Die juristische Presseschau vom 3. November 2015: OLG zu No Spy-Erlass / Straf­be­fehl für Hadert­hauer / VW vor Mam­mut­pro­zess

03.11.2015

Ein OLG äußert sich zur Rechtmäßigkeit des No-Spy-Erlasses. Außerdem in der Presseschau: Haderthauer erwartet Strafbefehl, VW vor US-amerikanischem Mammutprozess und Beweissicherung auf niederländisch.

Thema des Tages

OLG Düsseldorf zu No-Spy-Erlass: Mit dem sogenannten No-Spy-Erlass verpflichtete das Bundesinnenministerium im vergangenen Jahr Unternehmen, die sich auf öffentliche Ausschreibungen mit möglicher Sicherheitsrelevanz bewerben, zur Garantie, dass keine Daten an ausländische Geheimdienste weitergegeben würden oder diese Dienste anderweitig Zugriff auf Daten hätten. Mit Verweis auf diesen Erlass wehrte sich ein bei der Ausschreibung der Vergabe für die Beschaffung einer Virenschutzsoftware durch die Bundestagsverwaltung unterlegener Anbieter vor dem Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Geklagt hatte er mit der Begründung, der für den Auftrag vorgesehene andere Bieter könne die geforderten „No-Spy“-Anforderungen des Bundes nicht erfüllen. Wie das Handelsblatt (Heike Anger) berichtet, wurde der Klage stattgegeben.* Begründet wurde dies jedoch mit Transparenzmängeln im Vergabeverfahren. Der rechtlich beachtlichere Teil der Entscheidung sei dem beigefügten obiter dictum zu entnehmen. Nach diesem sei die staatliche Forderung nach Garantien zur Datensicherheit "als besondere Anforderungen an die Auftragsausführung" zulässig. Entsprechend** der Auffassung des klagenden Unternehmens wirke der Erlass auch nicht diskriminierend gegenüber ausländischen Anbietern. Denn von den Anforderungen seien alle auftragsinteressierten Unternehmen betroffen. Der öffentliche Auftraggeber müsse seine Ausschreibungen nicht so konzipieren, "dass sie zum Unternehmens- und Geschäftskonzept jedes potenziellen Bieters passen".

Rechtspolitik

Sterbehilfe: Aus Anlass der am kommenden Freitag bevorstehenden Bundestagsentscheidung zur Sterbehilfe bringt nun auch die SZ (Renate Meinhof) eine Darstellung der vertretenen Positionen als Seite-Drei-Reportage. In dieser werden auch die häufig persönlichen Motive der maßgeblichen politischen Akteure beleuchtet.

Gewalt gegen Flüchtlinge: Angesichts zahlreicher gewalttätiger Übergriffe auf Flüchtlinge und deren Unterkünfte fordert der Städte- und Gemeindebund nach einem Bericht des Handelsblatts (Dietmar Neuerer) die Verbesserung entsprechender Sicherheitskonzepte durch die Polizei. Hierzu gehöre auch finanzielle Unterstützung durch den Bund für neues Personal. Weil zunehmend auch Kommunalpolitiker bedroht würden, fordere der Verband die Einführung eines Straftatbestandes "Stalking von Mandats- und Entscheidungsträgern". In einem Kommentar fordert Reinhard Müller (FAZ), dass "schlicht und schnell die Strafgesetze durchgesetzt werden". Hierbei bedürfe die Justiz keiner "Anfeuerung, die Polizei hoffentlich auch nicht". Politiker dagegen täten gut daran, "ihre Kraft der Lösung der Flüchtlingskrise" zu widmen.

Meldegesetz: Datenschutzrechtliche Belange des zum Monatsbeginn bundesweit einheitlichen Meldegesetzes beleuchtet der Datenschutzblog projekt29.de (Christian Volkmer).

* Anm. d. Red., 4.11.2015, 10:09: Nach einer Bitte um Berichtigung des Handelsblatts wurden die beiden vorangehenden Sätze leicht geändert.

** Anm. d. Red., 4.11.2015, 12:57: Aus demselben Grund wurde hier das Wort "Entgegen" durch "Entsprechend" ersetzt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. November 2015: OLG zu No Spy-Erlass / Strafbefehl für Haderthauer / VW vor Mammutprozess . In: Legal Tribune Online, 03.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17413/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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