Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. August 2017: Inter­net­platt­form ver­boten / Gesicht­s­er­ken­nung / Ver­ur­tei­lung von VW-Man­a­nager

28.08.2017

Recht in der Welt

USA – Dieselskandal: In den USA ist ein amerikanischer Volkswagen-Ingenieur zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 200.000 Dollar verurteilt worden. Der langjährige Volkswagen-Manager habe sich mit den Ermittlungsbehörden auf einen Vergleich geeinigt, heißt es in den entsprechenden Berichten der Samstags-FAZ (Christian Müßgens/Winand von Petersdorff), der Samstags-SZ (Claus Hulverscheidt) und der Samstags-Welt (Philipp Vetter). Gegen insgesamt acht frühere oder aktuelle Mitarbeiter haben die amerikanischen Behörden Anklage erhoben, darunter der in Untersuchungshaft sitzende Deutsche Oliver Schmidt.

Corinna Budras (FAS) meint, dass die Entscheidung ein unmissverständliches Signal aussende und eine abschreckende Wirkung entfalten soll. Auch wenn man das Ziel der Abschreckung nicht teile, zeige die Entscheidung jedoch, dass das amerikanische Rechtssystem hier der deutschen Justiz um Längen voraus sei. Auch Max Hägler (Montags-SZ) ist der Auffassung, dass es erfreulich wäre, wenn nun auch bald in Deutschland vor Gericht die Frage geklärt würde, wer diesen Betrug wirklich angezettelt hat – auch weil dann ein Schlusspunkt absehbar wäre.

USA – Begnadigung Joe Arpaio: Auf heftige Kritik ist die Begnadigung von Joe Arpaio durch US-Präsident Trump gestoßen. Unter anderem spiegel.de (Marc Pitzke), die Montags-taz (Dorothea Hahn) und die Montags-FAZ (Andreas Ross) berichten. Arpaio lässt sich selbst "Amerikas härtester Sheriff" nennen, die US-Bürgerrechtsorganisation wirft ihm Verletzung der Menschenwürde vor. Arpio soll selektive Ausweiskontrollen nach Hautfarbe durchgeführt, Häftlinge – insbesondere Latinos – beleidigt, erniedrigt und misshandelt und sich mit Drohungen und Festnahmen an Journalisten und Richtern, die ihn kritisierten, gerächt haben. Weil er seine Racial-Profiling-Methoden nicht änderte, wurde er im Juli 2016 wegen Missachtung des Gerichts schuldig gesprochen.

Dorothea Hahn (Montags-taz) meint, dass Trump mit dieser Begnadigung den reaktionärsten Elementen unter seinen Wählern signalisiere, dass sie jetzt freie Hand hätten. Und alle Gerichte wüssten jetzt, dass Trump bereit ist, ihre Unabhängigkeit mit Füßen zu treten.

Polen/EU – Justizreform: Der Spiegel (Peter Müller/Christoph Schult) meldet, dass der Präsident der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker, angedroht habe, Polen die Stimmrechte im Europäischen Rat zu entziehen, wenn das Land nicht die umstrittenen Gesetze zur Justizreform ändere. Zur Einleitung eines entsprechenden Verfahrens ist laut Spiegel eine Mehrheit von vier Fünfteln der Mitglieder, für den tatsächlichen Stimmentzug die Einstimmigkeit erforderlich. Bundeskanzlerin Merkel und Bundesaußenminister Steinmeier haben sich skeptisch gegenüber dem Vorstoß geäußert.

USA – Todesstrafe: In Florida wurde erstmals ein Todeskandidat unter Verwendung eines bisher nicht getesteten Narkosemittels hingerichtet. Wie spiegel.de berichtet, hatte sich der Verurteilte zuvor vergeblich gerichtlich gegen die Verwendung des Mittels gewandt. Laut dem Bericht hat der Hersteller die Verwendung seines Medikaments kritisiert. Ziel der Firma sei es, "Leben zu retten und zu verbessern", wird ein Firmenvertreter zitiert.

Südkorea – Gefängnis für Samsung-Erbe: Der Erbe des südkoreanischen Unternehmens Samsung Lee Jae-yong ist unter anderem wegen Bestechung und Veruntreuung zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Er soll in eine Zahlung von umgerechnet 5,4 Millionen Euro für das Reittraining der Tochter einer Vertrauten von Ex-Präsidentin Park involviert gewesen sein, berichten die Samstags-FAZ (Patrick Welter), die Samstags-SZ (Christoph Neidhard) und die Samstags-taz (Fabian Kretschmer). Das Urteil ist Teil der Aufarbeitung des Korruptionsskandals, der schon zur Amtsenthebung und U-Haft von Ex-Präsidentin Park Geun Hye geführt hat. Laut Samstags-SZ befürchten Wirtschaftskreise die Folgen des Urteils. Samsung generiere ein Viertel von Südkoreas Wirtschaftsleistung und sei, seit Lee im Februar in Untersuchungshaft kam, führungslos.

Sonstiges

"The Once and Future Liberal: After Identity Politics": Auf verfassungsblog.de rezensiert Rechtsprofessor Robert Howse von der New York University (in englischer Sprache) das Buch von Mark Lilla, Professor für Ideengeschichte an der Columbia University, "The Once and Future Liberal: After Identity Politics".

Verfassungsrechtsgeschichte: Der Spiegel (Klaus Wiegrefe) weist auf einen Fund im Bundesarchiv hin, der in einem Fall Zweifel an der politischen Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichtes weckt. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Gebhard Müller soll 1960 den Innenminister von Baden-Württemberg, Hans Filbinger, und einem Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes getroffen und ihnen u.a. mitgeteilt haben, wie voraussichtlich die Richterkollegen im seinerzeit laufenden Rundfunk-Verfahren urteilen würden. Außerdem soll er Tipps für ein weiteres Vorgehen gegeben haben. Ob Müller öfter mit der Politik kungelte, sei unklar, heißt es im Spiegel.

Jagdhunde und Jagdgesetze: Martin Rath befasst sich auf lto.de mit einer Entscheidung des Reichsgerichtes von vor achtzig Jahren. Es ging um das "tragische Schicksal eines Deutsch-Drahthaars", der durch einen Schuss des Hilfsförsters sein Leben verlor.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. August 2017: Internetplattform verboten / Gesichtserkennung / Verurteilung von VW-Mananager . In: Legal Tribune Online, 28.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24157/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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