Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2012: Reformen für Europa – Neues Lehman-Urteil – Reisefreiheit in Kuba

17.10.2012

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EuGH zu Einreiseverbot für Präsident: Ein EU-Mitgliedstaat kann dem Staatsoberhaupt eines anderen EU-Mitgliedstaates die Einreise verweigern. Wie lto.de meldet, entschied das der Europäische Gerichtshof und gab damit der Slowakei Recht, die dem ungarischen Präsidenten 2009 die Einreise verweigert hatte. Das Recht auf Freizügigkeit könne wegen der besonderen Stellung eines Staatsoberhauptes in diesen Fällen eingeschränkt werden.

BGH zu Lehman-Zertifikaten: Der Bundesgerichtshof hat erneut Schadensersatzklagen von Anlegern abgewiesen, die Zertifikate der insolventen Lehman-Bank erworben hatten. Die Finanzberater der Commerzbank hätten keine Beratungspflichten verletzt. Der BGH hatte 2011 entschieden, dass es in den Lehman-Verfahren auf den Einzelfall ankomme. Der Senatsvorsitzende Ulrich Wiechers kritisierte nun, dass die interessanten Fragen nicht zur Entscheidung kämen, weil die Banken sich in diesen Fällen mit den Kunden kurzfristig auf einen Vergleich einigten. Die Hintergründe erläutern die SZ (Wolfgang Janisch) und die FR (Ursula Knapp).

BGH-Urteil zu "Stimmt's?": internet-law.de (Thomas Stadler) weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom März dieses Jahres hin, wonach die Bezeichnung einer Zeitungskolumne grundsätzlich Titelschutz nach dem Markengesetz beanspruchen kann. Die Wochenzeitung Die Zeit, in der regelmäßig die Kolumne "Stimmt's?"erscheint, hatte gegen das Internetportal web.de geklagt, das eine Rubrik unter gleichem Namen angeboten hatte. Der BGH sah allerdings keine Verwechslungsgefahr, der Fall wurde an das Oberlandesgericht Hamburg zurück verwiesen.

BGH-Urteil zu Amtszeit von Vorständen: Der Rechtsanwalt Tim Johannsen-Roth bespricht auf der "Recht und Steuern"-Seite der FAZ ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom Juli dieses Jahres, wonach Aufsichtsräte die Amtszeit von Unternehmensvorständen vorzeitig verlängern dürfen, auch wenn dafür keine besonderen Gründe vorliegen.

OVG Münster zu Cern-Klage: Die Klage gegen den Teilchenbeschleuniger im Genfer Forschungszentrum Cern ist endgültig gescheitert, das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung ab. Das meldet spiegel.de. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Die in Zürich lebende deutsche Klägerin hatte befürchtet, bei den Experimenten könnten Schwarze Löcher entstehen, die die Erde zerstören würden.

OLG München - Kirch-Prozess: Im Streit zwischen der Deutschen Bank und den Erben des Medienmanagers Leo Kirch vor dem Oberlandesgericht München könnten sich die Fronten neu sortieren. Wie die SZ (Klaus Ott) erfahren hat, soll die Deutsche Bank Überlegungen angestellt haben, sich mit Kirch auf einen Vergleich zu einigen. Das würde zu Lasten des ehemaligen Deutsche-Bank-Vorstandsprechers Rolf Breuer gehen, der 2002 in einem Interview Kirchs Kreditwürdigkeit angezweifelt hatte.

LG Koblenz – Nürburgring-Prozess: Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess um den gescheiterten Ausbau des Nürburgrings begonnen. Sechs Angeklagte, darunter der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel, müssen sich wegen mutmaßlicher Untreue oder Beihilfe dazu verantworten. Die Hintergründe des Falles schildert Die Welt (Hannelore Crolly).

LG Bonn – Salafist-Prozess: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Salafisten Murat K. im Strafverfahren vor dem Landgericht Bonn gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor und fordert eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. K. hatte zuvor gestanden, im Mai zwei Polizisten mit Messerstichen verletzt zu haben. Eine kurze Meldung findet sich auf spiegel.de, eine ausführliche Reportage aus dem Gerichtssaal bringt die SZ (Annette Ramelsberger). Dort heißt es, K. habe keine Reue gezeigt und die Tat mit seinem Glauben gerechtfertigt.

Revision im Drehbuch-Prozess: In dem Prozess gegen die ehemalige NDR-Fernsehchefin Doris Heinze hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, so spiegel.de. Das Landgericht Hamburg hatte Heinze zuvor wegen Bestechlichkeit, Betrug und Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, weil sie für den Sender Drehbücher gekauft hatte, die sie oder ihr Mann geschrieben hatten.

Schavans Uni stellt Anzeige: Die Universität Düsseldorf hat eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Weitergabe vertraulicher Informationen gestellt, nachdem ein Gutachten über angebliche Plagiate in der Doktorarbeit der Bundesbildungsministerin Annette Schavan bekannt geworden ist. Das berichten unter anderem die taz (Jannis Hagmann) .

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2012: Reformen für Europa – Neues Lehman-Urteil – Reisefreiheit in Kuba . In: Legal Tribune Online, 17.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7325/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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