Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Januar 2018: Geld­buße für Kor­rup­tion / BVerfG ver­han­delt zu Grund­steuer / USA will Aus­lands­über­wa­chung ver­län­gern

15.01.2018

Airbus kann im Korruptionsverfahren im Zusammenhang mit Eurofighterverkäufen an Österreich auf eine Geldbuße hoffen. Außerdem in der Presseschau: BVerfG prüft Berechnungswerte der Grundsteuer und USA will Auslandsüberwachung verlängern.

Thema des Tages

Korruptionsverfahren gegen Airbus: Das staatsanwaltliche Verfahren um mögliche Bestechungszahlungen könnte kurz vor seinem Ende stehen. Das berichten die Montags-SZ (Klaus Ott) und das Hbl (Martin Murphy/Hans-Peter Siebenhaar u.a.). Wegen eines 15 Jahre zurückliegenden Eurofighter-Deals mit Österreich ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen 16 frühere Manager und Berater wegen des Verdachts der Bestechung, schweren Untreue sowie der Steuerhinterziehung. Der Konzern soll über ein weitläufiges Firmengestrüpp Schmiergelder gezahlt haben. Airbus bestreite zwar illegale Zahlungen, könne aber nicht den Verbleib von über 100 Millionen Euro erklären, die im Zusammenhang mit dem Verkauf an Beraterprovisionen gezahlt wurden, heißt es im Hbl. Die Staatsanwaltschaft München hat jetzt signalisiert, dass das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt werden könnte. Denn bisher kann sie Schmiergeldzahlungen an österreichische Entscheidungsträger nicht nachweisen. Seit Wochen werden deshalb mit dem Unternehmen und den Beschuldigten Gespräche zur Einstellung des Verfahrens geführt, die jetzt vor dem Abschluss stehen sollen. Anders sieht es jedoch in Wien aus, wo ebenfalls Ermittlungen laufen. Die Staatsanwälte hier wollen den Fall noch nicht abschließen.

Klaus Ott (Montags-SZ) meint, dass die Münchener Staatsanwaltschaft und das Gericht sich nicht auf einen Deal einlassen, sondern einen Prozess anstreben und ansetzen sollten, in dem das trübe Treiben bei Airbus offengelegt wird. Alles andere wäre ein fauler Deal, auf Kosten der Aufklärung, so Ott.

Rechtspolitik

Familiennachzug: In dieser Woche wird sich, laut einer Meldung in der FAS (Frank Pergande) der Bundestag mit einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte befassen. Darin eingearbeitet werden sollen die Vereinbarungen, die jetzt im Rahmen der Sondierungsgespräche getroffen wurden. Union und SPD hatten sich darauf geeinigt, dass maximal tausend Menschen im Monat der Nachzug nach Deutschland ermöglicht wird. Gleichzeitig sollen "die EU-bedingten 1.000 freiwilligen Aufnahmen pro Monat von Migranten aus Griechenland und Italien" auslaufen. In der Montags-FAZ (Günter Bannas) heißt es dagegen, dass erst einmal nur die Aussetzung des Familiennachzuges verlängert werden soll bis eine dann noch zu beschließende Neuregelung in Kraft tritt. Die FDP hat einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, den sie ebenfalls in der kommenden Woche vorlegen will. Danach soll der Familiennachzug zwar ebenfalls ausgesetzt bleiben, es soll aber auch Ausnahmen geben.

Neue Regelungen im europäischen Flüchtlingsrecht geplant: Der Spiegel (Peter Müller) meldet, dass das Europäische Parlament die Zuständigkeit bei der Aufnahme von Asylbewerbern ändern will. Danach soll nicht mehr automatisch das Land, in dem ein Flüchtling die EU erreicht, für dessen Asylverfahren zuständig sein, sondern unter Umständen das Land, in dem Angehörige des Bewerbers bereits leben. Die Europäische Kommission will die Dublin-III-Vorschriften reformieren, zu dem entsprechenden Regelungsvorschlag hat das Parlament jetzt seine Änderungsvorschläge vorgelegt. Die Bundesregierung befürchtet, dass, sollten die Vorstellungen des Parlaments umgesetzt werden, die Bundesrepublik deutlich mehr Asylsuchende aufnehmen müsste. "Wenn jeder der über 1,4 Millionen Menschen, die seit 2015 in Deutschland Asyl beantragt haben, zur Ankerperson für neu in der EU ankommende Schutzsuchende wird, reden wir über ganz andere Größenordnungen als bei der Familienzusammenführung", wird Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, zitiert.

Berliner Neutralitätsgesetz: Berliner Berufsschulen fordern, dass das Landesneutralitätsgesetz auch auf sie Anwendung finden soll. Das Gesetz verbietet u.a. Lehrkräften an öffentlichen Schulen sichtbare religiöse Symbole zu tragen, dazu gehört auch das islamische Kopftuch. Bisher sind die Berufsschulen von dem Verbot ausgenommen. Wie die Montags-taz (Claudius Prösser) berichtet, kritisiert die Vereinigung der Leitungen berufsbildender Schulen in Berlin die Annahme, dass Schüler und Schülerinnen an Berufsschulen im Gegensatz zu denen an Grund-, Sekundarschulen und Gymnasien weniger empfänglich für weltanschauliche Beeinflussung seien. Innerhalb des Berliner Senates ist das Neutralitätsgesetz umstritten, während sich Justizsenator Dirk Behrendt und Kultursenator Klaus Lederer dafür ausgesprochen haben, das Neutralitätsgesetz in Bezug auf Lehrkräfte zu ändern und ihnen das Tragen religiöser Symbole zu erlauben, hält die SPD an der jetzigen Regelung fest.

Wahloption Teilzeitarbeit: Kritisch mit den Forderungen der IG Metall zur "Wahloption auf kürzere Arbeitszeit" setzt sich Rechtsanwalt und Professor Manfred Löwisch auf blog.handelsblatt.com auseinander. Die IG Metall will, dass Beschäftigte künftig einen Anspruch haben, ihre regelmäßige Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf bis zu 28 Stunden zu reduzieren und danach auf die ursprüngliche Arbeitszeit zurückzukehren. Liegen bestimmte Gründe für die Arbeitszeitreduzierung vor – zum Beispiel Kindererziehung oder Angehörigenpflege – sollen die Arbeitnehmer einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten. Löwisch meint, dass in diesem Anspruch auf Zuschuss eine rechtswidrige Diskriminierung zwischen den Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit reduzieren und jenen, die aus denselben Gründen bereits von Anfang an in Teilzeit tätig sind, liegt.

NetzDG: Im Leitartikel des Spiegel befasst sich Marcel Rosenbach mit der Diskussion um das NetzDG. Er meint, die Kritik am Gesetz sei völlig überzogen, hetze jene Populisten auf, die sich gerade zu Unrecht als Heroen der freien Rede aufspielen und verhöhne die Opfer von Regimen, in denen abweichende Meinungen üblere Folgen haben als eine zwölfstündige Twitter-Sperre, die das Gesetz im Übrigen gar nicht verlange. Adrian Kreye (Samstags-SZ) und Elena Witzek (Samstags-FAZ) widmen sich in ihren Kommentaren dem Journalisten Richard Gutjahr, der zufällig sowohl am Ort des Anschlags in Nizza als auch in München war und seitdem krudesten Verschwörungsphantasien, Hass und Hetze in den sozialen Medien ausgesetzt ist. Für Adrian Kreye zeigt das Gesetz bisher vor allem, dass die Zivilgesellschaft erstaunlich wenig Geschick im Umgang mit den digitalen Technologien habe. Sobald komplexe Technologien ins Spiel kämen, reiche es für den Gesetzgeber nicht mehr, es gut zu meinen.

Justiz

BVerfG – Grundsteuer: Die Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt/Manfred Schäfers) gibt einen Ausblick auf die für Dienstag anstehende mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes zur Grundsteuer. Die spätere Entscheidung könnte erhebliche Bedeutung für die Finanzen der Kommunen haben, insgesamt fließen daraus jährlich 14 Milliarden Euro an die Gemeinden. Die Bewertungskritierien für die Grundsteuer sind über fünfzig Jahre alt, die Karlsruher Richter müssen u.a. entscheiden, ob das verfassungsgemäß ist.

Asylrecht: Die Zahl der erfolgreichen Klagen gegen Ablehnungsbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) steigt weiter. Die Montags-SZ (Bernd Kastner) berichtet, dass knapp die Hälfte aller Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, vor Gericht Erfolg haben. Noch höher ist die Erfolgsquote bei Syrern und Afghanen – sie liegt hier bei 69 und 61 Prozent. Die Gesamtzahl der Klagen gegen BAMF-Entscheidungen dürfte sich 2017 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt haben: Bis Ende September seien bereits 273.000 Klagen eingegangen, heißt es im Artikel.

