Die juristische Presseschau vom 31. August 2017: Mor­dur­teil nach 30 Jahren / Rechts­wid­rige BKA-Daten / Ung­leiche Exa­mens­be­no­tung

31.08.2017

Justiz

BVerwG/VG Freiburg – linksunten.indymedia: Die angeblichen Betreiber der linksradikalen Internetplattform "linksunten.indymedia" wehren sich gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums. Eine Gruppe von Anwälten hat Klage beim erstinstanzlich zuständigen Bundesverwaltungsgericht eingereicht, um zunächst Akteneinsicht zu bekommen. Sie argumentieren unter anderem, dass es gar keinen Verein gegeben habe, der hätte verboten werden können. In weiteren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gehen die Betroffenen gegen die Durchsuchungen ihrer Wohnungen und des autonomen Zentrums KTS vor, wie die taz (Christian Rath) und lto.de (Maximilian Amos) berichten.

BGH – Veruntreuung von Fördergeldern: Der Bundesgerichtshof hat den Fall von zwei Finanzbeamten verhandelt, denen vorgeworfen wird, bei der Vergabe von staatlichen Fördermitteln nicht genau genug hingesehen zu haben. Sie sollen Gelder für den Wohnungsbau ausgezahlt haben, obwohl die Gemeinden bei den Anträgen getrickst hätten. Nächste Woche will der Bundesgerichtshof sein Urteil verkünden, so die SZ (Wolfgang Janisch).

LSG Berlin-Brandenburg – Sozialleistungskürzung für Akademikerin: Eine Akademikerin wehrt sich vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen die Kürzung des Arbeitslosengeldes. Die Arbeitsagentur kürzte die Leistungen, nachdem die Wissenschaftlerin mehrfach einer Aufforderung, zu einem Gespräch zu kommen, nicht Folge geleistet hatte. Sie ist hingegen der Meinung, dass die Arbeitsagentur ohnehin nicht helfen könne, da nur sehr wenige Stellen ausgeschrieben werden, die zu ihrem Profil passen würden. Die taz (Christian Rath) schildert den Fall.

LG Düsseldorf – "Pflegemafia": Vor dem Landgericht Düsseldorf müssen sich neun Angeklagte verantworten, denen bandenmäßiger Betrug vorgeworfen wird. Sie sollen jahrelang als Pflegedienstleister Leistungen an rund 250 Patienten abgerechnet haben, die sie nie erbracht haben. So soll den Pflegekassen ein Schaden von insgesamt achteinhalb Millionen Euro entstanden sein. Weitere Verfahren gegen Ärzte, die Atteste ausgestellt haben, sowie Patienten, die Geld erhalten haben sollen, können folgen. Über den Fall berichten die SZ (Thomas Hummel) und spiegel.de (Matthias Gebauer).

AG Hamburg zu G-20-Demonstrant: Sabine Rückert (Zeit) kritisiert die Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg, mit der ein 21-jähriger G-20-Gegner zu zwei Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde: "Die gesetzliche Anhebung des Strafrahmens kann nicht bedeuten: immer feste druff auf jeden, dessen man habhaft werden kann." Ein Richter müsse die Wirkung seines Urteils auf den Täter im Auge behalten.

StA Mühlhausen – Fischers Anzeige gegen Gauland: In einem Kommentar auf zeit.de begründet Thomas Fischer, ehemaliger Richter Am Bundesgerichtshof, warum er den AfD-Politiker Alexander Gauland wegen Volksverhetzung angezeigt hat. Dessen Äußerungen über die Staatsministerin für Migration, Aydan Özoğuz, würden zum Hass aufstacheln und zu Willkürmaßnahmen auffordern. Da Özoğuz als Mitglied einer ethnischen Minderheitsgruppe angesprochen worden sei, erhalte der Begriff "entsorgen" eine "offenkundig rassistische, auf Verletzung der Menschenwürde gerichtete Bedeutung".

Elke Büdenbender: In einer dreiseitigen Reportage stellt die Zeit (Nicola Meier/Vera Tammen) Elke Büdenbender vor, die früher als Richterin am Verwaltungsgericht Berlin arbeitete und jetzt als Frau von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier repräsentative Aufgaben übernimmt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. August 2017: Mordurteil nach 30 Jahren / Rechtswidrige BKA-Daten / Ungleiche Examensbenotung . In: Legal Tribune Online, 31.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24219/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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