Die juristische Presseschau vom 6. April 2016: Kein Love-Parade-Pro­zess / EuGH zum EU-Haft­be­fehl / EuGH zu Flug­gast­daten

06.04.2016

Um die Katastrophe bei der Love-Parade 2010 wird es vorerst keinen Strafprozess geben. Außerdem in der Presseschau: Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls kann menschenunwürdig sein und der EuGH zweifelt an Fluggastdatenspeicherung.

Thema des Tages

LG Duisburg – Love-Parade: Der tödliche Ausgang der Duisburger Love-Parade im Jahr 2010 wird vorerst keine strafrechtlichen Konsequenzen haben, entschied das Landgericht (LG) Duisburg am gestrigen Dienstag. Es lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters ab, weil es eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung für nicht hinreichend wahrscheinlich hält. Insbesondere das Gutachten des britischen Professors Keith Still sollte belegen, dass die Angeschuldigten bei der Veranstaltungsplanung Sorgfaltspflichten verletzten, die den Tod der 21 Opfer kausal verursachten. Es enthalte jedoch "gravierende inhaltliche und methodische Mängel" sowie unsachliche Äußerungen des Gutachters und sei daher nicht verwertbar. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Ablehnung des Hauptverfahrens Beschwerde eingelegt. Es berichten spiegel.de (Jörg Diehl/Matthias Gebauer) und lto.de.

Udo Vetter (Lawblog.de) kritisiert, dass kein weiteres Gutachten eingeholt wurde, nachdem Zweifel an dem Sachverständigen aufgekommen waren. Dies hätte auch nach Anklageerhebung sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Gericht initiiert werden können. Bernd Dörries (SZ) meint, "die Angst vor einem Prozess, der ohne Urteil bleibt, war nun größer als die Pflicht gegenüber den Hinterbliebenen", Pascal Beucker (taz) bezeichnet die Ablehnung des Hauptverfahrens als "bittere Farce". Jost Müller-Neuhof (Tsp) hingegen ist der Ansicht, das Gericht habe es sich nicht zu leicht gemacht – und bei einer Tragödie müsse es nicht unbedingt Schuldige geben.

Rechtspolitik

Panama-Papers: Wird genug gegen Steuerhinterziehung in Steueroasen unternommen? Darüber wird seit Enthüllung der "Panama Papers" intensiv diskutiert – sogar ein weltweites Verbot von Briefkastenfirmen wurde schon gefordert, wie zeit.de (Lisa Caspari/Philip Faigle/Katharina Schuler) zusammenfasst. Für die Rechtslage in Deutschland ist insbesondere interessant, welche Maßnahmen zur bis 2017 fälligen Umsetzung der EU-Geldwäsche-Richtlinie getroffen werden, berichtet das Hbl (Holger Alich/Jan Hildebrand/Donata Riedel). In den geleakten Dokumenten tauchen auch 28 deutsche Banken auf, die an der Gründung von Briefkastenfirmen beteiligt sein sollen. Die Kanzlei Mossack Fonseca, von der die veröffentlichten Daten stammen, hat laut SZ derweil Strafantrag gestellt, weil sie einen Hackerangriff auf ihre Server vermutet.

Lohngerechtigkeit: In einer Umfrage des Verbands deutscher Unternehmerinnen (VdU) hat sich die Mehrheit der teilnehmenden Arbeitgeberinnen gegen das geplante Lohngerechtigkeitsgesetz ausgesprochen. Mit diesem sollen Arbeitnehmerinnen erfahren können, wie viel ihre männlichen Kollegen verdienen, und bei unbegründeter Schlechterbezahlung mehr Gehalt verlangen können. Dies wird jedoch als „marktfern und mittelstandsfeindlich“ bezeichnet, so die SZ (Costanze von Bullion).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. April 2016: Kein Love-Parade-Prozess / EuGH zum EU-Haftbefehl / EuGH zu Fluggastdaten . In: Legal Tribune Online, 06.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18911/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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