Die juristische Presseschau vom 3. November 2015: OLG zu No Spy-Erlass / Straf­be­fehl für Hadert­hauer / VW vor Mam­mut­pro­zess

03.11.2015

Recht in der Welt

Frankreich – Flüchtlinge: Vor dem Verwaltungsgericht Lille muss sich Frankreich wegen der Unterbringung mehrerer tausend Flüchtlinge bei Calais verantworten. Als Kläger treten mehrere Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen auf, schreibt die SZ (Christian Wernicke). Sie beklagten "dauerhafte Verletzungen fundamentaler Freiheiten" und unterlassene Hilfeleistung wegen der gesundheitsgefährdenden Zustände in einem "Neuer Dschungel" genannten Zeltlager in der Nähe des Eurotunnels.

USA – VW: zeit.de (Thorsten Schröder) berichtet über Vorbereitungen des in den USA anstehenden Verfahrens zu Schadensersatzforderungen gegen VW wegen der Abgas-Affäre. Wegen der großen Anzahl bereits eingereichter Klagen werde allgemein deren Zusammenfassung in einem "Mammutprozess" erwartet. Für diesen brächten sich renommierte Kanzleien, die sich nicht nur Gewinn, sondern auch Renommee versprächen, in Stellung. Wegen des großen Umfangs seien aber tatsächlich nur eine begrenzte Anzahl von Kanzleien in der Lage zur tatsächlichen Prozessführung.

Sonstiges

NSU-U-Ausschuss: In einem offenen Brief fordern zahlreiche Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München vom demnächst beginnenden zweiten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages eine umfassende Aufklärung zu bislang zurückgehaltenen Informationen über Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Angesichts etlicher Verknüpfungspunkte zwischen Zuträgern des Verfassungsschutzes und dem NSU-Trio sei es "nahezu unvorstellbar, dass es keine Informationen gab", zitiert die SZ (Tanjev Schultz) aus der Erklärung. Die taz (Konrad Litschko) berichtet ebenfalls.

Wohnraum für Flüchtlinge: Im Interview mit lto.de (Anne-Christine Herr) erläutern die Anwälte Markus Vogt und Sebastian Schmitz, unter welchen Voraussetzungen Kommunen Mietern in öffentlich gehaltenen Immobilien kündigen dürfen, um Flüchtlinge unterzubringen.

Fritz Bauer: Micha Brumlik (taz) räsoniert in einem Kommentar über die Beweggründe des früheren hessischen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer, der nach in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Forschungsergebnissen "aus heutiger Sicht unverständliche" Verfahrenseinstellungen gegen mutmaßliche NS-Täter verantwortete. Gerade die zeitliche Überschneidung einer beispielhaft genannten Einstellung zu dem maßgeblich von Bauer in Gang gesetzten Auschwitz-Prozess belege, dass es ihm "tatsächlich nicht auf Sühne individueller Verbrechen ankam, sondern auf einen strikt rechtsstaatlichen Schauprozess, der die (west-)deutsche Gesellschaft aufklären sollte".

VW-Abgas-Affäre: lawblog.de (Udo Vetter) berichtet über eine Mitteilung des VW-Konzerns gegenüber einer Bremer Kanzlei, nach der das Unternehmen erklärt, sich gegenüber Sachmängelansprüchen infolge der Abgas-Affäre bis zum Ablauf des Jahres 2016 nicht auf Verjährung zu berufen, soweit die Ansprüche bislang noch nicht verjährt sind. Ob die Zusage nur für Mandanten der betroffenen Kanzlei oder alle VW-Kunden gelte, sei allerdings unklar.

Der Konzern sei nicht verpflichtet, betroffenen Kunden Folgekosten etwa für Ersatzfahrzeuge während einer Reparatur zu ersetzen. Zu diesem Ergebnis gelangt ein von der Verbraucherzentrale Bundesverband beauftragtes Gutachten, über das spiegel.de berichtet.

Das Letzte zum Schluss

Beweissicherung: Ungewöhnliche Umstände erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. So oder ähnlich dürften die Amsterdamer Verkehrsbetriebe gedacht haben, als sie ihre Mitarbeiter mit sogenannten Spuck-Kits ausstatteten. Wie spiegel.de (Benjamin Dürr) schreibt, ist die Maßnahme Folge sich mehrender Übergriffe auf Busfahrer. Diese würden dabei regelmäßig auch angespuckt. Vor der Entfernung des Speichels soll dieser nun mit dem Kit gesichert und der zu fertigenden Anzeige beigefügt werden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. November 2015: OLG zu No Spy-Erlass / Strafbefehl für Haderthauer / VW vor Mammutprozess . In: Legal Tribune Online, 03.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17413/ (abgerufen am: 22.05.2024 )

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