AG München zum Vereinsrecht: FC Bayern wird nicht aus Register gelöscht

16.09.2016

Das AG München will der Anregung des Osnabrücker Zivilrechtsprofessors Lars Leuschner nicht entsprechen. Es sieht in der Beteiligung des Vereins an der FC Bayern München AG keine Rechtsformverfehlung.

Das Amtsgericht (AG) München die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens abgelehnt. Der Zivilrechtsprofessors Lars Leuschner von der Universität Osnabrück hatte zuvor angeregt, den FC Bayern München e.V. aus dem Vereinsregister zu löschen. Dieser Anregung hat das Gericht nicht entsprochen, gab es am Freitag bekannt .

Leuschner hatte argumentiert, der Club betätige sich übermäßig wirtschaftlich und entspreche damit nicht den Anforderungen des § 21 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die ideelle Betätigung sei der wirtschaftlichen untergeordnet. Der FC Bayern München e.V. ist selbst beteiligt an der FC Bayern München AG.

In der Mitteilung des AG lassen sich die Gründe der Ablehnung allerdings kaum entnehmen. Wie das Gericht lediglich mitteilt, habe der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im ADAC-Urteil klargestellt, dass eine Auslagerung wirtschaftlicher Tätigkeiten eines Vereins auf Kapitalgesellschaften nach dem so genannten Nebenzweckprivileg dem Grunde nach zulässig sei (BGH, Urt. v. 29.09.1982, Az: I ZR 88/80). Die konkreten Verhältnisse beim FC Bayern seien geprüft worden. Danach sei unter Berücksichtigung aller Umstände die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens abzulehnen, so die Mitteilung.

Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des AG gibt es nicht, da es sich hierbei lediglich um eine Löschungsanregung handelte. Ein Antragsrecht steht dem einzelnen Bürger nicht zu.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG München zum Vereinsrecht: FC Bayern wird nicht aus Register gelöscht . In: Legal Tribune Online, 16.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20604/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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