Die juristische Presseschau vom 6. April 2016: Kein Love-Parade-Pro­zess / EuGH zum EU-Haft­be­fehl / EuGH zu Flug­gast­daten

06.04.2016

Recht in der Welt

Kongo/Frankreich – Missbrauchsverdacht gegen Soldaten: Soldaten der kongolesischen Armee, die als Blauhelme der Vereinten Nationen im Nachbarland Zentralafrikanische Republik stationiert waren, sollen dort Frauen und minderjährige Mädchen vergewaltigt haben. Gegen drei UN-Soldaten beginnt daher nun ein Prozess, 18 ihrer Kollegen sind in separaten Verfahren angeklagt. Das berichtet die SZ (Tobias Zick). Zudem ermittelt in diesem Zusammenhang auch die Staatsanwalt in Paris wegen des Missbrauchsverdachts gegen französische Soldaten.

Türkei – Gewalt gegen Frauen: Die FAZ (Cigdem Toprak) befasst sich mit Gewalt gegen Frauen in der Türkei, die ein großes Problem sei. Fast jede zweite verheiratete Frau habe physische Gewalt durch ihren Partner erfahren. Zwar seien die gesetzlichen Grundlagen für Gleichberechtigung und Schutz von Frauen inzwischen geschaffen, allerdings würden sie wegen vorherrschender traditioneller Denkmuster unzureichend umgesetzt.

Sonstiges

Mobiltelefondaten in Ermittlungsverfahren: Anlässlich der Auseinandersetzung zwischen dem FBI und der Firma Apple um die Entschlüsselung des iPhones eines mutmaßlichen Verbrechers gibt netzpolitik.org (Constanze Kurz) einen Überblick darüber, wann in Deutschland Computer und Telefone beschlagnahmt und ausgewertet werden und wie die Verschlüsselung umgangen werden darf.

Fischer zu Gefängnissen: In seiner aktuellen Kolumne beschäftigt sich Bundesrichter Thomas Fischer auf zeit.de dieses Mal mit dem Gefängnissystem. Dabei geht er auch auf seine vorheigen Texte ein, die sich damit beschäftigen, wie und warum Strafen verhängt werden. Er schließt: "Wir müssen versuchen, mit dem Strafen etwas für die Zukunft Positives zu bewirken: Die Bestraften von weiteren Taten abhalten, die Übrigen von Anfangstaten."

Rechtsbereinigungsgesetz: Die Bundesregierung will 149 Gesetze und Verordnungen abschaffen oder ändern, um veraltete und bedeutungslose Vorschriften abzuschaffen. Teilweise enthielten Gesetze etwa noch D-Mark-Angaben statt Euro, meldet die FAZ (Joachim Jahn).

Rechtsvergleichung: Die FAZ (Martin Otto) bespricht das Buch "Rechtsvergleichung" des Staatsrechtlers Uwe Kischel, wobei der Autor besonders die Beschäftigung mit islamischem, jüdischen und kanonischen Recht hervorhebt. Er bezeichnet es als kluges und ernstzunehmendes Buch, das "weit über die weiteren Fachgrenzen hinaus bemerkenswert" sei.

Juristische Ausbildung

Promovend mit rechter Gesinnung? Die FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet von einem Rechtsradikalen, der bis Herbst 2014 Zivilrichter auf Probe in Bayern war, dessen Dienst jedoch nach Bekanntwerden seiner Ansichten beendet wurde. Im Anschluss promovierte er bei einem Professor für Zivilrecht in Greifswald, dem aufgrund früherer Äußerungen ebenfalls eine Nähe zum Rechtsradikalismus unterstellt wird.

Das Letzte zum Schluss

Flugzeugpfändung wegen 600 Euro: Dass die Ferienairline Condor einem Reisegast nach einem jahrelangen Mahnverfahren die verlangte Entschädigung von 600 Euro auch dann nicht zahlte, als dieser einen Vollstreckungstitel erwirkte, führte zu drastischen Maßnahmen: Ein Gerichtsvollzieher hat versucht, am Flughafen Salzburg ein Flugzeug des Unternehmens im Wert eines zweistelligen Millionenbetrags zu pfänden. Um dem zu entgehen, beglich die Airline dann ihre Schulden, meldet spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lil

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. April 2016: Kein Love-Parade-Prozess / EuGH zum EU-Haftbefehl / EuGH zu Fluggastdaten . In: Legal Tribune Online, 06.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18911/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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