Sonder-Hauptversammlung der BRAK am 28.Mai: Prä­si­den­ten­wahl wird vor­ge­zogen

von Hasso Suliak

07.05.2018

Nicht erst auf ihrer nächsten planmäßigen Hauptversammlung im Herbst, sondern bereits Ende Mai wird die BRAK den Nachfolger ihres scheidenden Präsidenten, Ekkehard Schäfer, wählen. Ein aussichtsreicher Kandidat kristallisiert sich heraus.

Das ging jetzt schnell: Wenige Tage nachdem der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) angekündigt hatte, aus gesundheitlichen Gründen sein Amt vorzeitig aufzugeben, steht auch schon ein vorgezogener Termin für eine sogenannte Ersatzwahl des Nachfolgers fest: Am 28. Mai soll der neue Präsident der BRAK gewählt werden. Schäfer bleibt aber wie angekündigt bis zum 14. September 2018, 14 Uhr, im Amt.

Es braucht nur drei Kammern, aber mit der Neuwahl wollten nach LTO-Informationen sogar sechs regionale Rechtsanwaltskammer offenbar nicht bis zum September warten. Sie beantragten deshalb auf Grundlage von § 8 Abs.3 i. Verb. m. § 189 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) eine vorgezogene Hauptversammlung.

Auf der Tagesordnung wird dabei neben der Ersatzwahl des Präsidenten und eines neuen Präsidiumsmitglieds als Nachfolger des Ausscheidenden in erster Linie das Thema besonderes elektronische Anwaltspostfach (beA) stehen.

Neues vom beA

Nach Informationen von LTO soll das Gutachten der Secunet AG vorgestellt werden. Das externe Sicherheitsunternehmen untersucht derzeit die Sicherheitslücken des beA, auf welche Experten die BRAK in den vergangenen Monaten hingewiesen hatten. Nach einem vorläufigen Zwischenbericht aus April hat Secunet laut der BRAK keine Fehler gefunden, die den grundlegenden Aufbau des beA-Systems in Frage stellen. Nach LTO-Informationen wies das System zwischenzeitlich mehr als 20 Lücken auf, davon 12 gravierender Art.

Je nach dem Ergebnis des Gutachtens könnte in der Sitzung bereits bekannt gegeben werden, wann das beA an den Start gehen soll. Das Anwaltspostfach ist seit kurz vor Weihnachten trotz Nutzungspflicht der Anwälte offline. IT-Experten hatten massive Sicherheitslücken entdeckt.

Offen bleibt, ob die BRAK im Mai in ihrer Sitzung auch den sog. Transparenzantrag zum beA behandeln wird. Der Antrag, der in den regionalen Kammerversammlungen mehrfach gestellt und angenommen wurde, war in der letzten Hauptversammlung der BRAK im April auf die nächste Präsidentenkonferenz vertagt worden. Er zielt im Wesentlichen darauf ab, dass die BRAK die Quelltexte der Software zum beA offenlegt, externe Sachverständige die Umsetzung und den Betrieb des Systems regelmäßig überwachen sowie darauf, dass die beA-Software mit allen aktuellen Betriebssystemen kompatibel gemacht und gehalten wird. 

Nachfolger Dr. Ulrich Wessels?

Als aussichtsreichster Anwärter aus dem Kreis der Vizepräsidenten für die Nachfolge von Ekkehart Schäfer gilt der bisherige 2.Vizepräsident der BRAK, Dr. Ulrich Wessels. Der 59-Jährige bestätigte gegenüber LTO seine Kandidatur.

Der Rechtsanwalt und Notar ist seit 2012 Präsident der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm und seit 2015 einer von vier Vizepräsidenten der BRAK. Im Gespräch mit LTO begrüßte er die vorgezogene Hauptversammlung im Mai: Mit der Neuwahl des Präsidenten bereits zu diesem Zeitpunkt sei personell ein "nahtloser Übergang" im September gewährleistet, wenn der bisherige BRAK-Präsident dann aus dem Amt scheide.

Wessels Wahl zu seinem Nachfolger gilt als wahrscheinlich. LTO-Informationen zufolge hat ein anderer Vizepräsident der BRAK, Dr. Thomas Remmers, sich entschieden, seinen Hut nicht in den Ring zu werfen. Der 1. Vizepräsident Dr. Martin Abend aus Sachsen gilt als wenig aussichtsreich. Er zeichnet für das beA verantwortlich. 

Die einzige Frau im BRAK-Präsidium, Ulrike Paul, hat selbst keine Ambitionen, Präsidentin zu werden. Die Kandidatur von Ulrich Wessels begrüßte sie gegenüber LTO: "In diesen schwierigen Zeiten wäre er mit seiner vermittelnden Art jemand, der die Wogen glätten könnte", so die Stuttgarter Rechtsanwältin.

Zitiervorschlag

Hasso Suliak, Sonder-Hauptversammlung der BRAK am 28.Mai: Präsidentenwahl wird vorgezogen . In: Legal Tribune Online, 07.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28505/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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