Berliner Justizsenatorin stellt Antrag beim Dienstgericht: Ex-AfD-Abge­ord­nete soll doch nicht im Rich­ter­di­enst bleiben

von Annelie Kaufmann

16.06.2022

Die Berliner Justizsenatorin will die Richterin und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand versetzen lassen. Nun muss das Richterdienstgericht entscheiden.

Mitte März war die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann an das Landgericht (LG) Berlin zurückgekehrt - nun soll sie nach dem Willen der Berliner Justizverwaltung vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Die Berliner Justizsenatorin Dr. Lena Kreck (Die Linke) hat einen entsprechenden Antrag beim Richterdienstgericht gestellt, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte.

Die Richterin habe in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt. Durch ihre Äußerungen sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin werde künftig nicht unvoreingenommen Recht sprechen, heißt es in einer Pressemitteilung. Es gehe dabei um Äußerungen aus dem Zeitraum vor ihrer Rückkehr in die Justiz, so ein Sprecher gegenüber LTO. Die Senatsverwaltung habe als oberste Dienstbehörde geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand vorliegen. Sie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Verhalten der Richterin außerhalb des Richterdienstes zwingend eine „Zurruhesetzung“ gebietet.

"Wir haben den vorliegenden Fall intensivst geprüft", so Kreck. "Es darf keinen Zweifel an der Verfassungstreue und der Gewährleistung von diskriminierungsfreien Verfahren geben, das Ansehen der unabhängigen Justiz muss gewahrt sein.“ Im März hatte die Senatsverwaltung für Justiz noch erklärt, man sehe keine Gründe für eine Amtsenthebung oder Versetzung. Grundsätzlich steht es Bundestagsabgeordneten zu, nach ihrer Zeit im Parlament in die Justiz zurückzukehren. Es gibt aber verschiedene Wege dagegen vorzugehen, wenn Zweifel an der Verfassungstreue eines Richters bestehen.

Versetzung in den Ruhestand, um Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden

Die Berliner Justizverwaltung beruft sich auf § 30 Abs. 1 Nr.3 i.V.m. § 31 Nr. 3 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Demnach kann ein Richter in den Ruhestand versetzt werden, wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden.

Nun hat das Richterdienstgericht zu entscheiden, ob eine Versetzung der Richterin in den Ruhestand begründet ist. Das Richterdienstgericht ist am Verwaltungsgericht Berlin angesiedelt. Sollte der Fall in die zweite Instanz gehen, wäre der Richterdienstgerichtshof am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zuständig.

Einen ähnlichen Fall gibt es in der Justiz in Sachsen: Auch Jens Maier, der ebenso wie Malsack-Winkemann für die AfD im Bundestag saß, allerdings als Rechtsextremer in der AfD stärker auffiel, wollte in die Justiz zurückkehren. Das Richterdienstgericht am LG Leipzig hatte im März über einen Antrag der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne) entschieden, mit dem Maier vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte untersagt wurde. Seitdem ist Maier zunächst nicht mehr als Richter tätig.

Abschließend geklärt ist der Fall Maier noch nicht. Im September wird das Richterdienstgericht in Leipzig darüber verhandeln, ob er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird.

Zitiervorschlag

Berliner Justizsenatorin stellt Antrag beim Dienstgericht: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48773 (abgerufen am: 13.12.2024 )

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