Online, 21.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8980/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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