Die juristische Presseschau vom 4. April 2014: Berliner BVerfG-Bashing – "Tricks" zu Bankenrettung – Haftung bei Filesharing

04.04.2014

Justiz

EuGH zu Netzsperren: Der Rechtsanwalt Eberhard Kromer bespricht auf dem Handelsblatt Rechtsboard das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. März, wonach Internetanbieter dazu verpflichtet werden können, Internetseiten mit Urheberrechtsverstößen zu sperren. Das Urteil sei ein "Meilenstein", die Abwägungen des EuGH zu den unternehmerischen Rechten der Internetanbieter einerseits, den Urheberrechten andererseits sowie der Informationsfreiheit der Internetnutzer seien "Wegmarken für notwendige Regeln im Internet".

BSG zu Unternehmensjuristen: Syndikusanwälte können nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. Ihre Weisungsgebundenheit stehe dem Bild des unabhängigen Anwalts entgegen. Das hat das BSG am Donnerstag entschieden, wie lto.de berichtet.*

BGH zu Rabattaktion: Für jede Eins im Schulzeugnis zwei Euro Rabatt – der Elektronikkonzern Media Markt darf weiter solche Werbeaktionen veranstalten. Der Bundesgerichtshof hat eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen abgewiesen, der die Kampagne als unlauter verbieten lassen wollte. Die SZ (Robert Gast) berichtet.

Haftung bei Filesharing: Die Frage, inwiefern der Inhaber eines Internetanschlusses in Filesharing-Fällen haftet, wenn weitere Familienmitglieder selbstständig das Internet mitnutzen, bleibt ungeklärt. Das Amtsgericht Bielefeld hatte am 6. März die Klage eines Tonträgerherstellers abgewiesen, das Landgericht München I hat am 19. März "vollständig gegensätzlich" entschieden, so Thomas Stadler (internet-law.de). Angesichts dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen sei es "haarsträubend", dass das LG München dabei keine Revision zugelassen hatte.

LG Rottweil – verminderte Schuldfähigkeit wegen Fasten: spiegel.de berichtet knapp über einen Fall vor dem Landgericht Rottweil. Im Juli vergangenen Jahres hatte ein 39-Jähriger aus Wellendingen im Streit seinen Nachbarn erschossen. Ein Gutachten attestierte dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit, wohl auch deshalb, weil er Ramdan hielt und seit 14 Stunden nicht gegessen und getrunken hatte. Die Staatsanwaltschaft habe sich der Auffassung des Gutachters angeschlossen, zugleich aber betont, dies habe keine wesentlichen Auswirkung auf das Strafmaß – sie fordert 13 Jahre Haft wegen Totschlags.

LG München – Mundlos-Mutter im NSU-Prozess: Im NSU-Prozess vor dem Landgericht München hat die Mutter von Uwe Mundlos als Zeugin ausgesagt. Ihren Sohn habe sie das letzte Mal im Jahr 1998 gesehen - offenbar verabschiedete er sich, bevor das Trio untertauchte. Die SZ (Annette Ramelsberger) und spiegel.de (Björn Hengst) berichten.

Anti-Folter-Stelle: Die Nationale Stelle für die Verhütung von Folter bemängelt in ihrem Jahresbericht für 2013 Missstände bei der Unterbringung von Menschen in staatlichem Gewahrsam, insbesondere die Zustände in Abschiebegefängnissen. Anhaltspunkte für Folter gebe nicht. Das berichtet die taz (Christian Rath).

*Anm. d. Red. v. 04.04.2014, 9:45 Uhr: Dieser Abschnitt wurde erst nachträglich eingefügt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. April 2014: Berliner BVerfG-Bashing – "Tricks" zu Bankenrettung – Haftung bei Filesharing . In: Legal Tribune Online, 04.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11562/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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