Die juristische Presseschau vom 1. September 2015: Juris ver­liert Exk­lu­siv­zu­gang – Rauch­verbot im Auto – Abmah­nung für Zalando

01.09.2015

Justiz

LG Duisburg – Loveparade: lto.de gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der juristischen Aufarbeitung der Loveparade-Tragödie. Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes, der vom heutigen Dienstag an vor dem Landgericht Duisburg verhandelt wird, seien acht weitere Zivilklagen anhängig. Die strafrechtliche Aufarbeitung stecke nach wie vor im Zwischenverfahren fest.

LG Frankfurt a.M. zu Internetvertrieb: Das Handelsblatt (Florian Kolf) stellt Urteile vor, mit denen Gerichte Markenherstellern Grenzen für die Beschränkung des Internetvertriebs setzten. So habe das Landgericht Frankfurt a.M. dem Rucksackhersteller Deuter im August vergangenen Jahres untersagt, die Belieferung eines Händlers davon abhängig zu machen, dass dieser die Waren nicht über eine bestimmte offene Handelsplattform vertreibt. In einem kurze Zeit später gegen den Parfümhersteller Coty ergangenen Urteil bezeichnete das Gericht eine solche Regelung als Verstoß gegen das Kartellverbot.

FG Niedersachsen zu Datenabfragen: Nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts sind Sammelauskunftsersuchen des Fiskus an die Betreiber von Internethandelsplattformen zulässig, um Nutzerdaten zu erhalten. Darüber berichtet Marko Wieczorek im Handelsblatt.

AG München zu Reisepreisminderung: Wie lto.de schreibt, hat das Amtsgericht München entschieden, dass eine Änderung des Gesamtcharakters einer Kreuzfahrt durch eine wesentliche Abwandlung der Route zur Minderung des Reisepreises berechtigt.

BAW – Heidenau: Vor dem Hintergrund des von der Bundesanwaltschaft wegen den Gewaltakten in Heidenau eingeleiteten Prüfvorgangs beleuchtet die FAZ (Reinhard Müller) rechtsextreme Taten, bei denen der Generalbundesanwalt in der Vergangenheit die Strafverfolgung an sich gezogen hat und erläutert anhand dessen die Voraussetzungen. Bei der Frage, ob die Auswikungen der Tat dem Fall besondere Bedeutung verleihen, sei auch das äußere Ansehen Deutschlands zu berücksichtigen. Dieses werde beschädigt, wenn die Tat den Eindruck nach sich ziehe, dass Ausländern ein sicherer Aufenthalt in der Bundesrepublik nicht mehr möglich ist.

StA Hannover – Salzhemmendorf: Die FAZ (Reinhard Bingener) berichtet über das Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung gegen die drei Beschuldigten des Anschlags von Salzhemmendorf, denen vorgeworfen wird, einen Molotow-Cocktail in ein Asylbewerberheim geworfen zu haben. Je mehr über die Tatverdächtigen bekannt werde, desto deutlicher erscheine deren Verbindung zur lokalen rechten Szene.

StA Köln – Aktiendeals: Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Köln haben Banken und Fonds aus vielen Ländern jahrelang in riesigen Mengen Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende ge- und verkauft, mit dem Ziel, eine jeweils nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer von deutschen Finanzämtern mehrmals erstattet zu bekommen. Die Ermittlungen müssten nun aufwendig geführt werden, obwohl ein Insider schon 2011 heiße Informationen angeboten habe, deren Ankauf auch rechtlich zulässig gewesen wäre. Diese Chace hätten die vom Bundesfinanzministerium mit dem Fall betrauten hessischen Behörden verpasst, schreibt die SZ (Klaus Ott).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. September 2015: Juris verliert Exklusivzugang – Rauchverbot im Auto – Abmahnung für Zalando . In: Legal Tribune Online, 01.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16765/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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