Die juristische Presseschau vom 4. April 2017: Ter­r­o­rismus-Urteil / Islam­ge­setz und Grund­ge­setz / Ein Jahr Panama Papers

04.04.2017

Das OLG Düsseldorf urteilt zum gescheiterten Bonner Bombenanschlag. Außerdem in der Presseschau: Ließe sich ein Islamgesetz verfassungskonform bewerkstelligen? Was haben die Panama-Papers-Enthüllungen binnen eines Jahres bewirkt?

 

 

Thema des Tages

OLG Düsseldorf zu Terror: Nach einem zweieinhalbjährigen Verfahren mit 155 Verhandlungstagen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf sein Urteil zu dem gescheiterten Bombenanschlag auf den Bonner Hauptbahnhof verkündet. Der Hauptangeklagte Marco G. wurde wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Mehrjährige Haftstrafen für G. und drei weitere Angeklagte ergingen wegen Verabredung zum Mord und Bildung einer terroristischen Vereinigung, diese Verurteilungen betrafen ein vereiteltes Attentat auf einen Pro-NRW-Funktionär. Dass der fragliche Zünder der Bombe nicht gefunden werden konnte, stand nach der mündlichen Urteilsbegründung einer Verurteilung nicht im Wege. Für das Gericht sei erwiesen, dass es sich bei der aufgefundenen Vorrichtung um einen "insgesamt kompletten und zündfähigen" Sprengsatz gehandelt habe, so die SZ (Jan Bielecki). taz (Sabine am Orde) und FAZ (Reiner Burger) berichten ebenfalls.

Für Reinhard Müller (FAZ) ist das Urteil Beleg dafür, dass der Rechtsstaat "auch seine maßlosen Feinde nach den für alle geltenden Maßstäben", zu denen eben auch die Strafe gehöre, behandelt. Annette Ramelsberger (SZ) erinnert dagegen in ihrem Kommentar an nach wie vor offene "Fragen nach der Funktionsfähigkeit von Polizei und Justiz". Während erstere sich damit blamiert habe, dass sie bei der Hausdurchsuchung G.s Sprengstoff und eine Waffe übersah, habe sich das Gerichtsverfahren durch eine "gemütliche denn zupackende" Verhandlungsweise ausgezeichnet.

Rechtspolitik

Islamgesetz: Nach dem Vorschlag von CDU-Politikern für ein Islamgesetz informiert die FAZ (Stephan Löwenstein) über das als Vorbild genannte Gesetz in Österreich. Besonders umstritten seien dort enthaltene Bestimmungen zu einer notwendigen "positiven Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat" und ein Verbot der Auslandsfinanzierung. Ein weiterer Beitrag der FAZ (Alexander Haneke) untersucht mögliche verfassungsrechtliche Hürden für das deutsche Vorhaben. Beachtlich seien vor allem Gleichheitsgrundsatz und Religionsfreiheit. Für Martina Fietz (focus.de) drückt das Vorhaben "das Bemühen durch Aufnahme" aus, denn es werde hierdurch versucht, "einen Teil der deutschen Realität aus einer Grauzone zu holen".

NetzDG: Auch der Zeitschriftenverband VDZ und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger haben sich nach Bericht der FAZ (Hendrik Wieduwilt) in die Reihen der Kritiker des von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplanten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes eingeordnet. Wegen des engen Zeitplanes vor der Bundestagswahl im Herbst und der Beteiligung der EU-Kommission sei ein Kabinettsbeschluss zum Entwurf noch in dieser Woche wahrscheinlich.

§ 611a BGB: community.beck.de (Christian Rolfs) erinnert daran, dass mit dem neuen Monat die gesetzliche Regelung des Arbeitsvertrages nun in § 611a Bürgerliches Gesetzbuch anzutreffen ist.

Scheinväter: Zu den in der vergangenen Woche vom Koalitionsausschuss beschlossenen, noch in dieser Legislaturperiode in Angriff zu nehmenden Vorhaben gehört auch ein Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 die Zulässigkeit entsprechender Prüfungen auf eindeutige Missbrauchsfälle beschränkt, in denen Aufenthaltsrechte erschlichen werden sollen. Hieran erinnert der Bericht der taz (Christian Rath).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. April 2017: Terrorismus-Urteil / Islamgesetz und Grundgesetz / Ein Jahr Panama Papers . In: Legal Tribune Online, 04.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22296/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen