Die juristische Presseschau vom 16. März 2016: Ent­eig­nung durch Ato­m­aus­s­tieg? / Ver­fas­sungs­schutz mit­schuld am NSU? / Ver­trags­schluss ohne Men­sche

16.03.2016

Recht in der Welt

Norwegen – Anders Breivik: In dem Verfahren des verurteilten Massenmörders Anders Breivik gegen seine Haftbedingungen hat die Staatsanwaltschaft am gestrigen Dienstag ausführlich Breiviks Haftbedingungen erläutert, die danach nicht gegen Menschenrechte verstießen, wie spiegel.de (Espen A. Eik/Gerald Traufetter) berichtet. Per Hinrichs (Die Welt) meint dazu, auch ein Massenmörder könne die Einhaltung seiner Rechte überprüfen lassen – im Umgang mit seinen schlimmsten Gegnern beweise der Rechtsstaat seinen hohen Standard.

Griechenland – Anti-Folter-Komitee: Der stellvertretende Direktor beim Kommissar für Menschenrechte des Europarats Nikolaos Sitaropoulos erläutert auf verfassungsblog.de in englischer Sprache den neusten Griechenland-Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe beim Europarat (CPT). In dem Bericht werde rechtswidrige Gewaltausübung durch Exekutivorgane kritisiert und eine wirkungsvolle Strategie hiergegen gefordert.

Großbritannien – Scheidungsurteil: In einem Scheidungsverfahren in England hat ein Richter der Ehefrau 90 Prozent des Ehevermögens von umgerechnet rund 700.000 Euro zugesprochen, weil diese einen Ausgleich dafür benötige, zugunsten der Familie ihre Karriere aufgegeben zu haben. Aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters habe sie nun nur geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wohingegen ihr Ex-Mann durch Einkommen und Rentenansprüche gut abgesichert sei. Dies berichtet spiegel.de.

Polen – Verfassungsgericht: Wie die FAZ (Konrad Schuller) berichtet, stellt die polnische Regierung das europäische Rechtsstaatsverfahren in Frage. Die vergangene Woche veröffentlichte Stellungnahme der Venedig-Kommission beim Europarat nehme er "ernst", so der Vorsitzende der Regierungspartei Pis, Jaroslaw Kaczynski, jedoch werde sie nur "im Rahmen des polnischen Rechts und der polnischen Verfassung" beachtet werden.

Südafrika – Südafrika, Sudan und IStGH: Das oberste Gericht Südafrikas hat entschieden, Südafrika hätte Sudans Präsidenten Omar Hassan al-Bashir bei seinem Besuch im Juni 2015 festnehmen lassen müssen. Indem es ihm die Ausreise ermöglichte, habe das Land seine Verpflichtungen gegenüber dem IStGH verletzt. Der IStGH fahndet nach dem sudanesischen Staatschef per Haftbefehl wegen Völkermordes, so die taz.

 

Sonstiges

Fischer zu Rache: In seiner aktuellen Kolumne beschäftigt sich Bundesrichter Thomas Fischer auf zeit.de mit Rache in der zivilisierten Gesellschaft und welche Rolle das Strafrecht dabei spielt. Rache sei Vergeltung von Übel an einem dafür Verantwortlichen und das Strafrecht sei ein Ersatz für Rache, um deren gemeinschaftsschädliche Wirkung abzumildern. Aus Fischers Sicht hängt damit beides unmittelbar zusammen oder anders gesagt: "Rache ist zugleich Voraussetzung, Inhalt, Negierung und Untergrabung dessen, was wir uns heute als staatliches 'Strafrecht' vorstellen".

"Smart Contracts": In einem Gastbeitrag in der FAZ befasst sich der Rechtsanwalt Markus Kaulartz mit sogenannten Blockchains, mit denen Daten verschlüsselt und signiert durch Transaktionen ausgetauscht werden können. Diese seien auch für Juristen interessant, denn es könnten hiermit Willenserklärungen für "Smart Contracts" übermittelt werden – automatisierte und vorprogrammierte Verträge, die keiner menschlichen Mitwirkung bedürften.

 

Das Letzte zum Schluss

Doppelt ist nicht besser: In Hamburg ist ein Raubüberfall auf eine Spielhalle gescheitert, weil der mutmaßliche Täter sich durch eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife entdeckt fühlte und flüchtete. Als er jedoch merkte, dass ihm doch nicht die erwartete Aufmerksamkeit zuteil wurde, kehrte er kurzerhand zur Spielhalle zurück. Die Angestellte hatte jedoch bereits die Tür abgeschlossen. Unschlüssig klopfte er noch einmal vorsichtig und gab, als ihm niemand öffnete, endgültig auf. Das schreibt die taz Nord.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lil

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. März 2016: Enteignung durch Atomausstieg? / Verfassungsschutz mitschuld am NSU? / Vertragsschluss ohne Mensche . In: Legal Tribune Online, 16.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18792/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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