Die juristische Presseschau vom 11. Juni 2013: BVerfG vs. EZB - Überwachung auf amerikanisch - Die Rosenburg und die Nazis

11.06.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA – Trayvon Martin: Vor über einem Jahr erregte die amerikanische Öffentlichkeit der Tod Trayvon Martins, der von einem Nachbarschaftwächter erschossen wurde. Der muss sich nun wegen Mordes vor Gericht verantworten. Über den mühseligen Prozessbeginn berichtet spiegel.de (Marc Pitzke).

Sonstiges

Anwälte-Ranking: In einem mehrseitigen Themen-Schwerpunkt stellt das Handelsblatt (Heike Anger, Catrin Gesellensetter) exklusiv ein Ranking der besten deutschen Wirtschaftskanzleien vor.

Karriere für Nazis: Die vom Bundesjustizministerium eingesetzte unabhängige Kommission zur Erforschung der NS-Verstrickung des eigenen Hauses hat gestern eine erste Bestandsaufnahme vorgelegt. Wie die SZ (Melanie Staudinger) berichtet, kommt "Die Rosenburg", so der Titel des Berichts und des ersten Sitzes des Ministeriums zu "teilweise überraschenden" Ergebnissen. So seien etwa in den 1960er Jahren sämtliche Abteilungsleiter des BMJ einschlägig vorbelastet gewesen. In einem nächsten Schritt werde die Kommission von Juristen und Historikern Personalakten des Ministeriums auswerten, um personelle Kontinuitäten auch in unteren Ebenen zu untersuchen.

Haftung von Geschäftsführern: Auch wenn die Stimmung von Unternehmern gegenwärtig "prächtig" sei, sollten GmbH-Geschäftsführer für Zeiten der Krise gewappnet sein. Dies rät Fachanwalt Niels George in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Ein verspäteter Insolvenzantrag könne die persönliche Haftung des Geschäftsführers bewirken und wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelten oder Bankrott strafrechtlich relevant werden.

Wahrheitskommissionen: Über eine Tagung von Historikern, Juristen, NS-Fahndern und Holocaust-Überlebenden zum Sinn und Zweck von Wahrheitskommissionen als Alternative zur juristischen Aufarbeitung staatlichen Unrechts berichtet die FAZ (Thomas Thiel) in ihrem Feuilleton. Derartige Kommissionen böten die Chance, den Tätern die Zunge zu lösen, seien aber in besonderem Maße von der Unterstützung der betroffenen Bevölkerung abhängig.

Das Letzte zum Schluss

Gut gegangen: Beruhigung für schusselige Arbeitnehmer. Das Landesarbeitsgericht Hessen hob die Kündigung einer Bankangestellten auf, die bei der Prüfung von Zahlungsbelegen eine fehlerhafte Überweisung von 222.222.222,22 Euro übersah. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass weder eine vorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers noch eine vorsätzliche Manipulation der eigenen Arbeitsleistung vorgelegen habe. Über den Fall berichte Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder (kanzlei-blaufelder.com). Er weiß auch zu berichten, dass die Überweisung einer systeminternen Prüfungsroutine der Bank auffiel und nicht ausgeführt wurde.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Juni 2013: BVerfG vs. EZB - Überwachung auf amerikanisch - Die Rosenburg und die Nazis . In: Legal Tribune Online, 11.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8895/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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