Die juristische Presseschau vom 16. August 2017: Vor­la­ge­ver­fahren wegen EZB-Anlei­hen­käufen / BGH zu IP-Adressen / USA – Daten­ab­frage

16.08.2017

Justiz

BGH zur Personenbezogenheit von IP-Adressen: Die Rechtsanwälte Ingemar Kartheuser und Friedrich Gilsdorf stellen in der FAZ ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof vor, in dem sich der "Piraten"-Politiker Patrick Breyer gegen die Speicherung seiner IP-Adresse durch Bundesbehörden verwahrt, deren Internetseiten er besucht hatte. Der BGH hat jetzt entschieden, dass diese IP-Adressen nicht grundsätzlich als personenbezogene Daten mit dem entsprechenden Schutz gelten, sondern nur für denjenigen, der über realistische Mittel zur Identifizierung verfügt. Außerdem befasste sich der BGH damit, wie IP-Adressen genutzt werden dürfen.

LG Freiburg – Amtshaftungsklage wegen Dieselmanipulationen: Die Rechtsanwälte Holger Schmitz und Max Helleberg erläutern in der FAZ die jüngst beim Landgericht Freiburg eingereichte Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt. Die Erfolgsaussichten schätzen sie als nicht hoch ein, denn es dürfte an der erforderlichen Drittbezogenheit fehlen, also dem Nachweis, dass die betroffene Amtspflicht nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit, sondern zumindest auch dem Schutz des Klägers diene.

LG Krefeld zu Dieselmanipulationen: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet jetzt auch über die Entscheidung des Landgerichts Krefeld, in der festgestellt wurde, dass die Volkswagen-Konzernspitze von den falschen Übereinstimmungsbescheinigungen wusste, die von Audi ausgestellt wurden. Dem Fall liegt die Klage eines Kfz-Käufers auf Kaufpreiserstattung und Schadensersatz zugrunde.

Umwelthilfe kündigt weitere Klagen an: Die Deutsche Umwelthilfe hat laut einem Bericht der FAZ (Kerstin Schwenn) angekündigt, die Klageverfahren für Fahrverbote in 16 deutschen Städten voranzutreiben. Die geplanten Software-Aktualisierungen für Dieselautos sowie die Kaufprämien für Neuwagen reichten nach Auffassung des Verbandes nicht aus, um Fahrverbote zu verhindern.

OLG Hamm zur Auskunftspflicht eines Krankenhauses: Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Meldung von lto.de das Auskunftsbegehren einer Patientin zurückgewiesen, die vermutete, Geschädigte eines Behandlungsfehlers zu sein, und deshalb die Namen und Anschriften sämtlicher behandelnder Ärzte erfahren wollte. Die Klägerin habe ein berechtigtes Interesse nicht überzeugend darstellen können, entschied das Landgericht Bochum in erster Instanz und jetzt auch das OLG Hamm.

ArbG Berlin zum Anwesenheitsnachweis eines Taxifahrers: lto.de berichtet von einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin, mit der die Verpflichtung eines Taxifahrers, während der Wartezeit alle drei Minuten einen Signalknopf zu drücken, für rechtswidrig erklärt wurde. Der Arbeitgeber wollte auf diese Weise nachgewiesen wissen, dass der Taxifahrer auch tatsächlich im Auto sitzt, während er auf Fahrgäste wartet. Drückte der Fahrer nicht eine entsprechende Taste, wurde seine Standzeit vom Taxameter nicht als Arbeitszeit, sondern als unbezahlte Pausenzeit erfasst. Das Gericht war nun der Ansicht, dass Standzeiten und sonstige Zeiten, in denen ein Fahrer bereit ist, einen Auftrag auszuführen, Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst und deshalb mindestlohnpflichtig sind.

LG Trier zu Untreue und Betrug eines überschuldeten Rechtsanwalts: Das Landgericht Trier hat laut lto.de einen Rechtsanwalt, der sich mit knapp einer halben Million Euro verschuldete und Mandantengelder einbehalten hatte, zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt.

GStA Celle – Anklage wegen Staatsgefährdung: Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat Anklage gegen einen 26-jährigen Deutschen wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat und wegen des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sich alle notwendigen Materialien zur Herstellung eines fernzündbaren Sprengsatzes verschafft zu haben. Die damit geplanten Anschläge sollten dem "Eintritt" zum IS dienen, berichtet die taz (Reimar Paul).

LG Krefeld – Haftbefehl für Arzt der Colonia Dignidad: Wie nun auch die SZ (Peter Burghardt) berichtet, hat das Landgericht Krefeld am Dienstag beschlossen, die Haftstrafe gegen Hartmut Hopp, den früheren Arzt der Colonia Dignidad, zu vollstrecken. Hopp gehörte zu den Vertrauten des Sektengründers Paul Schäfer, 2011 wurde er in Chile wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt, flüchtete aber nach Deutschland.

"Hinter Gittern"  Justizvollzug in Deutschland: Die SZ (Alexander Krützfeld) beginnt eine Serie, in der der Gefängnisalltag beschrieben wird. In seinem begleitenden Kommentar beklagt Heribert Prantl (SZ) das Verstummen der Diskussion über die Haftbedingungen in Deutschland. Als Ursache dafür sieht er die Föderalismusreform, mit der vor gut zehn Jahren die Zuständigkeit für den Vollzug auf die Länder übertragen wurde. Seitdem gebe es einen Quantitäts-und Qualitätsverlust in der öffentlichen Diskussion über den Reformbedarf im Strafvollzug

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. August 2017: Vorlageverfahren wegen EZB-Anleihenkäufen / BGH zu IP-Adressen / USA – Datenabfrage . In: Legal Tribune Online, 16.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23965/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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