Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2013: Oppenheim-Verfahren - Ärger für die Bahn - Berlusconi in der Bredouille

21.06.2013

Oppenheim, der zweite Versuch. Zum Prozessauftakt im Verfahren gegen die ehemaligen Bank-Manager bleibt zunächst alles beim Alten. Außerdem in der Presseschau: Ärger für die Bahn, zur zwingenden Notwendigkeit eines privaten Repetitoriums, schlechte Neuigkeiten für Silvio Berlusconi, Jubiläum eines Amoklaufs sowie der Unterschied zwischen Sanitär- und Sanitätsraum.

LG Köln – Sal. Oppenheim: Im am Donnerstag eröffneten Strafverfahren gegen Ex-Manager des Bankhauses Sal. Oppenheim vor dem Landgericht Köln bleibt vorläufig alles beim Alten. Wie bereits in der Erstauflage zu Beginn des Jahres wird den Angeklagten Untreue in einem besonders schweren Fall sowie Beihilfe hierzu vorgeworfen und ebenso wie im Ausgangsverfahren rügten die Verteidiger zunächst die fehlerhafte Besetzung des Gerichts. Die Stellungnahme des Gerichtspräsidenten spricht von "konstruierten und akademischen" Problemen. Über die Anträge will die Kammer bis zum kommenden Mittwoch entscheiden. Es berichten die SZ (Caspar Dohmen), Handelsblatt (Jan Keuchel) und lto.de.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Bahn-Regulierung: Wie die SZ (Daniela Kuhr) schreibt, beabsichtigt die EU-Kommission, die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der "viel zu laschen" Bahn-Regulierung zu verklagen. Problematisch sei die enge Verflechtung von Netz und Betrieb der Deutschen Bahn, die es dem Unternehmen ermögliche, staatliche Zuschüsse etwa für Infrastrukturmaßnahmen in andere Konzernbereiche zu lenken.

Nach dem Bericht des Handelsblatts (Dieter Fockenbrock) steht das geplante Gesetz zur Bahn-Regulierung derweil vor dem Aus. Die Bahn könne demnach weiterhin die Preise für Nutzung von Trassen und Strom in Eigenregie festlegen, nachdem die SPD-geführten Länder dem Entwurf ihre Zustimmung im Vermittlungsausschuss versagen werden.

Arzneimittel E-Zigarette: Das Handelsblatt (Maike Telgheder) berichtet, dass sich die EU-Gesundheitsminister am Freitag über eine neue Tabakrichtlinie verständigen wollen. Im vorliegenden Entwurf seien erstmals auch nikotinhaltige Nichttabakprodukte wie die sogenannte E-Zigarette enthalten. Ab einer bestimmten Menge Nikotin solle diese zukünftig eine Zulassung als Arzneimittel benötigen.

Abitur vergleichbar: Wie die SZ (Johann Osel) berichtet, hat die Konferenz der Kultusminister am Donnerstag eine bundesweite Vereinheitlichung des Abiturs beschlossen. Ab dem Schuljahr 2016/17 sollen dem Bericht zufolge Abituraufgaben aus einer zentralen Sammlung gestellt werden und hierdurch eine bessere Vergleichbarkeit der erzielten Leistungen erreicht werden. Bayern, Sachsen und Hessen forderten über den Konfererenz-Beschluss hinaus den Abschluss eines verbindlichen Staatsvertrages.

Schadensersatz wegen Kartellverstößen: Den jüngsten Vorschlag der EU-Kommission, durch eine Richtlinie Verbrauchern und Unternehmen einen Schadensersatzanspruch wegen Kartellverstößen zuzubilligen, nimmt Rechtsanwalt Fabian Badtke auf lto.de unter die Lupe. Er erwartet, dass der Vorschlag bei seinem Gang durch die europäischen Institutionen noch einige Veränderungen erfahren wird und erinnert an die zweijährige Umsetzungsfrist der Mitgliedstaaten. Viele der im Vorschlag enthaltenen Regelungen würden außerdem in Deutschland durch richterliche Rechtsfortbildung und -anwendung bereits gelebt.

Zum gleichen Thema schreibt Rechtsanwalt Phillipp Werner im handelsblatt.rechtsboard.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2013: Oppenheim-Verfahren - Ärger für die Bahn - Berlusconi in der Bredouille . In: Legal Tribune Online, 21.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8980/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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