Die juristische Presseschau vom 4. April 2014: Berliner BVerfG-Bashing – "Tricks" zu Bankenrettung – Haftung bei Filesharing

04.04.2014

Recht in der Welt

USA – Wahlkampf-Spenden: Der US Supreme Court hat die bisherige Obergrenze für Wahlkampfspenden aufgehoben. Wie die taz (Bernd Pickert) erklärt, dürfen zwar weiter maximal 5.200 Dollar an einen Kandidaten gespendet werden – allerdings können die Spender nun beliebig viele Kandidaten unterstützen und in unbegrenzter Höhe an die Partei spenden. Im gesonderten Kommentar schreibt Bernd Pickert (taz), statt dem Grundsatz "ein Mensch eine Stimme" gelte "eine Stimme ist wichtig, ein Scheck ist wichtiger". Nicolas Richter (SZ) kritisiert, es sei "lebensfremd", Millionenbudgets "bloß eine Teilnahme an der Demokratie zu nennen" und die Großspenden mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen. Auch Moritz Koch (Handelsblatt) kommentiert, ein "wirklichkeitsfremderes Urteil" könne man sich kaum vorstellen.

Sonstiges

NSA-Untersuchungsausschuss: Heribert Prantl (SZ) kommentiert den Untersuchungsausschuss zum US-Geheimdienst NSA. Das Grundgesetz gleiche einem Donut, es sei in der Mitte hohl – in dieser hohlen Mitte könne die US-Gewalt Kommunikationsdaten ausforschen und den Drohnenkrieg steuern, ohne dass die deutsche Justiz sie daran hindere. Nun solle der NSA-Untersuchungsausschuss klären, "wie es zum Loch im Grundgesetz kommen konnte, wie groß es ist und was dagegen getan werden kann". Die Mitglieder des Ausschusses müssten dieser Aufgabe mit Ernst, Mut und Verantwortungsbewusstsein nachkommen.

Psychosoziale Prozessbegleitung: Die FAZ (Frank Pergande) berichtet über das Programm einer psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Prozessbegleiter stehen Kindern und Jugendlichen zur Seite, die Opfer von sexuellem Missbrauch und Gewalt geworden sind und im Verfahren aussagen sollen.

Versteckte Werbung: Das Verbot von Schleichwerbung und Product Placement gelte auch für Youtube-Videos, erklärt der Rechtsanwalt Markus Ruttig auf lto.de. Selbst wenn sich die Nutzer nicht daran stören, verstoße nicht kenntlich gemachte Werbung gegen die EU-Richtlinie über audiovisuelle Werbung und gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Das ARD-Magazin "Report Mainz" hatte zuvor versteckte Werbung in den Youtube-Comedy-Videos "Y-Titty" kritisiert.

Das Letzte zum Schluss

Zollhund pinkelt in die Wohnung: Wer zahlt eigentlich, wenn der Zollhund dem Zollhundeführer auf den Dielenboden seiner Wohnung pinkelt – und dabei angeblich fast 3.000 Euro Schaden anrichtet? Nicht etwa die Bundesrepublik, erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der Hund hätte nämlich in den Zwinger gehört. So lawblog.de (Udo Vetter).

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lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. April 2014: Berliner BVerfG-Bashing – "Tricks" zu Bankenrettung – Haftung bei Filesharing . In: Legal Tribune Online, 04.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11562/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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