Finanzausschuss stimmt Gesetzesentwurf zu: Geldwäschegesetz greift zukünftig bei Online-Glückspielen

08.11.2012

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen stimmte der Finanzausschuss dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zu. So werden Glücksspiele im Internet in die Regelung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einbezogen. Die Opposition hatte sich enthalten, zeigte sich aber dennoch weitgehend einverstanden.

Zukünftig treffen auch Anbieter von Online-Glückspielen besondere Sorgfaltspflichten, wie zum Beispiel das Bestellen eines Beauftragten. Außerdem sollen Zahlungsflüsse und Spielkonten durch ein EDV-gestütztes Monitoring-System geprüft werden.

Die Oppositionsfraktionen enthielten sich bei der Abstimmung im Finanzausschuss, halten die neue Regelung jedoch für notwendig. Für eine Regulierung in diesem Bereich sei es "höchste Eisenbahn", so die SPD. Sie forderte zusätzlich die Einbeziehung von Spielhallen in die Regelung. Dies bringt nach Auffassung der Union jedoch verfassungsrechtliche Probleme mit sich, da Spielhallen Sache der Bundesländer seien.

Auch die Linke begrüßte die Regelung, obwohl es ihrer Ansicht einen legalen deutschen Markt für Online-Glücksspiele kaum gebe. Daher erwarte man von der Regulierung nicht viel.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Finanzausschuss stimmt Gesetzesentwurf zu: Geldwäschegesetz greift zukünftig bei Online-Glückspielen . In: Legal Tribune Online, 08.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7487/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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