Die juristische Presseschau vom 11. Juni 2013: BVerfG vs. EZB - Überwachung auf amerikanisch - Die Rosenburg und die Nazis

11.06.2013

Weitere Themen - Justiz

OVG Bremen zu Lebenspartnern: Die taz-Bremen (Jan Zier) berichtet über ein "Präzendenzurteil" des Oberverwaltungsgerichts Bremen. Das Gericht entschied, dass der Hinterbliebene eines Soldaten die selben Versorgungsansprüche wie ein Witwer habe und diese auch rückwirkend bis zum Jahr 2004 geltend machen könne. Begründet worden sei dies mit einer unmittelbaren Berufung auf die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aus dem Jahr 2000, deren Umsetzung in nationales Recht der deutsche Gesetzgeber verschleppt habe.

LG Osnabrück zu Volksverhetzung: Das Landgericht Osnabrück hat den Sänger und Texter einer rechtsextremen Band wegen der Leugnung des Holocausts zu einer Geldstrafe verurteilt. Wie lto.de meldet, entging damit das aus der gleichen Feder stammende "Döner Killer"-Lied einem Strafurteil, da es mehrdeutig interpretierbar und damit durch die Meinungsfreiheit geschützt sei.

Konrad Redeker: Den am Freitag verstorbenen Rechtsanwalt Konrad Redeker würdigen Nachrufe bei lto.de und in der FAZ (Corinna Budras). Als Mitarbeiter einer führenden Wirtschaftskanzlei habe der Verstorbene das Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie das Berufsrecht der Anwaltschaft entscheidend geprägt. Ein besonderes Anliegen sei Redeker die Aufarbeitung der Rolle der Anwaltschaft im Dritten Reich gewesen.

Fall Mollath: In einem längeren Beitrag setzt sich Heribert Prantl (SZ) mit § 63 StGB, der Rechtsgrundlage für die Einweisung Gustl Mollaths, auseinander. Er vergleicht ihn mit der Inschrift am Höllentor in Dantes "Göttlicher Komödie." Die tatsächliche Verweildauer von Untergebrachten hänge in der Praxis hauptsächlich vom Bundesland ab. Als existenzieller Eingriff verlange die Einweisung nach § 63 StGB auch existenzielle Sorgfalt. Hier sei der Gesetzgeber gefordert.

Missbrauch Schutzbefohlener: In Saarbrücken muss sich ein Funktionär des Jugenbunds "Autonomer Wandervogel" wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verantworten. Nach dem Bericht der taz-zwei (Christian Füller) sitzt neben dem Angeklagten "eine mehr als 100-jährige Tradition sexueller Ausbeutung auf der Anklagebank."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Juni 2013: BVerfG vs. EZB - Überwachung auf amerikanisch - Die Rosenburg und die Nazis . In: Legal Tribune Online, 11.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8895/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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