Die juristische Presseschau vom 1. September 2015: Juris ver­liert Exk­lu­siv­zu­gang – Rauch­verbot im Auto – Abmah­nung für Zalando

01.09.2015

Recht in der Welt

Ukraine – Verfassungsreform: Das Parlament in Kiew hat eine Verfassungsreform gebilligt, die den Regionen Donezk und Luhansk im Osten der Ukraine mehr Rechte, wie etwa den Aufbau einer sogenannten Volkspolizei, zugesteht. Dies war von den westlichen Partnerländern gefordert worden, berichtet zeit.de.

Spanien – Blutdiamanten: Wie die SZ meldet, ist erstmals in Europa ein Geschäftsmann wegen der Ausbeutung von afrikanischen Arbeitern für sogenannte Blutdiamanten per zwischenstaatlichem Haftbefehl festgesetzt worden. Der in Spanien festgenommener Belgier soll in Kürze nach Brüssel überstellt werden, wo er 2011 von ehemaligen Diamanten-Sklaven angezeigt worden war.

Russland – Snowden: WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat bekannt gegeben, dass Edward Snowden im Juli 2013 auf Veranlassung von WikiLeaks zusammen mit dem bolivianischen Staatschef Evo Morales geheim aus Russland ausgeflogen werden sollte. Dieser sei bereit gewesen, Snowden Asyl zu gewähren. Wie spiegel.de schreibt, scheiterte der Plan, als klar wurde, dass europäische Regierungen den Überflug von Morales sperren wollten.

Sonstiges

Kirchenasyl: In einer Handreichung der Bischofskonferenz ermahnen die katholischen Bischhöfe ihre Gemeinden zu einem vorsichtigen Umgang mit dem Kirchenasyl. Das Instrument sei ein letztes Mittel und beanspruche kein Sonderrecht gegenüber dem Staat, gibt die SZ (Matthias Drobinski) wieder.

Zalando abgemahnt: Die Wettbewerbszentrale in Hamburg hat Zalando abgemahnt, weil der Online-Modehändler darauf hingewiesen hatte, dass es mit dem Angebot eines bestimmten Produktes knapp werden könnte, wenn der Kunde nicht gleich zugreift. Tatsächlich waren aber mehr als die angegebenen Artikel verfügbar. Darin sah die Wettbewerbszentrale eine Irreführung des Verbrauchers, wie die SZ (Michael Kläsgen) schreibt.

Das Letzte zum Schluss

Sexistische Beleidigungen: Diese Form von Beleidigungen scheint sich bei Verkehrskontrollen zu häufen. Nachdem schon die Bezeichnung eines Polizisten als "Du Mädchen" als Beleidigung anerkannt wurde, wird nun von dem Fall eines uneinsichtigen Autofahrers berichtet, der bei einer Tempokontrolle zu einer Polizistin sagte: "Mit Frauen als Polizisten unterhalte ich mich nicht. Gehen Sie nach Hause und kochen Sie Ihrem Mann ein Ei." Nachdem er in erster Instanz noch frei gesprochen worden war, stellte das Landgericht Bochum das Verfahren in der Berufungsinstanz gegen Zahlung einer Geldauflage von 300 Euro ein. Der Angeklagte hatte zuvor argumentiert, der Satz sei so nicht richtig. Er will gesagt haben: "Mit Frauen in Uniformen rede ich nicht. Hau ein Ei drüber und die Sache ist erledigt", weiß Justillon (Stephan Weinberger).

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ml

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. September 2015: Juris verliert Exklusivzugang – Rauchverbot im Auto – Abmahnung für Zalando . In: Legal Tribune Online, 01.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16765/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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