Die juristische Presseschau vom 4. – 6. Mai 2013: Alles über den NSU-Prozess – Kein Deal mit Hoeneß – "Scheiß-RTL" bleibt verboten

06.05.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Niederlande – Verschlüsselung: Der lawblog (Udo Vetter) berichtet von einer Diskussion in den Niederlanden. Danach sollen die Besitzer verschlüsselter Festplatten gezwungen werden können, Passwörter herauszugeben, mit denen die Verschlüsselung aufgehoben werden kann. Eine Selbstbelastung solle damit zwar nicht verbunden sein, aber gegen Hintermänner, zum Beispiel Hersteller von Kinderpornographie, sollen die Ergebnisse eingesetzt werden können.

IStGH – Doku: lto.de (Markus Sehl) nimmt den Dokumentarfilm "The Court" über den internationalen Strafgerichtshof zum Anlass, dessen Geschichte und Bedeutung darzustellen.

Sonstiges

Religionskritik und Grundgesetz: Der Studienkreis für Presserecht und Pressefreiheit hat am Wochenende eine Tagung zum Thema "Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit" veranstaltet. Danach müssen Gläubige eine (auch provokative) Kritik ihrer Religion aushalten. Es berichteten die Montags-FAZ (Reinhart Müller) und die Montags-taz (Christian Rath).

Bildberichte über Prominente: Rechtsprofessor Georgios Gounalakis schildert auf lto.de die Entwicklung der Rechtsprechung von BVerfG und EGMR zur Zulässigkeit von Photos von Prominenten in der Öffentlichkeit. Er rät Prominenten, möglichst wenig von sich freiwillig preiszugeben, sonst schafften sie selbst ein Informationsinteresse, mit dem unerwünschte Berichterstattung rechtfertigt werden könne.

Papier-Interview: In einem Interview mit der Samstags-Welt (Jochen Gaugele/Thorsten Jungholt) verteidigt Ex-BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier seinen Nachfolger Andreas Voßkuhle. Dieser dürfe durchaus Hintergrundgespräche mit Journalisten führen. Allerdings gerate die besondere Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts in Gefahr, "wenn in der Öffentlichkeit zu sehr auf einzelne Personen abgehoben wird". Außerdem äußerte sich Papier zu eingetragenen Partnerschaften, zur steuerrechtlichen Selbstanzeige und zu Steuerplänen der Grünen.

Das Letzte zum Schluss

Mit Wünschelruten gegen Sprengstoff: Der Brite James McCormick hatte ein Gerät erfunden, mit dem man Sprengstoff erkennen kann. Es sollte auf dem gleichen Prinzip wie Wünschelruten basieren. Zwar habe das Gerät überhaupt nicht funktioniert, doch McCormick soll mit dem Verkauf rund 60 Millionen Euro verdient haben. Nachdem zahlreiche Attentate im Irak nicht verhindert werden konnten, wurde McCormick als Schwindler festgenommen. Ein englisches Gericht verurteilte ihn nun zu zehn Jahren Haft wegen Betrugs, berichtet spiegel.de (Ulrike Putz).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. – 6. Mai 2013: Alles über den NSU-Prozess – Kein Deal mit Hoeneß – "Scheiß-RTL" bleibt verboten . In: Legal Tribune Online, 06.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8670/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen