Die juristische Presseschau vom 1. April 2016: Šešelj frei­ge­spro­chen / Ermitt­lung­s­an­ord­nungen / Ver­g­leich mit Breuer

01.04.2016

ICTY spricht Šešelj frei. Außerdem in der Presseschau: Ermittlungsmaßnahmen sollen künftig auch von Staatsanwaltschaften aus dem EU-Ausland veranlasst werden können und Deutsche Bank vergleicht sich mit Breuer.

Thema des Tages

ICTY – Freispruch von Šešelj: Das Internationale Tribunal für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (ICTY) hat den serbischen Politiker Vojislav Šešelj freigesprochen. Der von Šešelj verfolgte Plan für ein Großserbien sei ein politischer und kein krimineller Plan gewesen, befanden die Richter. Die Anklage habe weder die Existenz einer auf Kriegsverbrechen abzielenden Gruppe unter Beteiligung Šešeljs noch seine Verantwortung für Verbrechen nachgewiesen. Aufrufe zu ethnischen Säuberungen seien ihm nicht zweifelsfrei nachweisbar. Über die Entscheidung berichten SZ (Florian Hassel), FAZ (Michael Martens), taz (Andrej Ivanji) und lto.de.

Nach Auffassung von Florian Hassel (SZ) ist der Freispruch eine Fehlentscheidung und steht im Widerspruch zur früheren Rechtsprechung des Gerichts. Ulrich Ladurner (zeit.de) sieht darin vor allem eine Niederlage für die Anklage, die es jahrelang nicht geschafft habe, überzeugende Beweise zu liefern.

Rechtspolitik

Europäische Ermittlungsanordnung: Nach einem Bericht der taz (Christian Rath) hat Justizminister Heiko Maas einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Europäischen Ermittlungsanordnung vorgelegt. Danach soll die deutsche Polizei Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen auch auf Anordnung von Staatsanwaltschaften aus dem EU-Ausland treffen können.

Verbot von Online-Rezepten: In einem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften ist ein Verbot der Online-Verschreibung von Medikamenten vorgesehen. Die Erstverschreibung von Arzneimitteln soll nur nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt zulässig sein. Professor Ulrich M. Gassner sieht darin auf lto.de eine unzulässige Beschränkung der Patientenautonomie, die darüber hinaus unionsrechtlich kaum haltbar sei.

TV-Übertragung aus dem Gerichtssaal: Auf lto.de nimmt der BGH-Richter Andreas Mosbacher Stellung zu der für oberste Bundesgerichte geplanten Aufnahme und Übertragung öffentlicher Urteilsverkündungen. Wer dagegen einwende, damit werde das Tor für eine umfassende Fernsehübertragung aus allen Instanzen geöffnet, missachte wesentliche Unterschiede. Diese würden darin liegen, dass es vor Obergerichten in der Regel um die Klärung abstrakter Rechtsfragen mit Auswirkungen auf viele Bürger und nicht um Tatsachenfeststellungen im Einzelfall gehe.

Kostenpflicht für Plastiktüten: Wie die taz (Kai Schöneberg) berichtet, laufen die Verhandlungen zwischen Umweltministerium und Einzelhandel zur Einführung einer Kostenpflicht für Plastiktüten. Hintergrund sei eine EU-Richtlinie, wonach der Verbrauch schrittweise auf 40 Tüten pro Einwohner und Jahr reduziert werden soll.

Becherbonus: Noch mehr Müll als durch Plastiktüten entsteht durch weggeworfene Kaffeebecher. Nun hat Hessens Umweltministerin Priska Hinz vorgeschlagen, dass jeder Kaffeekunde, der seine eigene Tasse mitbringt, einen Preisnachlass von zehn Cent bekommen soll, meldet die SZ (Jan Heidtmann).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. April 2016: Šešelj freigesprochen / Ermittlungsanordnungen / Vergleich mit Breuer . In: Legal Tribune Online, 01.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19123/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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