Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. September 2016: Streit um Ceta / DJT beendet / Klage gegen BND

19.09.2016

Justiz

EuGH – Störerhaftung: Im Interview mit der Samstags-taz (Svenja Bergt) erklärt Volker Tripp, Jurist und politischer Referent beim Verein Digitale Gesellschaft, was die EuGH-Entscheidung zur Störerhaftung für WLAN-Betreiber bedeutet.

LG Braunschweig – VW-Abgasskandal: Nach Bayern fordern jetzt auch Baden-Württemberg und Hessen Schadensersatz von Volkswagen, wie die Samstags-FAZ (Christian Müßgens) meldet. Insgesamt haben inzwischen über 6.600 Investoren beim Landgericht Braunschweig Klage eingereicht. Die Samstags-SZ (Thomas Fromm u.a.) erläutert das Vorgehen verschiedener Anwälte, darunter US-Anwalt Michael Hausfeld, der schon in den USA VW-Kunden vertreten hat, sowie der früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum, der einen außergerichtlichen Vergleich anstrebt. Die FAS (Corinna Budras) stellt den Anlegeranwalt Andreas Tilp vor, der mehr als 1.000 Klagen eingereicht hat.

BVerwG – De-Cix gegen BND: Der Betreiber des weltweit größten Internet-Knotenpunkts De-Cix klagt gegen die strategische Fernmeldeüberwachung durch den BND. Das Unternehmen stützt sich unter anderem auf ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier. netzpolitik.org (Constanze Kurz) und zeit.de (Kai Biermann) erläutern den Sachverhalt sowie die rechtlichen Argumente.

AG München zu FC Bayern: Das Amtsgericht München will den FC Bayern München e.V. nicht aus dem Vereinsregister streichen. Das melden spiegel.de und lto.de. Zuvor hatte Rechtsprofessor Lars Leuschner die Löschung angeregt.

LG Berlin – Raubüberfall im Immobilienbüro: In der Gerichtskolumne der Samstags-FAZ (Klaus Ungerer) geht es um einen Raubüberfall in einem Immobilienbüro, der vor dem Landgericht Berlin verhandelt wird. Dort geht es unter anderem um die Beweiskraft eines gefundenen Zigarettenstummels.

LG Neuruppin – Mordprozess nach 41 Jahren: Die WamS (Christine Kensche) schildert den Fall von Erna F., der vorgeworfen wird, vor 41 Jahren ihren Sohn umgebracht zu haben. Lange ging man davon aus, dass es sich um einen Gasunfall handelte, bis Jahrzehnte später ein anonymer Brief auftauchte. Bald wird das Landgericht Neuruppin unter Anwendung von DDR-Gesetzen ein Urteil sprechen.

Kuriose Kündigungen: Anwälte der Kanzlei Eversheds haben für das Handelsblatt-Rechtsboard Urteile zu den fünf kuriosesten Kündigungsgründen zusammengetragen.

Elektronisches Anwaltspostfach: Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist betriebsbereit, soll jedoch erst am 29. September in Betrieb genommen werden. Vorher muss jedoch noch der Bundesrat über die Verordnung zum Anwaltspostfach entscheiden und der Anwaltsgerichtshof Berlin einstweilige Anordnungen aufheben. Zudem wird in einem weiteren Verfahren die Verfassungsmäßigkeit der Verordnung angezweifelt. Unklarheit besteht außerdem bezüglich der Frage, ob Nutzer mit Test-Emails die Empfangsbereitschaft erklären, schreibt lto.de (Pia Lorenz).

Buch von Klaus Volk: Die Montags-SZ (Hans Leyendecker) stellt das Buch "Die Wahrheit vor Gericht" von Klaus Volk vor, der als Anwalt Prominente wie Boris Becker und Josef Ackermann vertreten hat und in Erlangen, Konstanz und München Strafrecht gelehrt hat.

Jutta Limbach: Nachrufe auf die verstorbene frühere Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach haben jetzt auch ihr Vorgänger Roman Herzog im Focus sowie Dietmar Hipp (Spiegel) verfasst.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. September 2016: Streit um Ceta / DJT beendet / Klage gegen BND . In: Legal Tribune Online, 19.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20615/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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