Die juristische Presseschau vom 11. Juni 2015: BGH zu Tatprovokation – Sanel M. bleibt in Haft – Unternehmensstrafrecht

11.06.2015

BGH verschärft Rechtsprechung zur Tatprovokation. Außerdem in der Presseschau: Wissenschaftlicher Dienst bemängelt Vorratsdatenspeicherung, Zschäpe will ihre Anwältin loswerden und Unternehmensverantwortung im internationalen Strafrecht.

Thema des Tages

BGH zu rechtsstaatswidriger Tatprovokation: Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Drängen zu Straftaten durch polizeiliche Lockspitzel nicht mehr – wie nach bisheriger Rechtsprechung – lediglich zu Strafmilderungen für den Gedrängten führt. Das Verfahren ist vielmehr einzustellen, urteilte der zweite Senat. Im zugrundeliegenden Fall hatte der spätere Angeklagte zunächst Vorschläge für Drogengeschäfte abgelehnt. Erst nachdem ihm ein verdeckt ermittelnder Beamter vortäuschte, seine Familie sei in Gefahr wenn das Geschäft nicht stattfinde, erklärte sich der Betroffene bereit. Im Oktober 2014 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass eine reine Strafmilderung dem fair-trial-Grundsatz nicht genüge. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), blog.beck.de (Henning Ernst Müller), taz (Christian Rath) und Tagesspiegel (Ursula Knapp).

Rechtspolitik

Vorratsdatenspeicherung: In zwei Gutachten bemängelte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages am Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung insbesondere die unklaren Regelungen zur Datenverwertung und den mangelhaften Schutz von Anwälten und anderen Berufsgeheimnisträgern, schreibt die SZ (Robert Rossmann). Im Interview mit der taz (Christian Rath) spricht Patrick Sensburg (CDU) über den möglichen Veränderungen am Gesetzentwurf.

Heribert Prantl (SZ) meint das Gesetz bleibe verfassungswidrig, wie man es auch drehe und wende, da helfen auch Zitate aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts.

Homo-Ehe: Rechtsanwalt und FDP-Geschäftsführer Marco Buschmann prognostiziert in der FAZ einen Wandel der Auslegung des verfassungsrechtlichen Ehebegriffs, sollte diese Frage vor das Verfassungsgericht gelangen. Mit den geänderten Lebensverhältnissen und dem Verbot der Ungleichbehandlung wegen sexueller Orientierung werde "Ehe" ebenso einen Wandel erfahren wie "Familie", die nach Verfassungsrechtsprechung bereits aus einem gleichgeschlechtlichen Paar mit Kindern bestehen kann.

IT-Sicherheitsgesetz: Am Freitag will der Bundestag das IT-Sicherheitsgesetz verabschieden. Im letzten Moment ist noch eine Regelung eingefügt worden, die Unternehmen mit Geldbuße bedroht, wenn sie Hackerangriffe auf wichtige Infrastrukturen nicht anzeigen. Es berichtet die FAZ (Joachim Jahn).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Juni 2015: BGH zu Tatprovokation – Sanel M. bleibt in Haft – Unternehmensstrafrecht . In: Legal Tribune Online, 11.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15816/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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