Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2013: Versicherungen dürfen Anwalt vorschlagen – NPD-Landeschef verurteilt – Überwacher überwacht

05.12.2013

Der Anwalt unseres Vertrauens: Rechtsschutzversicherungen dürfen ihre Kunden belohnen, wenn sie sich von bestimmten Anwälten vertreten lassen – das entschied der BGH. Außerdem in der Presseschau: Kritik am Hauptausschuss des Bundestages, LG Berlin verurteilt NPD-Landeschef, der Gurlitt-Fall lockt Anwälte und ein Geheimdienstchef wird versuchweise überwacht.

Thema des Tages

BGH zu Anwaltswahl: Die Rechtsschutzversicherung HUK-Coburg darf ihren Kunden finanzielle Vorteile bieten, damit sie sich von einem Anwalt vertreten lassen, den die Versicherung vorschlägt. Das entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch. Die Welt (Kathrin Gotthold) berichtet. Demnach erklärten die Richter, nach der maßgeblichen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs schließe das Recht auf freie Anwaltswahl solche Anreizsysteme nicht aus. Dem Kunden bleibe es überlassen auf Vorteile zu verzichten und einen anderen Anwalt zu wählen. Geklagt hatte eine Rechtsanwaltskammer, auch der Deutsche Anwaltsverein hatte die Praxis der Rechtsschutzversicherung kritisiert.

Rechtspolitik

Hauptausschuss des Bundestages: Heribert Prantl (SZ) kritisiert den "sogenannten Hauptausschuss", der die Geschäfte des Bundestages verwalten soll. Den übrigen Abgeordneten werde so "ein temporäres Berufsverbot" verordnet. Dass die große Koalition die parlamentarische Arbeit bis zur Regierungsbildung aussetze, sei eine "Missachtung der Volksvertretung". Das Verfassungsgericht sei jedoch machtlos, solange nicht geklagt werde.

Koalitionsvertrag - Europäisches Ein- und Ausreiseregister: Wie spiegel.de (Claus Hecking/Weit Medick/Severin Weiland) berichtet, sprechen sich Union und SPD im Koalitionsvertrag für ein europäisches Ein- und Ausreiseregister aus. Demnach sollen Ausländer, die nicht im Schengen-Raum leben, bei der Einreise alle zehn Fingerabdrücke hinterlassen. Diese Daten sollen mindestens sechs Monate gespeichert werden. Datenschützer reagieren entsetzt.

Koalitionsvertrag - Netzneutralität: Der Rechtswissenschaftler Florian Jäkel beschreibt auf lto.de, was der Koalitionsvertrag von Union und SPD zur Netzneutralität vorsieht. Vor allem die Vorschläge zur Bevorzugung bestimmter Dienste seien "recht unübersichtlich", aber "ausbaufähig".

Früheres Eingreifen bei Stalking: Union, SPD und die Innenminister der Länder wollen Stalking schärfer verfolgen. Wie die SZ (Kim Björn Becker) berichtet, wollen Union und SPD laut ihrem Koalitionsvertrag die Hürden für eine Verurteilung von Stalkern senken. Zudem soll es derzeit auf der Herbstkonferenz der Innenminister um eine Verschärfung des Stalking-Paragrafen gehen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2013: Versicherungen dürfen Anwalt vorschlagen – NPD-Landeschef verurteilt – Überwacher überwacht . In: Legal Tribune Online, 05.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10258/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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