Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. August 2017: Inter­net­platt­form ver­boten / Gesicht­s­er­ken­nung / Ver­ur­tei­lung von VW-Man­a­nager

28.08.2017

Justiz

VG Düsseldorf zu Tätowierung bei Polizeibewerber: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einem jungen Mann recht gegeben, der sich gegen seinen Ausschluss vom Auswahlverfahren für den Polizeidienst gewandt hatte. Das Landratsamt hatte ihn abgewiesen, weil er eine großflächige Tätowierung trug. Eine solche sei nach einem Erlass des Landesinnenministeriums ein "absoluter Eignungsmangel". Die Verwaltungsrichter verpflichteten das Land-Nordrhein-Westfalen nun in einem Eilverfahren, den Bewerber zum Auswahlverfahren zuzulassen. Es reiche für einen Eignungsmangel nicht aus, dass Teile der Bevölkerung großflächige Tätowierungen unpassend oder unästhetisch fänden, wird von lto.de und Samstags-FAZ (Reiner Burger) die Begründung zitiert.

OLG München – NSU-Prozess: Der Spiegel (Julia Jüttner) porträtiert den Vorsitzenden Richter im NSU-Prozess Manfred Götzl und blickt dabei auch auf die bisherige Prozessführung zurück.

OLG München – Waffe für Amokläufer: Am heutigen Montag beginnt der Prozess gegen Philipp K., der über das Darknet dem späteren Münchener Amokläufer David Sonboly die Waffe verkauft haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung in neun Fällen und unerlaubten Waffenhandel vor. Die Samstags-taz (Konrad Litschko) gibt einen Ausblick auf das Verfahren, in dem es auch darum gehen wird, ob rassistische Motive eine Rolle gespielt haben. Zeit.de (Tom Sundermann) fasst die bisherigen Kenntnisse über David Sonboly und über Philipp K. zusammen.

LG Heidelberg zum Amokfahrer: Im Verfahren gegen einen Amokfahrer hat das Landgericht Heidelberg die Schuldunfähigkeit des Täters festgestellt und die Einweisung in Psychiatrie angeordnet. Spiegel.de berichtet über die Entscheidung. Der 35-Jährige hatte vor einem halben Jahr ein Kraftfahrzeug in eine Menschengruppe gesteuert. Ein 73 Jahre alter Mann starb, zwei weitere Personen wurden verletzt.

LG Nürnberg-Fürth – Mordprozess gegen "Reichsbürger": Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth muss sich ab morgen der der "Reichsbürger"-Szene angehörende Wolfgang P. wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten. Die Montags-FAZ (Albert Schäffer) erläutert das Verfahren. Ursprünglich wurde von der Staatsanwaltschaft auch Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen einen Beamten, der vom Waffenbesitz des P. gewusst haben soll, erhoben. Das Landgericht hat jedoch hier die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt.

BGH zum Syndikusrechtsanwalt: Der BGH hat sich erstmals mit dem seit 1. Januar 2016 geltenden Recht der Syndikusrechtsanwälte befasst. lto.de (Pia Lorenz) fasst Sachverhalt und Gründe der Entscheidung zusammen. Die Karlsruher Richter mussten die Frage klären, ob der Schadensachbearbeiter einer Versicherung zur Anwaltschaft zugelassen werden kann, wenn er lediglich an allgemeine rechtliche Vorgaben gebunden ist. Im Fall ging es um sogenannte Verrechnungsgrundsätze und Auslegungsbeschlüsse, die von dem Allgemeinen Kommunalen Haftpflichtschaden-Ausgleich (AKHA), einem sogenannten Rückdeckungspool, angewendet werden. Der BGH stellte jetzt klar, dass es sich bei den Verrechnungsgrundsätzen gerade nicht um interne Regelungen handele, die weisungsähnlich die Tätigkeit des Schadensachbearbeiters beim AKHA beschränken würden. Vielmehr seien es allgemein geltende Regeln, die auch ein externer, vom AKHA eingeschalteter Anwalt zu beachten und seiner – freien und ungebundenen – Analyse der Rechtsgrundlage zugrunde zu legen hätte.

Amtsgericht Hamburg – G-20-Unruhen: In der kommenden Woche beginnen die ersten Strafverfahren wegen der Ausschreitungen während des G-20-Gipfels. Wie die Samstags-FAZ (Matthias Wyssuwa) berichtet, geht es um einen Niederländer, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und schweren Landfriedensbruchs verantworten muss, sowie um einen polnischen Staatsbürger, dem Verstöße gegen das Waffen-, Sprengstoff und Versammlungsrecht vorgeworfen werden.

VG Jena – AfD gegen Jenas Oberbürgermeister: lto.de meldet, dass die AfD Thüringen beim Verwaltungsgericht Gera zwei Eilanträge eingereicht hat, die darauf gerichtet sind, dem Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) bestimmte Äußerungen zu untersagen. Konkret geht es demnach um die Aussage: "In diesem Jahr besteht die Sorge, dass demokratie- und menschenfeindliches, antifeministisches, sozialchauvinistisches und völkisch-nationales Gedankengut in den Bundestag einziehen wird". Der thüringische Landesverband der AfD wirft ihm Verstöße gegen seine Neutralitätspflicht als Amtsträger vor.

BFH zu Scheidungskosten: Die Montags-Welt (Berrit Gräber) beleuchtet jetzt auch die Entscheidung des Bundesfinanzhofes, nach der die Prozesskosten für ein Ehescheidungsverfahren nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. August 2017: Internetplattform verboten / Gesichtserkennung / Verurteilung von VW-Mananager . In: Legal Tribune Online, 28.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24157/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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