LG Trier verurteilt verschuldeten Anwalt: "Ich hatte den Über­blick ver­loren"

15.08.2017

Ein Rechtsanwalt verschuldete sich mit knapp einer halben Million Euro und behielt kurzerhand das Geld ein, welches er für eine Mandantin eintreiben sollte. Dafür erhielt er eine Bewährungsstrafe und muss um seine Zulassung fürchten.

Wegen Untreue und Betrugs ist ein Rechtsanwalt vor dem Landgericht (LG) Trier zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Die Strafe wird über vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, wie der Vorsitzende Richter Armin Hardt am Dienstag erklärte. (Urt. v. 15.08.2017, Az. 8047 Js 6408/15.5Kls).

Der Strafverteidiger habe die Vorwürfe allesamt eingeräumt. Er gab demnach zu, rund 13.000 Euro einer Mandantin veruntreut zu haben. Zudem habe er mehrfach als Pflichtverteidiger über falsche Angaben mehr Geld für seine Vergütung von Gerichten kassiert, als ihm zustand.

"Es hat sich strafschärfend ausgewirkt, dass er die Taten als Rechtsanwalt begangen hat", betonte Hardt. Das LG hatte den Fall "wegen seiner besonderen Bedeutung" nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom Amtsgericht übernommen. Der Anwalt sei ein bekannter Strafverteidiger, der in vielen Prozessen in der Region und bundesweit tätig gewesen sei, so die Begründung.

Lebenskrise und finanziell schwierige Lage

Der Angeklagte hatte erklärt, er habe sich damals in "einer Lebenskrise" und finanziell schwierigen Lage befunden. "Ich hatte den Überblick verloren." Das Geld der Mandantin, das er in ihrem Auftrag 2010 bei einem Schuldner eingetrieben hatte, leitete er nicht an sie weiter; es landete auf seinem Geschäftskonto, das meist im Minus war. Die Frau wartet bis heute auf ihr Geld: "Es war mein Spargroschen, den ich für mein Alter haben wollte", sagte die 54-Jährige vor Gericht. Der Anwalt hat kürzlich mit der Rückzahlung begonnen.

Zudem hatte er in drei Strafverfahren, in denen er als Pflichtverteidiger aufgetreten war, bei der Festsetzung seiner Vergütung gegenüber dem Gericht angegeben, keinen Vorschuss erhalten zu haben, obwohl dies der Fall war. Somit erschlich er sich eine zusätzliche Bezahlung.

Seit 2014 läuft ein Insolvenzverfahren gegen ihn. Die Forderungen seiner Gläubiger belaufen sich laut Gericht auf rund 450.000 Euro. 2015 war er bereits wegen Steuerhinterziehung und versuchter Gebührenüberhebung zu Geldstrafen verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte elf Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidigung auf sechs Monate plädiert. Rechtsanwaltskammer und Generalstaatsanwaltschaft müssen nun entscheiden, ob der 55-Jährige seine Zulassung als Anwalt behalten darf. Normalerweise sei dies bei Strafen unter einem Jahr der Fall, sagte Verteidiger Jürgen Hött. Das Gericht ordnete zudem an, dass der Verurteilte den Gesamtschaden von rund 22.000 Euro ersetzen muss.

mam/LTO-Redaktion/dpa

Zitiervorschlag

LG Trier verurteilt verschuldeten Anwalt: "Ich hatte den Überblick verloren" . In: Legal Tribune Online, 15.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23959/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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