Die juristische Presseschau vom 8. September 2017: Unzu­läs­sige Eltern-Dis­kri­mi­nie­rung / Zuläs­siger Dash­cam­be­weis / Zuläs­sige Rich­terrüge

08.09.2017

Justiz

BGH zu richterlichem Arbeitstempo: Richter dürfen grundsätzlich zu "ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung" ihrer Amtsgeschäfte ermahnt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Verfahren des Richters Thomas Schulte-Kellinghaus in der Fragen des richterlichen Arbeitstempos. Unzulässig wäre die Rüge nur, wenn sie ein nicht mehr sachgerechtes Pensum verlange. Um zu klären, was sachgerecht ist, wird nun der Dienstgerichtshof in Stuttgart die durchschnittliche Arbeitsleistung eines Richters ermitteln müssen. lto.de (Christian Rath) erläutert die Entscheidung.

Die FAZ (Marlene Grunert/Constantin van Lijnden) schildert ausführlich die Hintergründe des Falls. Auch spiegel.de nimmt sich dem Thema an.

EGMR zu Sicherungsverwahrung: Psychiatrische Gutachten, die mehrere Jahre alt sind, können zu einer Sicherungsverwahrung berechtigen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Es hänge vom Einzelfall ab, ob das Gutachten auch Jahre später die Gefährlichkeit des Straftäters belegen könne. Den vorliegenden Fall beschreibt spiegel.de.

OLG Nürnberg zu Dashcam-Aufnahmen: Wenn sich der Unfallhergang nicht anders aufklären lässt, sind Dashcam-Aufnahmen als Beweis im Zivilprozess zulässig, so das Oberlandesgericht Nürnberg. lto.de und die FAZ (cvl.) berichten.

OLG Hamburg – türkischer Spion: Am ersten Prozesstag des Strafverfahrens wegen geheimdienstlicher Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland hat der Angeklagte Mehmet Fatih S. zugegeben, Kontakt mit der türkischen Polizei gehabt zu haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, hiesige kurdische Politiker für den türkischen Geheimdienst ausgeforscht zu haben. Es berichtet ausführlich die taz (Christian Jakob).

zeit.de (Hasan Gökkaya) erläutert die Vorwürfe und beleuchtet insbesondere das Vorgehen Deutschlands gegen die PKK.

VG Ansbach zu AfD-Veranstaltung: Die AfD darf ihre Wahlkampfveranstaltung am morgigen Samstag in Nürnberg wie geplant abhalten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Ansbach und gab damit dem Eilantrag gegen die Kündigung des Mietvertrags für den städtischen Veranstaltungsort statt. Es liege keine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür vor, dass etwa die Menschenwürde Dritter verletzt werde oder mit Straftaten wie Volksverhetzung zu rechnen sei, so focus.de.

VG Berlin – Neuköllner Begegnungsstätte: Die Berliner Moschee Neuköllner Begegnungsstätte klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen das Landesamt für Verfassungsschutz, weil sie im Verfassungsschutzbericht benannt wird. Sie fordert, dass die Behörde sie aus den Berichten von 2015 und 2016 streicht und sieht sich als "dialogbereite Gemeinschaft friedliebender Muslime". Die Welt (Marcel Leubecher) informiert über Hintergründe der Moschee.

LG Leipzig zu Mord an Ehepaar: Das Landgericht Leipzig hat einen Mann wegen Mordes an einem Ehepaar zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte seine Opfer aufgrund eines Streits wegen ausstehender Lohnschulden getötet, so der Verurteilte. Dies meldet spiegel.de.

OLG Frankfurt a.M. zu Paartanz: Ein Tanzpartner haftet nicht für die Folgen eines Sturzes seiner Tanzpartnerin beim Paartanz. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Klägerin verlangte Schadensersatz, da sie sich zum Tanz überredet fühlte und klar gemacht habe, dass der Tanz für sie zu schnell sei. Laut Gericht wäre eine "klar artikulierte Absage" notwendig gewesen, meldet Amtsgerichtsdirektor Hans-Otto Burschel auf community.beck.de.  

LG Augsburg – Ursula Herrmann: Der Bruder der im Jahr 1981 im Zuge ihrer Entführung verstorbenen Ursula Herrmann klagt gegen den für die Tat verurteilten Werner M. auf Schmerzensgeld. Dieser bestreitet seine Täterschaft nach wie vor; sein Anwalt verfolgt nun im Zivilverfahren mögliche Fehler in den polizeilichen Ermittlungen sowie in der Beweisführung des Gerichts, die auf eine Fehlverurteilung schließen lassen. spiegel.de (Julia Jüttner) fasst die Zweifel an der Schuld des M. zusammen. Einer der damals ermittelnden Polizisten hat sich zu den Auffälligkeiten bei den Ermittlungen geäußert, wie spiegel.de in einem weiteren Beitrag meldet. 

EuGH zu Intel: Kartellrechtsanwalt Christian Karbaum stellt für lto.de die Hintergründe des Intel-Urteils des Europäischen Gerichtshofs zusammen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. September 2017: Unzulässige Eltern-Diskriminierung / Zulässiger Dashcambeweis / Zulässige Richterrüge . In: Legal Tribune Online, 08.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24253/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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