Die juristische Presseschau vom 23. August 2017: Bür­ger­rechts­an­walt vor Gericht / Gefähr­der­ab­schie­bung recht­mäßig / Blitz­schei­dung auf­ge­hoben

23.08.2017

Recht in der Welt

Indien – Blitzscheidung aufgehoben: Der Oberste Gerichtshof Indiens hat die islamische Scheidung durch Verstoßung der Frau aufgehoben. Hierüber berichten FAZ (Till Fähnders), taz (Sven Hansen) und lto.de. Bisher konnten sich indische Muslime von ihren Frauen scheiden lassen, indem sie drei Mal in kurzer Zeit das Wort "Talaq" (Verstoßung) äußerten. Das Gericht hob diese Regelung nun als Verstoß gegen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz auf. 

Chile – Schwangerschaftsabbruch: Das chilenische Verfassungsgericht hat eine Lockerung des Abtreibungsverbotes genehmigt, die Anfang August vom Parlament beschlossen worden war. Hierüber berichten FAZ, spiegel.de und taz (Jürgen Vogt). Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt demnach bei Lebensgefahr für die Mutter, Vergewaltigung und tödlicher Erkrankung des Fötus erlaubt. Im Rahmen der Anhörung vor Gericht hatten 135 religiöse und politische Organisationen jeweils zehnminütige Stellungnahmen abgegeben.

Polen – Justizreform: Die Rechtswissenschaftlerin Magdalena Okonska analysiert auf juwiss.de die Ende Juli beschlossene dritte Empfehlung der EU-Kommission an die polnische Regierung zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Darin rügt die Kommission insbesondere die geplante zwangsweise Versetzung der Richter des Obersten Gerichtes in den Ruhestand als Verstoß die Gewaltenteilung. Die Kommission hat der polnischen Regierung einen Monat Zeit gegeben, die Empfehlungen umzusetzen – andernfalls werde ein Verfahren nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) eingeleitet.

Sonstiges 

"Hinter Gittern": In der Reihe "Hinter Gittern" befasst sich die SZ (Alexander Krützfeldt) heute mit Sucht und Drogen-Entzug von Inhaftierten. Die Möglichkeiten der Behandlung variierten dabei je nach Justizvollzugsanstalt, insgesamt allerdings erhielten nur fünf Prozent aller Strafgefangenen die Möglichkeit einer Substitutionsbehandlung.

Das Letzte zum Schluss

Apfelkönig: Der enttäuschte Verlierer einer Wahl zum Apfelkönig in Guben (Brandenburg) gibt so schnell nicht auf. Der 42-Jährige trat den Gang vor das Amtsgericht Cottbus an und verklagte den Gubener Tourismusverein als Ausrichter des Wettbewerbes auf mehrere Tausend Euro Schadensersatz, wie die SZ (Michaela Schwinn) berichtet. Sein Vorwurf: Die Wahl sei manipuliert gewesen. Ein Urteil wird für Anfang September erwartet.   

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.  

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. August 2017: Bürgerrechtsanwalt vor Gericht / Gefährderabschiebung rechtmäßig / Blitzscheidung aufgehoben . In: Legal Tribune Online, 23.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24087/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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