BGH zu "Scharia-Polizei": Christian Rath kommentiert auf taz.de die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu dem Auftritt der selbsternannten "Scharia-Polizei" in Wuppertal. Er meint, dass der BGH zwar richtig erkannt habe, dass es darauf ankomme, wie eine Uniformierung auf die Zielgruppe wirkt, es aber für die zuständigen Richter am Landgericht Wuppertal, zu denen das Verfahren nach Aufhebung der Freisprüche zurückverwiesen wurde, nicht einfach sei, festzustellen, ob sich junge Muslime durch die in orangenen Warnwesten auftretende Gruppe bedrängt fühlten oder eben nicht. Insofern sei in der Sache auch kein Grundsatzurteil, sondern eine nur für den konkreten Fall geltende Entscheidung zu erwarten. Das Verfahren werde sich noch einmal ein, zwei Jahre hinziehen und letztendlich wohl wieder mit einem Freispruch enden.

BVerfG zur Berücksichtigung von EuGH-Vorlagebeschlüssen: lto.de weist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hin, in der die Karlsruher Richter festgestellt haben, dass Vorlagebeschlüsse in anderen Verfahren als dem konkret zu entscheidenden nur dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie sowohl entscheidungserheblich als auch erforderlich sind und dies auch entsprechend dargelegt wurde. Das Gericht hat deshalb die Verfassungsbeschwerde einer armenischen Asylbewerberin gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Münster nicht angenommen, die sich gegen ihre Abschiebung gewehrt und sich dabei auf in Drittverfahren gestellte Vorlagefragen bezogen hatte. Die Beschwerdeführerin habe, so die Karlsruher Richter, nicht hinreichend erklärt, dass eine der dort aufgeworfenen Fragen auch für ihr Verfahren entscheidungserheblich ist und die Richter deshalb unionsrechtlich ungeklärte Rechtsfragen im Rahmen ihrer Abwägungsentscheidung hätten berücksichtigen müssen.

OLG Hamburg – Verfahren gegen Messerattentäter: Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht  Hamburg hat das Verfahren gegen Ahmad A., der im vergangenen Jahr in einem Supermarkt auf mehrere Menschen eingestochen haben soll, begonnen. FAZ (Matthias Wyssuwa) und spiegel.de (Peter Maxwill) berichten über den Prozessauftakt. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 26-jährigen Palästinenser Mord sowie sechsfachen versuchten Mord und sechsfache gefährliche Körperverletzung vor. Am ersten Prozesstag hat der Verteidiger des Angeklagten eine Erklärung seines Mandanten verlesen, in der dieser die Tatvorwürfe einräumt.

OLG München – NSU-Prozess: Annette Ramelsberger beleuchtet in der Samstags-SZ die Rolle der Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren. Es gebe nicht mehr nur Anklage und Verteidigung, sondern eine weitere Front im Gerichtssaal: die aktiven, auch aggressiven Nebenkläger. So hätten engagierte Anwälte durch eigene Recherchen den Sumpf des NSU ausgeleuchtet und Belege gefunden, die das Bundeskriminalamt mit all seiner Macht nicht finden konnte. Es gebe aber auch die anderen: Beutelschneider, die den Gerichtssaal als Wärmestube benutzten und ihre Mandanten allein und hilflos auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen ließen.

AG Hamburg – G20-Ausschreitungen: In der vergangenen Woche wurde beim Amtsgericht Hamburg die bisher höchste Strafe in einem G20-Prozess verhängt – ein 28-Jähriger wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von lediglich zwei Jahren und acht Monaten beantragt. Die Samstags-taz (Kai von Appen) porträtiert den zuständigen Richter Johann Krieten und fragt, weshalb dieser "am Ende seiner Amtsrichter-Laufbahn das Image des Hardliners annimmt".

Klagen wegen G20-Veranstaltungsverboten und Polizeivorgehen angekündigt: lto.de meldet, dass Aktivisten angekündigt haben, gegen die Stadt Hamburg wegen der im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel verhängten Veranstaltungsverbote und des teilweise harschen Polizeivorgehens zu klagen. Obwohl Protestcamps gerichtlich erlaubt wurden, seien sie durch die Polizei vor Ort teilweise verhindert worden, kritisiert beispielsweise Rechtsanwalt Martin Klingner. Dies könne als "Putsch der Exekutive gegen die Judikative" bezeichnet werden, heißt es im Artikel. Außerdem soll gegen konkrete Maßnahmen der Polizei gegen einzelne Demonstranten vorgegangen werden. "Wir wollen anhand von Einzelfällen die Frage stellen, sind diese Einzelfälle tatsächlich Einzelfälle oder steckt dahinter ein Gewaltkonzept auch von Seiten der planenden Polizei", wird Rechtsanwalt Dieter Magsam im Beitrag zitiert.

