Die juristische Presseschau vom 2. August 2013: Papier-Interview - Luxusgefängnis - Legalisierung von Cannabis

02.08.2013

 

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BVerfG zu Nichtanerkennungsbeschwerden: In der vergangenen Woche hatte sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal mit Verfahren nach § 18 Abs. 4a Bundeswahlgesetz, der neu eingeführten Nichtanerkennungsbeschwerde für vom Bundeswahlausschuss zurückgewiesene Parteien, zu befassen. Privatdozent Julian Krüper beschreibt auf juwiss.de die skurril anmutenden formalen Mängel, die einigen der beschwerdeführenden Parteien und Gruppierungen unterliefen, und stellt daneben auch grundsätzliche Überlegungen zur Rechtsnatur des Verfahrens an. So sei erkennbar, dass die Nichtanerkennungsbeschwerde das Karlsruher Gericht in die Rolle einer Tatsacheninstanz dränge. Wenn die entscheidungserheblichen Punkte aber keinen Bezug zum Verfassungsrecht aufwiesen, sei zu fragen, ob ein derartiges Verfahren nicht doch eigentlich in die Verwaltungsgerichtsbarkeit gehöre.

BGH zu Schwarzarbeit: Wer einen Handwerker schwarz beauftragt, kann diesen nicht gerichtlich zur Beseitigung von Mängeln verpflichten. Dies entschied nach einem Bericht der SZ (Wolfgang Janisch) der Bundesgerichtshof am Donnerstag und änderte damit seine bislang geltende Rechtsprechung. Noch 2008 sei ein schwarzarbeitender Handwerker zur Mängelbeseitigung mit dem Argument verurteilt worden, dass Schlechtleistung nicht auch noch belohnt werden dürfe. Janisch begrüßt die Entscheidung als "konsequent". Schwarzarbeit schade Fiskus und Sozialkassen, für die Auftraggeber sei zudem nun klar, dass sie ihr Risiko nicht auch noch durch einklagbare Nacherfüllungsansprüche verringern könnten. Auch die FAZ berichtet knapp.

LAG Stuttgart zu Scheinwerkverträgen: Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Stuttgart haben zwei Mitarbeiter eines Computerdienstleisters Anspruch auf Anstellung beim Autohersteller Daimler. Wie die FAZ (D. Creutzburg/B. Freytag/C. Ruhkamp) schreibt, sah das Gericht es als erwiesen an, dass zwischen den Beteiligten ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Die Art der Beschäftigung sei als Scheinwerkvertrag und damit als Arbeitnehmerüberlassung einzustufen.

OLG München – NSU-Prozess: Im Verfahren gegen Beate Zschäpe u.a. vor dem Oberlandesgericht München beginnt in der kommenden Woche eine einmonatige Sommerpause. Die FAZ (Helene Bubrowski) zieht aus diesem Anlass eine ausführliche Zwischenbilanz. Sämtliche Prozessbeteiligten sähen sich als vorläufige Etappensieger, dabei gäbe es sowohl für die von der Anklage vertretene These der Mittäterschaft Zschäpes als auch auch für jene von der bloßen Gehilfin Anhaltspunkte. Die Abgrenzung von Mittäterschaft und bloßer Unterstützung sei dabei eines der "komplexesten Probleme des deutschen Strafrechts."

Mit einem anderen Prozessaspekt befasst sich Holger Schmidt (swr-Terrorismus-Blog). Eine Münchner Tageszeitung berichtete titelseitig über die Unterbringung der Zschäpe-Anwälte in einem Hotel der gehobenen Preisklasse. Schmidt kommentiert den Bericht, der auch von focus.de (Julian Rohrer) aufgegriffen wird, launig und mutmaßt über die Gründe der Veröffentlichung.

LG Regensburg zu Mollath-Wiederaufnahme: In der vergangenen Woche verwarf das Landgericht Regensburg die von Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Fall Gustl Mollath gestellten Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig. Rechtsprofessor Henning Ernst Müller unterzieht auf blog.beck.de den Beschluss einer ausführlichen "Detail-Kritik", die fortgesetzt wird.

LG Düsseldorf zu "Kundenanwalt": Die Ergo Versicherungsgruppe darf nach einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil des Landgerichts Düsseldorf nicht mehr die Bezeichnung "Kundenanwalt" verwenden. Wie lto.de meldet, entschied das Gericht auf eine Klage der Rechtsanwaltskammer Berlin, dass die verwendete Bezeichnung irreführende Werbung sei.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. August 2013: Papier-Interview - Luxusgefängnis - Legalisierung von Cannabis . In: Legal Tribune Online, 02.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9272/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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