Die juristische Presseschau vom 6. März 2013: NPD muss mit Verbotsdebatte leben – Anwälte könnten Richtern helfen – BAG zu Altersgrenzen

06.03.2013

Vorhersehbare Schlappe für die NPD - das BVerfG hat einen Antrag abgelehnt, mit dem sich die Partei Verfassungskonformität bestätigen lassen wollte. Außerdem in der Presseschau: Wie Anwälte Richtern helfen könnten, wen das Leistungsschutzrecht betrifft, wer Voßkuhle verteidigt, was das BAG zu Altersgrenzen sagt und eine etwas andere Gerichtsreportage aus Russland.

BVerfG zu NPD-Antrag: Das Bundesverfassungsgericht hat wie erwartet den Antrag der NPD zurückgewiesen, mit dem die Partei feststellen lassen wollte, dass sie nicht verfassungswidrig ist. Für eine solche Feststellung fehle die Rechtsgrundlage. Sachliche Debatten über eine etwaige Verfassungswidrigkeit müsse die Partei hinnehmen, die Grenze zu einer unsachlichen Benachteiligung sei in der aktuellen Diskussion nicht überschritten. Die NPD kündigte an, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen. Es berichten die FAZ (Helene Bubrowski), die FR (Ursula Knapp) und die taz (Christian Rath).

Christian Bommarius (FR) kommentiert, der Antrag der NPD sei "dumm" und "unverschämt" gewesen, die Unzulässigkeit absehbar. Ein Hintergrundbericht von spiegel.de (Christina Hebel) ordnet den BVerfG-Beschluss hingegen als "kalkulierte Klatsche" ein, es sei von Anfang an das Ziel der NPD gewesen, vor den EGMR zu ziehen.

Weitere Themen – Rechtspolitik

"Special Master" am Zivilgericht: Der Bundesverfassungsrichter Reinhard Gaier schlägt in einem Gastbeitrag für die FAZ vor, in umfangreichen wirtschaftrechtlichen Streitigkeiten an den Zivilgerichten einen "Special Master" nach amerikanischem Vorbild zu beteiligen: Ein dritter Rechtsanwalt könnte das Gericht bei der Aufklärung des Sachverhalts unterstützen und sich um einen Vergleich zwischen den streitenden Parteien bemühen.

Leistungsschutzrecht: Die taz (Christian Rath) erläutert das neue Leistungsschutzrecht und betont, die Regelungen beträfen Suchmaschinen und ähnliche Dienste – für Blogger ändere sich hingegen nichts. Auch der Rechtsanwalt Mathias Schwarz befasst sich auf lto.de mit dem Leistungsschutzrecht. Er zeigt sich "zuversichtlich, dass es der Rechtsprechung gelingen wird, den genauen Anwendungsbereich" abzustecken.

Urheberrecht: Thomas Stadler (internet-law.de) setzt sich mit den Vorschlägen der Grünen zur Reform des Urheberrechts auseinander. Ob die Abmahnpraxis damit eingeschränkt werden könne, sei zweifelhaft, die Pläne zum Urhebervertragsrecht seien "enttäuschend". Hier fehle ein gesetzlicher Anspruch auf eine nach Art und Umfang der Werknutzung angemessene Vergütung, der unabhängig von der vertraglichen Vereinbarung gilt.

EU will Manager-Gehälter begrenzen: Nachdem die Schweiz per Volksentscheid entschieden hat, Manager-Gehälter zu deckeln, hat der EU-Binnenmarktkomissar Michel Barnier angekündigt, bis Ende des Jahres einen ähnlichen Vorschlag vorzulegen. Das berichtet die taz (Eric Bonse). Widerstand dagegen gibt es vor allem aus Großbritannien – wie die FAZ (Bettina Schulz) berichtet, sehen englische Banken mögliche Verstöße gegen die EU-Verträge.

Huber kritisiert IFRS: Die FAZ (Joachim Jahn) berichtet über eine Veranstaltung der Deutschen Nationalstiftung, auf der Juristen und Politiker über die internationalen Rechnungslegungsregeln IFRS diskutierten. Unter anderem kritisierte Bundesverfassungsrichter Peter Huber, dass damit Vorschriften einer privaten Organisation gälten – stattdessen müsse der Gesetzgeber entsprechende Standards erlassen.

Zwangsbehandlung und Patientenautonomie: Der Rechtsanwalt und Journalist Oliver Tolmein analysiert im Feuilleton der FAZ medizinrechtliche Neuerungen: Das Patientenrechtegesetz, das die Selbstbestimmung des Patienten betont und die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, die eine Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen ermöglicht, stünden im Widerspruch zueinander. In dieser Woche hatte zudem die baden-württembergische Regierung Eckpunkte für eine Reform vorgestellt, mit der psychisch kranke Menschen mehr Rechte und Behandlungsmöglichkeiten erhalten sollen.

Betreuungsrecht: Wie die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, will die Bundesregierung am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen, um das Betreuungsrecht zu ändern. Demnach soll die Betreuungsbehörde künftig stärker beteiligt werden, wenn es um die Frage geht, inwiefern etwa psychisch kranke, geistig behinderte oder demente Menschen die Hilfe eines gesetzlichen Betreuers brauchen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. März 2013: NPD muss mit Verbotsdebatte leben – Anwälte könnten Richtern helfen – BAG zu Altersgrenzen . In: Legal Tribune Online, 06.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8272/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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