LG Dresden zur Bezeichnung "Schlepper" für Flüchtlingshelfer: Das Landgericht Dresden hat laut lto.de dem Pegida-Bündnis in einer einstweiligen Verfügung untersagt, die Mission Lifeline weiterhin als "Schlepper-Organisation" zu bezeichnen. Mission Lifeline hat seit September vergangenen Jahres nach eigenen Angaben 549 Menschen im Mittelmeer vor dem Ertrinken gerettet. Das Gericht wertete die Pegida-Äußerungen zwar als Meinungsäußerung, sah aber die Grenze zur Schmähkritik überschritten. Die Diffamierung der Flüchtlingshelfer stehe im Vordergrund.

LG Stuttgart zum Dieselskandal: Das Landgericht Stuttgart hat in zwei Entscheidungen kurz vor Weihnachten die Porsche Automobil Holding AG verpflichtet, auf Aktionärsfragen zu antworten. Es geht dabei darum, wie viel und wann Vorstände und Aufsichtsräte von SE Porsche und Volkswagen von den Vorgängen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei VW erfahren haben. Das berichtet bloomberg.com (Christoph Rauwald/Karin Matussek) (in englischer Sprache). Die Fragen wurden bereits 2016 auf einer Hauptversammlung gestellt, seinerzeit aber nicht beziehungsweise nicht ausreichend beantwortet. Die Richter kritisierten dabei auch insgesamt dem Umgang von VW und Porsche mit dem Dieselskandal.

StA Freiburg – Anklage wegen Kindesmissbrauchs: Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat in einem der acht Ermittlungsverfahren gegen pädophile Gewalttäter Anklage erhoben. Das meldet die Montags-FAZ (Rüdiger Soldt). Zwischen 2015 und September 2017 hatten mutmaßlich die 47 Jahre alte Mutter eines neunjährigen Jungen und dessen 39 Jahre alter Stiefvater das Kind gegen hohe Geldbeträge zur Kinderprostitution gezwungen und in mehr als zehn Fällen pädophilen Gewalttätern ausgeliefert.

Recht in der Welt

USA – Überwachungsprogramm wird verlängert: Das amerikanische Repräsentantenhaus hat gegen die Einschränkung der Auslandsüberwachung des militärischen Geheimdienstes gestimmt. Das melden die Samstags-FAZ (Andreas Ross) und netzpolitik.org (Constanze Kurz). Damit würden die Sicherheitsbehörden auch künftig Zugriff auf Telefonate, E-Mails oder andere Kommunikation haben, die irgendwo auf der Welt über amerikanische Kommunikationsunternehmen wie Google oder AT&T abgewickelt werden. Mit 256 gegen 164 Stimmen aus beiden Parteien stimmte das Repräsentantenhaus jetzt für die Verlängerung des Programms um sechs Jahre.

Türkei – Gerichte verweigern Freilassung von Journalisten: Obwohl das türkische Verfassungsgericht die Freilassung von zwei inhaftierten Journalisten angeordnet hatte, weigern sich die zuständigen Strafgerichte, die Entscheidungen umzusetzen. Die Samstags-FAZ (Michael Martens) meldet, dass die türkische Regierung die angeordnete Freilassung der zwei, seit mehr als einem Jahr inhaftierten Journalisten kritisiert habe. Die Entscheidung sei "schlecht und falsch", wird der stellvertretende Ministerpräsident und Regierungssprecher Bekir Bozdag zitiert. In der Samstags-taz (Çinar Özer) heißt es, dass die für die Freilassung zuständigen Strafgerichte in Istanbul ihre Weigerung, die Entscheidung des Verfassungsgerichtes umzusetzen, damit begründeten, dass Urteil und Begründung des Verfassungsgerichts noch nicht zugestellt worden seien. Laut Montags-FAZ (Michael Martens) haben die Strafgerichte in der Folgzeit ihre Argumentation an die der Regierung angepasst. Das Verfassungsgericht habe danach, so hatte es auch schon Bekir Bozdag gesagt, seine Kompetenzen überschritten.

