Provoziert ein Autofahrer einen Unfall, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Beschädigung seines Fahrzeugs ist nicht rechtswidrig, weil er in diese eingewilligt hat. Das entschied das OLG Hamm mit am Montag bekannt gewordenem Urteil.
Damit scheiterte die Klage eines gelernten Karosseriebauers und Lackierers aus Gelsenkirchen. Er hatte im November 2011 seinen Mercedes vor einer grünen Ampel gebremst, so dass eine Frau ihm auffuhr. Der Mann verklagte sie auf 10.500 Euro Schadensersatz.
Die Frau konnte im Prozess allerdings nachweisen, dass der Gelsenkirchener sie in einen vorsätzlich herbeigeführten Autounfall verwickelt hatte. Die Art des Unfalls und die anschließende Abrechnung der Schäden sprachen für eine Manipulation. Eine Auffahrkonstellation werde häufig für provozierte Unfälle gewählt, weil sie gut beherrschbar und weitgehend ungefährlich sei, so der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm (Urt. v. 11.03.2013, Az. 6 U 167/12).
dpa/plö/LTO-Redaktion
Kein Schadensersatz nach provoziertem Unfall: Auffahren beliebt für Manipulationen . In: Legal Tribune Online, 14.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8718/ (abgerufen am: 25.04.2024 )
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