Verurteilung wegen Döner-Killer-Song aufgehoben: Nazi-Musiker trotzdem zu Geldstrafe verurteilt

10.06.2013

Die Neonazi-Band "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" sorgte mit ihrem Song "Döner Killer" für Aufregung. Das LG Osnabrück verurteilte den Sänger und Texter der Band nun wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro - allerdings wegen eines anderen Songs.

Der Sänger habe in dem Lied "Geschwür am After" den NS-Völkermord und die Deportation der Juden geleugnet, begründete die 7. Kleine Strafkammer des Landgerichts (LG) Osnabrück am vergangenen Donnerstag die Entscheidung.

Damit kassierte das LG ein Urteil des Amtsgerichts Meppen aus dem vergangenen Oktober, das den 43-Jährigen zur einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft neun Monate Haft auf Bewährung.

Das Lied war 2010 auf der CD "Adolf Hitler lebt" erschienen. Während das Urteil der ersten Instanz in drei Stücken der CD Volksverhetzung und Billigung von Straftaten sah, werteten die Osnabrücker Richter nur ein Lied als Straftat. Die anderen Songs, darunter "Döner Killer", seien mehrdeutig und damit von der Meinungsfreiheit umfasst. Der Song hatte im Zusammenhang mit der Ende 2011 bekanntgewordenen NSU-Mordserie für Aufsehen und Empörung gesorgt.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verurteilung wegen Döner-Killer-Song aufgehoben: Nazi-Musiker trotzdem zu Geldstrafe verurteilt . In: Legal Tribune Online, 10.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8890/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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