Lateinamerika – Gleichgeschlechtliche Ehe: Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte in Costa Rica hat, wie die Samstags-FAZ berichtet, die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe gefordert. Das Urteil ist bindend für die zwanzig Staaten in Lateinamerika, die sich der Jurisdiktion des Gerichtshofs unterworfen haben. Sie müssen jetzt ihre Gesetze entsprechend anpassen. In Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Uruguay und einem Teil der Gliedstaaten Mexikos ist die gleichgeschlechtliche Ehe bereits eingeführt.

Sonstiges

Verfassungspatriotismus und Integration: Rechtsprofessor Daniel Thym weist in der Montags-FAZ darauf hin, dass der Verweis auf die Werte der Verfassung nicht ohne weiteres als Integrationsinstrumentarium geeignet ist. Im derzeitigen Diskurs werde der Verfassung ein zeitloser Gehalt unterstellt, den sie insbesondere dann nicht hat, wenn es um Antworten auf konkrete Frage gehe, wie es beispielsweise bei der "Ehe für alle" der Fall war. Der Reiz des Verfassungspatriotismus liege jedoch gerade darin, dass wir alle den Inhalt des Grundgesetzes beständig mit neuem Leben füllen, das den alltagskulturellen Zusammenhalt jenseits der Verfassung anzuleiten vermag, so Thym.

Big Data im Gesundheitssektor: Rechtsanwältin Roya Sangi setzt sich im Feuilleton der Samstags-FAZ mit der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates "Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung" vom November letzten Jahres auseinander. Der Ethikrat fordert darin ein neues Regelungskonzept der "Datensouveränität", die sich auch an den gesellschaftlichen Anforderungen von Solidarität und Gerechtigkeit orientiere. Dabei geht es, so die Autorin nicht mehr nur um klassische Forschungsdaten, sondern auch um Daten öffentlicher Gesundheitsversorgung, Versicherungsdaten, Bewegungsdaten, Fitnessdaten sowie Daten aus sozialen Netzwerken. Sie plädiert dafür, weniger die Datenschutzregelungen den neuen Bedingungen als vielmehr die Technologien anzupassen. Sie meint, auch den Big-Data-Technologien müssten Grenzen gesetzt werden.

60. Gründungstag des Bundeskartellamtes: Vor 60 Jahren wurde das Bundeskartellamt gegründet. lto.de würdigt aus diesem Anlass die Behörde, die sich heute nicht mehr nur um die Entflechtung der Wirtschaft, sondern mehr und mehr auch reinen Verbraucherthemen, vor allem auch im Internet, widmet.

Von der Interdisziplinarität des Rechts: Von der Sinnhaftigkeit und der Notwendigkeit über den eigenen juristischen Tellerrand hinauszuschauen, handelt ein neues, von Markus Rehberg herausgegebenes Buch, das lto.de (Martin Rath) vorstellt. Noch mehr geht es darin aber um die natürlichen Grenzen des Austausches zwischen Rechts- und anderen Wissenschaften. So heißt es in einem der im Buch enthaltenen Beiträge: "Richtern wie Rechtswissenschaftlern fehlt in aller Regel bereits die Qualifikation, um den neuesten Forschungsstand aus den Natur- wie Sozialwissenschaften zu verstehen und umzusetzen." Und auch im reziproken Verhältnis werden Einschränkungen gesehen: "Es ist daher nicht unbedingt fehlende intellektuelle Brillanz, welche die Aufnahme rechtswissenschaftlicher Theorien bremst, sondern die Relevanz ihrer Ergebnisse für andere Wissenschaften."

Von der Verständlichkeit der juristischen Sprache: Dem so genannten Juristendeutsch widmet sich lto.de (Alexander Rupflin)Das Beispiel Schweiz zeige, dass es durchaus möglich sei, Gesetze in deutscher Sprache klar zu formulieren. Zusammenfassend stellt er den dreifachen Gewinn eines schön schreibenden, also verständlich formulierenden Juristen fest: Klarer gefasste eigene Gedanken, ein individueller Ausdruck und nicht zuletzt der Gewinn für den Leser, für den er schreibe.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Januar 2018: Geldbuße für Korruption / BVerfG verhandelt zu Grundsteuer / USA will Auslandsüberwachung verlängern . In: Legal Tribune Online, 15.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26465/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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