Die juristische Presseschau vom 4. März 2016: NPD ver­bieten? / Super­per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zung / Sup­reme Court zu Abt­rei­bung

04.03.2016

Justiz

EuGH zu Onlinewerbung: Ein Löschungsverlangen wegen markenverletzender Inhalte eines Online-Auftritts ist regelmäßig ausreichend für die Haftungsfreizeichnung gegenüber dem Markeninhaber. Zu diesem Urteil gelangte der Europäische Gerichtshof in einer in Ungarn angesiedelten komplexen Fallgestaltung zu Markenrechtsverletzungen im Internet. Rechtsanwältin Julia Dönch stellt auf lto.de Fall und Entscheidung vor und erläutert mögliche präventive Maßnahmen. Die Entscheidung wird auch von der FAZ (Joachim Jahn) gemeldet.

OLG München – NSU: Das Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München wurde mit der Vernehmung von Zeugen zu Banküberfällen fortgesetzt. spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichtet.

OLG München – Spionage: Im Spionage-Prozess gegen einen früheren BND-Mitarbeiter vor dem Oberlandesgericht München wird ein Urteil Mitte März erwartet. In ihrem nun gehaltenen Plädoyer beantragte die Anklage zehn Jahre Haft für den Angeklagten. Die SZ (Hans Holzhaider) berichtet.

OLG Saarbrücken zu Abstinenzanweisung: lawblog.de (Udo Vetter) weist auf einen "interessanten" Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom vergangenen Juli hin. Nach diesem sei die einem entlassenen Häftling auferlegte Führungsaufsicht, auch Abstinenzanweisung genannt, jedenfalls dann unwirksam, wenn die Drogensucht des Betroffenen bislang nicht erfolgreich therapiert wurde.

LG Köln – Kohl-Protokolle: Zum Auftakt des Hauptsacheverfahrens zur Klage Helmut Kohls gegen seinen früheren Ghostwriter Heribert Schwan vor dem Landgericht Köln habe der Vorsitzende Richter nicht erkennen lassen, ob er die klägerische Forderung für gerechtfertigt hält, schreibt die FAZ (Reiner Burger). Der Beitrag fasst weiter die Ereignisse um die Veröffentlichung des Buches "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" zusammen. Am 2. Juni solle über die Schadenersatzforderung entschieden werden, bereits am 21. April solle entschieden werden, ob der beklagte Journalist auch seine Kopien der Gesprächsmitschnitte an Kohl aushändigen muss. Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält die von Kohls Anwälten verwendeten Begriffe wie "Superklage" oder "Superpersönlichkeitsrechtsverletzung" für verräterisch: "wenn Anwälte sich solcher Rhetorik bedienen, fehlen ihnen meist die Argumente". Der beklagte Schwan habe sich zwar "einigermaßen schäbig verhalten", dagegen seinen Vertrag mit dem Verlag des Altkanzlers erfüllt. Kohl selbst habe es unterlassen, Vorsorge zu tragen, dass seine Äußerungen, die gerade nicht privat, sondern politisch waren, nicht in die Öffentlichkeit gelangten. "Verträge schützen Vertrauen, jedoch keine Naivität."

LG Essen – Profiboxer: Weil er den Profiboxer Manuel Charr in einer Imbissbude anschoss, muss sich ein 25-Jähriger vor dem Landgericht Essen wegen versuchten Mordes verantworten. Er habe nun angegeben, durch Beleidigungen und Drohungen zur Tat provoziert worden zu sein, schreibt die FAZ (Reiner Burger). Charr selber habe erst durch die Androhung von Beugehaft zu einer Aussage bewegt werden können.

LG Braunschweig – VW: Vor dem Landgericht Braunschweig klagen zahlreiche VW-Aktionäre gegen den Autobauer, weil der Konzern zu spät über die später als Abgas-Affäre bekanntgewordene Probleme mit Dieselmotoren informiert haben soll. Die FAZ (Carsten Germis) berichtet zur Mitteilung des Konzerns über die nun erfolgte Klageerwiderung. So sei angegeben worden, dass dem früheren VW-Chef Winterkorn eine Notiz über mögliche Probleme bereits im Mai 2014 vorgelegt wurde. Ob der Manager hiervon Kenntnis genommen habe, sei nicht dokumentiert.

LG Ulm – Strafvereitelung durch Anwalt: Ab Juli muss sich ein Stuttgarter Rechtsanwalt vor dem Landgericht Ulm gegen den Vorwurf der versuchten Strafvereitelung verteidigen. Die Hintergründe des Falls um vermeintliche, vom Anwalt in einem von ihm betreuten Verfahren vorgebrachte Beweismittel und mutmaßliche Absprachen zu Falschaussagen erläutert swr.de (Holger Schmidt).

VG Hamburg zu Klarnamenpflicht: Nach Stattgabe eines beim Verwaltungsgericht Hamburg eingelegten Eilantrags darf Facebook bis auf Weiteres von seinen Nutzern verlangen, sich mit echtem Namen anzumelden. Eine entsprechende Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten braucht damit nicht vollzogen werden, meldet spiegel.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. März 2016: NPD verbieten? / Superpersönlichkeitsrechtsverletzung / Supreme Court zu Abtreibung . In: Legal Tribune Online, 04.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18694/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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