Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2013: Versicherungen dürfen Anwalt vorschlagen – NPD-Landeschef verurteilt – Überwacher überwacht

05.12.2013

Justiz

BVerfG – NPD-Verbot: Heinrich Wefing (Die Zeit) kommentiert den Antrag der Bundesländer zum Verbot der rechtsextremen NPD. Das Bundesverfassungsgericht müsse nun "Maßstäbe für ein Parteiverbot im 21. Jahrhundert entwickeln", die Entscheidung sei "komplett offen". Wie sich die NPD gegen das Verbot wehren will, erläutert spiegel.de (Christina Hebel). Die Partei argumentiere, kein faires Verfahren zu erhalten, weil ihr Gelder aus der Parteienfinanzierung fehlten, Spitzenfunktionäre überwacht würden und Beweismaterial von V-Leuten stamme.

BAG – Arbeitnehmerüberlassung: Das Bundesarbeitsgericht wird sich in einer Verhandlung am 10. Dezember mit der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigen und könnte dabei seine bisherige Rechtssprechung näher erläutern, so der Rechtsanwalt Gero Ludwig auf dem Handelsblatt Rechtsboard. Klärungsbedürftig seien der Begriff der vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung und die Folgen dauerhafter Überlassung - ob das Bundesarbeitsgericht auf diese Fragen eingehe, sei aber offen.

BGH zu Untervermietung: Ein Vermieter darf einem Mieter nicht deshalb kündigen, weil dieser seinen Untermieter nicht los wird. Wie der Bundesgerichtshof entschied, durfte der Vermieter zwar die Erlaubnis zur Untervermietung widerrufen, aber nicht fristlos kündigen - der Mieter konnte sich auf einen Räumungsprozess berufen, den er mit dem Untermieter führte. Das meldet spiegel.de.

OVG Bremen zu Klassenfahrt: Die taz-nord (Gernot Knödler) berichtet über die Entscheidung des Bremer Oberverwaltungsgerichts, wonach Kinder aus einer streng christlichen Familie nicht von einer Klassenfahrt befreit werden. Benno Schirrmeister (taz-nord) kommentiert, damit habe die Religionsfreiheit "gewonnen", die sei "nämlich kein Herrschaftsrecht superfrommer Eltern". Der Staat müsse ein "Einlasstüchen" öffnen, damit Kinder Familientraditionen in Frage stellen können - und damit ihre Religionsfreiheit wahrnehmen.

LG Berlin verurteilt NPD-Landeschef: Der Berliner NPD-Chef Sebastian Schmidtke ist vor dem Landgericht Berlin-Tiergarten wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte CDs vertrieben, die gegen Juden, Schwule und Schwarze hetzen. Die taz-berlin (Konrad Litschko) berichtet.

AG Bayreuth verurteilt Mollath-Sympathisanten: Thomas Stadler (internet-law.de) befasst sich mit einem Nebenschauplatz zum Mollath-Fall. Ein Sympathisant Gustl Mollaths hat das Landgericht Bayreuth in einer Email an die Poststelle als "niederträchtige Bande" bezeichnet und ist nun vor dem Amtsgericht Bayreuth wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt worden. Stadler kritisiert, dass Gericht habe die Entscheidung nicht überzeugend begründet, die Aussage müsse als von der Meinungsfreiheit geschützte Kritik betrachtet werden.

AG Nördlingen – Sexueller Missbrauch eines Gefangenen: Die SZ (Stefan Mayr) berichtet im Bayern-Teil von einem Prozess um sexuellen Missbrauch eines Gefangenen am Amtsgericht Nördlingen. Angeklagt ist eine Beamtin einer Justizvollzugsanstalt im schwäbischen Kaisheim. Der Insasse, der als Zeuge und Nebenkläger auftritt, wirke nicht wie ihr "Opfer". Er habe erklärt, mit der Beamtin einvernehmlich Sex gehabt zu haben, zudem soll er ihr damit gedroht haben, die sexuellen Kontakte öffentlich zu machen, wenn sie sich von ihm abwende. Die Beamtin habe sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen geäußert.

LG Ulm – Drogerie-Unternehmer vs. Schweizer Bank: Der Drogerie-Unternehmer Erwin Müller verlangt von der Schweizer Bank Sarasin Schadensersatz wegen eines fehlgeschlagenen Investments. Dabei geht es um den sogenannten Cum-Ex-Aktienhandel, mit dem Müller eine Steuerlücke ausnutzen wollte, die mit einem Gesetz von 2012 jedoch geschlossen wurde. Die SZ (Max Hägeler) schildert den Fall. Zunächst müsse das Landgericht Ulm allerdings klären, ob es zuständig ist. Sarasin wolle einen Prozess in der Schweiz.

NSU-Prozess – Vernehmung von V-Mann: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München wurde der ehemalige V-Mann Benjamin G. als Zeuge vernommen. Er hatte dem Verfassungsschützer Andreas T. Informationen geliefert. T. war offenbar bei dem Mord an Halit Yozgat am Tatort. Die FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichten. Die taz (Andreas Speit) führt ein kuzes Interview mit dem Anwalt Alexander Kienzle, der die Familie Yozgats vertritt. Kienzle fordert die Herausgabe der Akten zu Andreas T., die derzeit nur beim Generalbundesanwalt eingesehen werden dürfen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2013: Versicherungen dürfen Anwalt vorschlagen – NPD-Landeschef verurteilt – Überwacher überwacht . In: Legal Tribune Online, 05.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10258/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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