Die juristische Presseschau vom 20. September 2017: Miet­p­reis­b­remse ver­fas­sungs­widrig? / Stand der Asyl­ver­fahren / Anklage gegen "Pegida"-Anhänger

20.09.2017

Recht in der Welt

EuGH – Investitionsschutzverträge: Rechtsanwältin Alexandra Diehl befasst sich auf lto.de mit den Schlussanträgen des Generalanwaltes Melchior Wathelet im Vorlageverfahren Achmea, in denen er Schiedsklauseln in EU-internen bilateralen Investitionsschutzverträgen für europarechtskonform erklärt. Im Verfahren geht es um eine Vereinbarung zwischen der Slowakei und den Niederlanden. Zuvor hatten bereits das Oberlandesgericht Frankfurt und auch der Bundesgerichtshof keine Kollision mit dem Unionsrecht erkannt.

Südafrika – Oscar Pistorius: Laut spiegel.de wird der Fall Oscar Pistorius neu verhandelt. Am 3. November soll das höchste Berufungsgericht Südafrikas das gegen Pistorius verhängte Strafmaß prüfen. Dem Sprinter war die Tötung seiner Freundin vorgeworfen worden. Er hatte durch die geschlossene Badtür geschossen, weil er hinter der Tür einen Einbrecher vermutet habe.

Tunesien – Frauenrechte: Auch die SZ (Paul-Anton Krüger) berichtet jetzt über die Gesetzesänderung in Tunesien, die muslimischen Frauen künftig erlaubt, auch Andersgläubige zu heiraten. Außerdem wurde ein Gesetz verabschiedet, das Frauen besser vor Gewalt schützen soll.

Sonstiges:

Initiative zur Umbenennung des "Palandt": Auch der Tsp (Jost Müller-Neuhoff) befasst sich jetzt mit der Initiative eines Bremer Doktoranden, den "Palandt" wegen der Nazi-Verstrickungen des Namensgebers umzubennen. Heiko Maas unterstütze den Vorstoß, heißt es im Artikel.

Parteiprogramm AfD: Rechtsanwalt Robert Hotstegs ist auf lto.de – anders als der Bundesjustizminister – der Auffassung, dass das Parteiprogramm der AfD zu vage bleibe, als dass man es eindeutig als verfassungswidrig bezeichnen könne. Der Autor geht die einzelnen Inhalte durch und meint, dass die entsprechenden Äußerungen von Heiko Maas eher als Wahlhinweis denn als juristische Prüfung zu werten seien.

CDU + CSU = Union? Anna Notz befasst sich auf verfassungsblog.de mit der Sonderrolle der CSU in der Bundesrepublik. Dabei wirft sie auch einen Blick auf das Klageverfahren einiger Bayern, die durchsetzen wollten, dass auch in Bayern die CDU gewählt werden kann.

Kritik an EM-Bewerbungsverfahren: Die SZ stellt in ihrem Sportteil die Kritik des früheren Bundesverfassungsrichters Wolfgang Hoffmann-Riem am Bewerbungsverfahren um die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 dar. So habe die Uefa von den 14 deutschen Bewerberstädten beispielsweise verlangt, sich zu verpflichten, 500 Meter rund um die Stadien politische und religiöse Demonstrationen generell zu unterbinden. Nach Ansicht von Hoffmann-Riem sei eine solche Selbstverpflichtung "klar verfassungswidrig".

Spielhallenrecht: lto.de widmet sich den schärferen Vorgaben für Spielhallenbetreiber, die seit Anfang Juli gelten. Seit dem Inkrafttreten der Neuregelung seien nach Schätzungen 3.000 Klageverfahren gegen die neuen Auflagen anhängig.

Hans-Joachim Jentsch: Die FAZ (Reinhard Müller) würdigt den früheren Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch anlässlich seines 80. Geburtstages, einen der wenigen Rechtsanwälte am Karlsruher Gericht.

Interview Leiterin JVA Moabit: Anke Stein, die seit Anfang September die Justizvollzugsanstalt Moabit in Berlin leitet, erzählt im Interview mit lto.de (Peggy Fiebig) von den Herausforderungen, die die neue Stelle für sie bringt, aber auch von der Motivation für ihre Arbeit.

Das Letzte zu Schluss:

Hustensaft – "Lappen" weg: Von der Erklärung des Fahrers, er habe lediglich Hustensaft zu sich genommen, ließ sich das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße nicht beeindrucken, so lto.de. Weil der entsprechende Test geringe Mengen von Codein und Morphin in seinem Blut ergeben hatte, wurde der Führerschein umgehend entzogen. Da half es auch nichts, dass der Fahrer nach eigenen Angaben den Hustensaft auf Anraten seines Arztes getrunken hatte.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. September 2017: Mietpreisbremse verfassungswidrig? / Stand der Asylverfahren / Anklage gegen "Pegida"-Anhänger . In: Legal Tribune Online, 20.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24603/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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