LG Arnsberg: Zwei Jahre auf Bewährung für Schützenfest-Todesfahrer

dpa/tko/LTO-Redaktion

04.01.2011

Das LG Arnsberg hat am Dienstag im Prozess um die Schützenfest-Todesfahrt eines Rentners im sauerländischen Menden eine Bewährungsstrafe verhängt. Das Gericht verurteilte den 80-Jährigen zu zwei Jahren auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs.

Der Mann war im Juli 2009 bei einem Schützenfest-Umzug mit Vollgas in eine Gruppe marschierender Schützen gerast. Der Rentner hatte vor dem Unfall zunächst in einer Schlange hinter dem Umzug gewartet, war dann ausgeschert und mit aufheulendem Motor in den Schützenzug gefahren. Drei Menschen starben, dutzende wurden verletzt.

Zitiervorschlag

dpa/tko/LTO-Redaktion, LG Arnsberg: Zwei Jahre auf Bewährung für Schützenfest-Todesfahrer . In: Legal Tribune Online, 04.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2269/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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