Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2013: Versicherungen dürfen Anwalt vorschlagen – NPD-Landeschef verurteilt – Überwacher überwacht

05.12.2013

Recht in der Welt

Internationaler Seegerichtshof zu Greenpeace-Aktivisten: Der Rechtswissenschaftler Sebastian Tho Pesch erläutert auf juwiss.de die Entscheidung des Internationalen Seegerichtshofs, wonach Russland die festgesetzen Greenpeace-Aktivisten gegen Kaution freilassen muss und geht dabei auch auf die scharfe Kritik des russischen Richters ein. Russland hat die Aktivisten zwar aus der Untersuchungshaft entlassen, sie dürfen jedoch nicht ausreisen.

Italien – Wahlgesetz verfassungswidrig: Der Oberste Gerichtshof Italiens hat das Wahlgesetz für verfassungswidrig erklärt. Wie spiegel.de knapp meldet, verstößt die von dem ehemaligen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi eingeführte sogenannte Mehrheitsprämie gegen die Verfassung. Sie garantierte der stärksten Partei rund 54 Prozent der Sitze im Abgeordnetenhaus, auch wenn dies nicht dem Stimmanteil entsprach.

Sonstiges

Gurlitt-Fall lockt Rechtsanwälte: Peter Dittmar (Welt-Feuilleton) befasst sich mit der Rolle von Rechtsanwälten im Streit um die Kunstsammlung Cornelius Gurlitts. Ihnen gehe es vor allem um lohnende Mandate. Weil das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hier enge Grenzen setze, arbeiteten deutsche Anwälte teilweise mit schweizerischen Firmen oder amerikanischen Anwaltbüros  zusammen – so könnten Erfolgshonorare vereinbart werden.

Das Letzte zum Schluss

Überwachter Überwacher: Die Schweizer Wochenzeitung WOZ (Dominik Gross/Jan Jiràt) wollte mal ausprobieren, "was man über einen Menschen herausfinden kann, ohne dass man ihn wissen lässt, dass man etwas über ihn herausfinden will" – und hat sich dafür den Schweizer Geheimdienstchef Markus Seiler ausgesucht. Allerdings mit einigen Pannen und eher mäßigen Ergebnissen, wie die Reportage zeigt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2013: Versicherungen dürfen Anwalt vorschlagen – NPD-Landeschef verurteilt – Überwacher überwacht . In: Legal Tribune Online, 05.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10258/ (abgerufen am: 09.05.2024 )

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