Die juristische Presseschau vom 17. Mai 2013: NSU-Prozess wird ernst – Kein Vorschuss bei Samenspende – Bolivien will ans Meer

17.05.2013

Weitere Themen – Justiz

BSG zu Pflege-TÜV: Das Bundessozialgericht hat Klagen gegen den 2009 eingeführten Pflege-TÜV zurückgewiesen. Ein Pflegeheim hatte die Prüfung und die Veröffentlichung der Ergebnisse als unzulässigen Eingriff in seine Berufsfreiheit kritisiert, weil viele geprüfte Kriterien nicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse zurückgingen, berichtet die FAZ (Corinna Budras).

BVerwG zu Samenspende und Unterhalt: Das Bundesverwaltungsgericht hat laut spiegel.de entschieden, dass eine Frau, die mit Hilfe einer anonymen Samenspende Mutter wird, keinen staatlichen Unterhaltsvorschuss verlangen kann. Schließlich habe sie selbst die Kenntnis von der Person des Vaters und damit den Rückgriff beim eigentlichen Unterhaltsschuldner vereitelt.

BGH zu Framing: Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob fremde Videos ohne Zustimmung des Urhebers in die eigene Webseite eingebaut werden können, dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt, berichtet taz.de (Christian Rath). In einem separaten Kommentar spricht sich Rath (taz) gegen ein Zustimmungserfordernis aus. Die Rechte des Urhebers könnten auch dadurch gesichert werden, dass er ein Framing seiner Videos technisch verhindern kann. netzpolitik.de (Leonhard Dobusch)  hat Reaktionen auf den BGH-Beschluss zusammengetragen.

LG Stade – Tötung auf Verlangen?: Ein 78-jähriger Rentner hatte seine Frau erschossen – angeblich auf deren Wunsch hin. Ein erstes Strafurteil wegen Tötung auf Verlangen hatte der BGH aufgehoben. Ob ein ernsthafter Todeswunsch vorliege, dürfe nicht nur anhand von Aussagen des Täters geprüft werden. Jetzt, so spiegel.de (Julia Jüttner) müsse das Landgericht Stade entscheiden, ob der Mann wegen Mordes oder wegen Tötung auf Verlangen verurteilt wird.

BVerfG zu Parabolantennen: Der Doktorand Cengiz Barskanmaz bespricht im verfassungsblog einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, wann Hauseigentümer Parabolantennen der Mieter dulden müssen. Bei einer turkmenischen Familie genüge der Hinweis auf türkische Sender im Kabel-Fernsehen in der Regel nicht. Das BVerfG habe hier eine "Lektion in doing diversity" erteilt, meint Barskanmaz.

BVerfG – ThUG: spiegel.de (Julia Jüttner) schildert den Fall eines heute 33-Jährigen, der als 19-Jähriger eine Joggerin ermordet hat. Er sei heute nach dem Therapie-Unterbringungsgesetz (für Ex-Sicherungsverwahrte) interniert. Sein Anwalt bestreite jedoch das Vorliegen einer psychischen Störung und habe Verfassungsbeschwerde eingelegt.

50 Jahre "van Gend en Loos": Die FAZ (Alexandra Kemmerer) berichtet von einer Feier des Europäischen Gerichtshofs anlässlich seines Urteils "van Gend en Loos", mit dem 1963 die Gemeinschaftsordnung als eigene Rechtsordnung konstituiert wurde. Wie damals werde auch heute noch ein "Europa der Juristen" beschworen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Mai 2013: NSU-Prozess wird ernst – Kein Vorschuss bei Samenspende – Bolivien will ans Meer . In: Legal Tribune Online, 17.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8753/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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