Die juristische Presseschau vom 4. April 2017: Ter­r­o­rismus-Urteil / Islam­ge­setz und Grund­ge­setz / Ein Jahr Panama Papers

04.04.2017

Justiz

BGH zu Bausparverträgen: Nachdem nun die schriftlichen Begründungen für zwei Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs zur Kündigung von Bausparverträgen vorliegen, rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Bausparern bei sogenannten Bonusverträgen nach wie vor zu einer gründlichen Prüfung. Bei diesen Verträgen beginne die vom BGH geforderte Zuteilungsreife erst mit der vollständigen Erlangung des Bonus, so ein Verbraucherschützer gegenüber dem Hbl (Reiner Reichel).

BSG zu Selbständigkeit: Bei der Festlegung einer Tätigkeit als abhängige oder freie Beschäftigung ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts auch die Höhe der vereinbartes Vergütung als Indiz heranzuziehen. Auf die Entscheidung macht community.beck.de (Michaela Hermes) aufmerksam.

OLG Braunschweig – VW: Im Musterverfahren zu Schadensersatzforderungen von Anlegern gegen VW soll die mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht Braunschweig Anfang des kommenden Jahres beginnen, schreibt die Welt. Die Deka Investment als Musterklägerin und weitere knapp 1.500 Beigeladene fordern den Ersatz eines Schadens von knapp zwei Milliarden Euro.

OLG München – Kommunisten: Die Verteidiger von Kommunisten aus der Türkei, denen am Oberlandesgericht München die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, haben eine Strafanzeige wegen Spionage gegen den türkischen Geheimdienst erstattet. Bereits zuvor hatte die Verteidigung die Verwendung von Geheimdiensterkenntnissen zulasten ihrer Mandanten gerügt, schreibt die SZ (Annette Ramelsberger).

HessVGH – Parteienfinanzierung: Der hessische Verwaltungsgerichtshof entscheidet am morgigen Mittwoch über die Rechtmäßigkeit der Satzungsänderung einer Kleinstadt des Landes, durch die NPD-Mitgliedern Fraktionsgelder gestrichen werden sollen. Die Maßnahme gilt als Konsequenz aus dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, schreibt lto.de.

LAG Berlin/Brandenburg zu Schwarzfahrer: Weil er als Schwarzfahrer mit gefälschten Fahrschein wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden war, verweigerte das Land Berlin einem angehenden Lehrer die in Aussicht gestellte Einstellung. Die zur Begründung angeführte fehlende charakterliche Eignung des Bewerbers für den Lehrerberuf ist nun vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt worden. Das Urteil wird u.a. von der FAZ (Marcus Jung) gemeldet.

LG München I  Georg Funke: Im Strafverfahren gegen den früheren Hypo Real Estate-Chef Georg Funke hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht München I die vom Angeklagten erhobenen Vorwürfe einseitiger Ermittlungen zurückgewiesen, berichtet die FAZ (Henning Peitsmeier). Der Bericht der SZ (Stephan Radomsky) führt Fragen der Vorsitzenden Richterin zu Details der Bilanzpraxis der Bank an. Funke und der mitangeklagte Ex-Finanzvorstand Markus Fell hätten hierbei nur wenig Einzelheiten berichten können.

LG Stuttgart – Schlecker: Das Verfahren gegen Anton Schlecker und Familienangehörige vor dem Landgericht Stuttgart wurde mit der Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Einzelheiten berichtet bild.de (Philipp-Marc Schmid).

AG München zu VW: Das Amtsgericht München hat die von VW eingelegte Beschwerde gegen Beschlagnahmungen von Dokumenten bei einer beauftragten Anwaltskanzlei abgewiesen. Der Automobil-Produzent wolle sein Begehren jedoch weiterverfolgen, schreibt die SZ.

AG Winsen zu fahrlässiger Tötung: Wegen fahrlässiger Tötung hat das Amtsgericht Winsen nach Meldung von spiegel.de einen Autofahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann hatte einen Unfall verursacht, bei dem sein Beifahrer verstarb. Er hätte nach den Feststellungen des Gerichts erkennen müssen, dass die Reifen seines Autos nicht mehr die erforderliche Profiltiefe besaßen.

Kartellschäden: Noch nicht seit langem gibt es die Möglichkeit, Schadensersatzforderungen wegen eines Kartells gerichtlich geltend zu machen. Diese sogenannten "Follow-on-Klagen" würden sich an Landgerichten stapeln, so das Hbl (Andreas Neuhaus), weil professionelle Kläger Forderungen sammelten. Die Hoffnungen auf tatsächlichen Schadensersatz, noch dazu in Höhe behördlich verhängter Bußgelder, würden jedoch wohl häufig enttäuscht werden, weil Zivilkläger immer noch einen konkreten Schaden beziffern und darlegen müssten.

Asylverfahren: Die gerichtliche Prüfung von Asylbescheiden hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit an die Grenze ihrer Belastbarkeit geführt, wie der von lto.de (Tanja Podolski) genannte Anstieg von Verfahren belegt. Entlastung könnte eine Bundesratsinitiative versprechen, nach der auch für Verwaltungsgerichte in Asylverfahren die Möglichkeit geschaffen werden soll, selbständig Beschwerde, Berufung oder Sprungrevision zuzulassen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. April 2017: Terrorismus-Urteil / Islamgesetz und Grundgesetz / Ein Jahr Panama Papers . In: Legal Tribune Online, 04.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22296/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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