Die juristische Presseschau vom 16. März 2016: Ent­eig­nung durch Ato­m­aus­s­tieg? / Ver­fas­sungs­schutz mit­schuld am NSU? / Ver­trags­schluss ohne Men­sche

16.03.2016

Justiz

BVerfG zur Melloni-Entscheidung des EuGH: Juwiss.de (Christopher Bilz) befasst sich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Dezember, mit dem dieses sich erstmals auf den entwickelten "Identitätsvorbehalt" gegenüber EU-Recht gestützt und geprüft hat, ob eine nach Europarecht zwingende Auslieferung auch nach deutschem Verfassungsrecht zulässig ist. Dies sei nicht ohne Weiteres mit der Rechtsprechung des EuGH zum Verhältnis von nationalen Grundrechten zu den europarechtlichen Garantien vereinbar.

BGH zu Boykottaufruf als Meinungsäußerung: Die Forderung des Deutschen Tierschutzbüros an eine Bank, das Konto eines Pelztierzüchters zu kündigen, ist eine zulässige Meinungsäußerung, entschied der Bundesgerichtshof. Die Meinungsfreiheit überwiege hier das Persönlichkeitsrecht des Züchters, berichtet lto.de.

OLG München – NSU: Am 270. Verhandlungstag des Prozesses um die mutmaßlichen Terroristen der Zwickauer Zelle haben Nebenklagevertreter dem Verfassungsschutz vorgeworfen, die Mordserie mit ermöglicht zu haben. Die Behörde habe "1998 die Ergreifung der drei untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe allein aus Gründen des Quellenschutzes vereitelt". Das berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm). Ein weiteres wichtiges Thema im Prozesses ist zurzeit, inwieweit die Hauptangeklagte Beate Zschäpe am Bekennervideo des Trios beteiligt war, erläutert zeit.de (Tom Sundermann).

LG Hannover – Anschlag auf Flüchtlingsunterkunft: Die SZ (Annette Ramelsberger) schildert den Fall zweier Männer und einer Frau, die sich wegen des Brandanschlags auf ein Flüchtlingsheim in Salzhemmendorf wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten müssen. Während die Angeklagten die Tat als "Ausrutscher" dazustellen versuchten, offenbarten sich im Laufe der Verhandlung diverse Anzeichen einer rechtsradikalen Überzeugung hinter der Tat.

FG Köln zu Scheidungskosten: Das mit einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes eingeführte Verbot der steuerlichen Berücksichtigung von Prozesskosten gilt nicht für Scheidungsverfahren, wie lto.de meldet. Diese sind nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln damit weiterhin steuerlich absetzbar.

LG Leipzig zu Fahrstuhl-Mord: In Leipzip ist ein heute 30-Jähriger wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, berichtet die FAZ (Stefan Locke). Er hatte einen 22-Jährigen in einen Fahrstuhlschacht gestoßen und einen 20-Jährigen betäubt und auf Bahngleise gelegt, um zu vertuschen, dass er auf die Namen der beiden Opfer illegale Internetgeschäfte abwickelte.

LG Braunschweig – VW-Skandal: In der Affäre um manipulierte Abgaswerte hat nun eine Gruppe von 278 Großaktionären Klage gegen den Automobilkonzern eingereicht, mit der 3,255 Milliarden Euro Schadensersatz gefordert werden, meldet lto.de. Das Hbl. (Martin Murphy u.a.) gibt eine Übersicht über die gegen den Konzern geführten Klagen und porträtiert den juristischen Leiter des Rechtsressorts bei VW, Manfred Döss.

Elektronisches Anwaltspostfach: Der im Streit um die Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) zwischen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und zwei Rechtsanwälten Ende Februar geschlossene Vergleich wird von der BRAK widerrufen werden. Die Kammer hatte hierin zugesagt, die betreffenden Postfächer nicht einzurichten. Individuelle Lösungen seien jedoch technisch nicht möglich, berichtet lto.de (Pia Lorenz).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. März 2016: Enteignung durch Atomausstieg? / Verfassungsschutz mitschuld am NSU? / Vertragsschluss ohne Mensche . In: Legal Tribune Online, 16.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18792/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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