Die juristische Presseschau vom 11. Juni 2015: BGH zu Tatprovokation – Sanel M. bleibt in Haft – Unternehmensstrafrecht

11.06.2015

Justiz

BVerfG zu Wissenschaftsfreiheit: Das Bundesverfassungsgericht hat über die Beschwerden im Zusammenhang mit der Fusion der TU Cottbus mit der FH Lausitz entschieden. Für die Leitung der verschmolzenen Universität vorübergehend einen "Gründungsbeauftragten" durch das Wissenschaftsministerium einzusetzen, verstoße gegen die Freiheit der Wissenschaft. Im Übrigen wurden die Beschwerden abgelehnt, berichtet lto.de.

BFH zu Einkommensteuer vom Zwangsverwalter: Der Bundesfinanzhof hat bereits im Februar entschieden, das Zwangsverwalter die Einkommensteuerpflicht des Schuldners aus Einnahmen durch die Grundstücksverwaltung zahlen müssen. Das meldet lto.de.

OLG Hamm zu Kontaktverbot und Facebook: Durch das Schreiben von Kommentaren über seine Ex-Frau auf seiner eigenen Facebookseite hat ein Mann gegen das ihm auferlegte Kontaktverbot verstoßen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte den Widerruf der Reststrafaussetzung zur Bewährung, melden lawblog.de (Udo Vetter) und lto.de.

StA Freiburg – Anklage gegen Alessios Stiefvater: Im Fall des getöteten Alessio hat die Staatsanwaltschaft Freiburg nun Anklage wegen Totschlags und Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen den Stiefvater erhoben, meldet die FAZ (Rüdiger Soldt). Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil das Jugendamt den Jungen trotz Warnungen nicht aus der Obhut seines Stiefvaters nahm.

OLG Frankfurt – Tuğçe-Prozess: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 3. Juni die Haftbeschwerde den Angeklagten Sanel M. verworfen. Es bestehe dringender Tatverdacht der Körperverletzung mit Todesfolge und Fluchtgefahr – wegen massiver Bedrohungen in Deutschland und Verwandten in Serbien – melden FAZ (Timo Frasch) und lto.de.

OLG München – NSU-Prozess: Der NSU-Prozess ist bis kommenden Dienstag unterbrochen. Die Angeklagte Beate Zschäpe hat Antrag auf Entbindung ihrer Verteidigerin Anja Sturm gestellt. Dazu schreiben SZ (Annette Ramelsberger/Tanjev Schultz), FAZ (Farin Truscheit), spiegel.de (Gisela Friedrichsen), taz (Konrad Litschko/Christian Rath) und lto.de. Die taz (Konrad Litschko) schreibt außerdem über die Zschäpe von Gutachter Nedopil attestierte chronische Belastungsreaktion auf die Verteidigungsstrategie zu schweigen.

StA Kiel – Beate Uhse AG: Das Landgericht Kiel hat auf die Anklage der Staatsanwaltschaft Kiel das Hauptverfahren gegen führende Mitarbeiter der Beate Uhse AG nicht eröffnet. Die Angaben des Hauptbelastungszeugen hält das Gericht für eine "offensichtliche Falschaussage", einige Vorwürfe sind bereits verjährt und die Berechnung des Gesamtschadens nicht nachvollziehbar. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingereicht, berichtet die SZ (Uwe Ritzer).

LG Leipzig zu pauschaliertem Schadensersatz: Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass ein pauschalierter Schadensersatz den zu erwartenden Schaden nicht übersteigen dürfe. Im zugrundeliegenden Fall ging es um Zahlungsforderungen von bis zu 50 Euro wegen misslungenen Geldeinzugs, für deren Höhe das Gericht keine Grundlage erkennen konnte, schreibt die SZ (tö).

Klage auf Einsicht in Selektorenliste? Die Opposition im Bundestag erwägt Klage zu erheben, wenn dem NSA-Untersuchungsausschuss die Einsicht in die geheime Liste von Suchbegriffen (Selektorenliste) weiterhin verwehrt bleibt, melden SZ und taz. Kai Biermann (zeit.de) befürwortet eine Klage aus Prinzip, um einen Präzedenzfall zur Kontrollverweigerung durch die Exekutive zu vermeiden, der jedem künftigen Untersuchungsausschuss die Macht zur Kontrolle entziehen könnte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Juni 2015: BGH zu Tatprovokation – Sanel M. bleibt in Haft – Unternehmensstrafrecht . In: Legal Tribune Online, 11.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15816/ (abgerufen am: 09.05.2024 )

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