Die juristische Presseschau vom 6. März 2013: NPD muss mit Verbotsdebatte leben – Anwälte könnten Richtern helfen – BAG zu Altersgrenzen

06.03.2013

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Debatte um Voßkuhle: Christian Bommarius (FR) verteidigt den Verfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle, nach dessen Auftritt auf der Bundespressekonferenz. Voßkuhle habe lediglich "nochmals die Rechtsprechung zur Homo-Ehe erklärt" – und zwar "entspannt, präzise und sachlich". Die Aufregung erkläre sich vor allem aus dem Streit innerhalb der CDU, die sich nicht auf eine Haltung zur Homo-Ehe einigen könne. Jost Müller-Neuhoff (Tagesspiegel) kommentiert hingegen, Voßkuhle habe sich gegenüber Bundestagspräsident Norbert Lammert "im Ton vergriffen", in der Sache sei ihm jedoch nichts vorzuwerfen. Die Haltung des Bundesverfassungsgerichts zur Homo-Ehe lasse sich ohnehin schon aus den bisherigen Urteilen zur Lebenspartnerschaft ablesen.

EuGH zu Grundrechte-Charta: Auf der "Recht und Steuern"-Seite der FAZ analysiert der Rechtswissenschaftler Hans-Joachim Cremer die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die Anwendung der EU-Grundrechte-Charta auszuweiten. Der EuGH setze damit seine bisherige Rechtsprechung fort, das gehe allerdings zu Lasten der mitgliedstaatlichen Gerichte.

BAG zu Altersgrenzen: Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge dürfen Altersgrenzen festlegen, wenn diese sich auf das gesetzliche Renteneintrittsalter beziehen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag und lehnte damit die Klage eines Arbeitnehmers ab, der im Jahr 2007 mit 65 Jahren aus seinem Beruf in Rente gehen musste und darin eine Altersdikriminierung sah. Die SZ (Sibylle Haas) berichtet.

AG Dresden zu Neonazi-Gegner: Nachdem das Amtsgericht Dresden einen Demonstranten wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einem Jahr und zehn Monaten Haftstrafe verurteilt hat, liegt nun die schriftliche Begründung vor. Die lasse jedoch viele Fragen offen, heißt es in Berichten von spiegel.de (Julia Jüttner) und taz (Michael Bartsch). Hintergrund des Falles ist eine Kundgebung gegen Neonazis, die im Februar 2011 stattfand. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt.

LG Düsseldorf – Messerstecher im Jobcenter: Vor dem Landgericht Düsseldorf beginnt heute der Prozess gegen einen Mann, der im September 2012 eine Mitarbeiterin des Neusser Jobcenters erstochen haben soll. Er ist wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen angeklagt. Dazu Die Welt (Tim Röhn).

Wulff-Affäre - Glaeseker verteidigt sich: Wie die FAZ (Robert von Lucius) berichtet, könnte die Staatsanwaltschaft Hannover noch in dieser Woche Anklage gegen Olaf Glaeseker und Manfred Schmidt wegen Bestechung und Bestechlichkeit erheben. Glaeseker war der Sprecher des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, Schmidt ist Veranstaltungsmanager. Die Verteidigung Glaesekers weist die Vorwürfe zurück, eine entsprechende Stellungnahme, die Glaeseker der Staatsanwaltschaft übersandt hat, liegt der FAZ vor.

Ermittlungen gegen Windreich: Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen fünf ehemalige und amtierende Vorstandsmitglieder des Windparkentwicklers Windreich AG wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulation, Kapitalanlagebetrug, Marktpreismanipulation und Kreditbetrug, so die FAZ (Oliver Schmale). Das Unternehmen soll falsche Angaben in Jahresabschlüssen gemacht haben.

Nachbarschaftsstreit: Die SZ (Martin Wittmann) bringt eine Reportage über einen seit Jahren andauernden Nachbarschaftsstreit, den weder Polizei noch Justiz befrieden können.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. März 2013: NPD muss mit Verbotsdebatte leben – Anwälte könnten Richtern helfen – BAG zu Altersgrenzen . In: Legal Tribune Online, 06.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8272/ (abgerufen am: 12.05.2024 )

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