Die juristische Presseschau vom 9. - 11. März 2013: Richter wirft mit Akten – Regierung untätig bei sexuellem Missbrauch – Fehlendes Gespür beim NSU-Prozess

11.03.2013

Weitere Themen – Justiz

OLG München – NSU: Möglicherweise bekommt der türkische Botschafter doch noch einen reservierten Platz im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München, berichtet die Samstags-taz (Christian Rath) und beschreibt die Rechtslage zur Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen. Christian Bommarius (Samstags-FR) kritisiert das "fehlende Gespür" der bayerischen Justiz. Das Gericht könne die Platznot vermindern, indem es den Prozess mit einer festen Kamera für alle Journalisten in einen separaten Arbeitsraum überträgt. Laut Samstags-Welt (Per Hinrichs/Martin Lutz) gebe es von Opferseite außerdem Kritik an der Zeugenladung. Ein Verfassungsschützer, der bei einem Mord in Kassel anwesend war, solle nur kurz verhört werden.

OLG München zu Beate Zschäpes Großmutter: Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe kurzzeitig von Köln nach Gera verlegt wird, um ihre schwerkranke Großmutter treffen zu können, meldet focus.de.  Die Bundesanwaltschaft hatte das abgelehnt, weil sie Fluchtgefahr sah.

BGH zu Vorkasse bei Einbauküchen: Der Besteller einer Einbauküche kann nicht per AGB dazu gezwungen werden, schon vor dem Einbau einer Küche den gesamten Kaufpreis zu bezahlen, entschied der Bundesgerichtshof laut lto.de.

BPatG zu Santander-Rot: Im markenrechtlichen Streit zwischen der Santander-Bank und den Sparkassen um die Signalfarbe Rot hat das Bundespatentgericht nun den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten, meldet stern.de.

OLG Hamm zu Handy-Navi: Wer bei einer Autofahrt ein Mobiltelefon benutzt, muss auch dann ein Bußgeld bezahlen, wenn er damit nicht telefoniert, sondern nur eine Navigations-App bedient, so das Oberlandesgericht Hamm laut lawblog (Udo Vetter).

LG Köln zu Moscheezement: Das Landgericht Köln wies die Klage eines Bauunternehmers gegen den Betreiber der bald öffnenden Kölner Zentralmoschee ab. Der Unternehmer, der zwei Millionen Euro ausstehenden Werklohn verlangte, habe eigenmächtig nicht den vereinbarten Zement verwendet, so laut spiegel.de die Begründung des Gerichts.

EuGH zu Akerberg Fransson: Auf dem Verfassungsblog verteidigt der Rechtswissenschaftler Hannes Rathke das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Anwendungsbereich der EU-Grundrechte-Charta. Die Reichweite der Unionsgrundrechte sei logische Folge der Übertragung von Hoheitsrechten. Die Alles-oder-Nichts-Lösung des EuGH beuge Rechtsunsicherheiten vor.

VG Köln zur Information an Bahnhöfen: Der Rechtsprofessor Urs Kramer analysiert auf lto.de ein (noch nicht rechtkräftiges) Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Danach war die Aufforderung des Eisenbahnbundesamts an die Bahn rechtmäßig, auch kleinere Bahnhöfe bald mit Anzeigetafeln für Zugverspätungen auszustatten. Dies ergebe sich aus einer EU-Verordnung von 2007.

EuGH – VW-Gesetz: Am Dienstag wird der Europäische Gerichtshof über die erneute Klage der EU-Kommission gegen das deutsche VW-Gesetz verhandeln, das mit seiner Sperrminorität für das Land Niedersachsen angeblich den Kapitalverkehr behindere. Die Montags-FAZ (Johannes Ritter) analysiert die Kritik von VW-Betriebsrat und Land Niedersachsen an der Klage.

BAG – Leiharbeitslohn: Am Mittwoch wird das Bundesarbeitsgericht entscheiden, ob Leiharbeiter nach Feststellung der Unwirksamkeit der Billig-Tarifverträge der christlichen Gewerkschaft CGZP rückwirkend den vollen ihnen zustehenden Arbeitslohn einklagen können. Die taz (Eva Völpel) stellt das Problem vor.

BVerfG zu eingetragenen Partnerschaften: Die FAZ (Reinhard Müller) analysiert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu eingetragenen Homo-Partnerschaften, die sich nicht zwingend aus dem Grundgesetz ergebe. Er zitiert dabei den Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz wonach der besondere Schutz der Ehe zu einer "Leerformel ohne Anwendungsbereich" geworden sei.

Klagen gegen den griechischen Schuldenschnitt: Die WamS (Frank Stocker) gibt aus Anlegersicht einen ausführlichen Überblick über den Stand der Klagen gegen den griechischen Schuldenschnitt vom März 2012.

StA Düsseldorf – Schavan-Leck: Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat die gegen unbekannt geführten Ermittlungen wegen Geheimnisverrats eingestellt. Es gebe keine Ansätze, um herauszufinden, wer den Bericht der philosophischen Fakultät über die Doktorarbeit Schavans vorab an Journalisten weiterggegeben hatte, meldet die Montags-SZ.

BAW – Syrien: Das Zeit-Interview mit Anwalt Wolfgang Kaleck zu Ermittlungen der Bundesanwaltschaft unter syrischen Flüchtlingen ist jetzt auf zeit.de online nachlesbar.

Fall Mollath: Oliver Garcia (delegibus-Blog) analysiert im Rahmen seiner Mollath-Serie diesmal die Rolle des Generalstaatsanwalts Hasso Nerlich, der früher als Präsident des Amtsgerichts Nürnberg schon mit dem Fall von Gustl Mollath befasst war. Die Entscheidung über ein Wiederaufnahmeverfahren hatte ihm das bayerische Justizministerium zuletzt jedoch aus der Hand genommen und selbst getroffen.

Tarifstreit beim DGB-Rechtschutz: Der Focus berichtet über die Forderung der Beschäftigten des DGB-Rechtsschutzes auf 6,5 Prozent mehr Gehalt, während der DGB nur 0,9 Prozent Zuwachs angeboten hatte. Im Februar habe es bereits erste Warnstreiks gegeben, weshalb Hunderte Güte- und Arbeitsgerichtsverhandlungen verschoben werden mussten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. - 11. März 2013: Richter wirft mit Akten – Regierung untätig bei sexuellem Missbrauch – Fehlendes Gespür beim NSU-Prozess . In: Legal Tribune Online, 11.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8298/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

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