Sollte man kennen: Sieben wich­tige BVerfG-Ent­schei­dungen 2022

von Annelie Kaufmann

27.12.2022

Was Bundeskanzlerin Merkel nicht hätte sagen dürfen

Dass sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Februar 2020 mit den Stimmen der AfD zum Ministerpräsidenten von Thüringen wählen ließ, sei "unverzeihlich", ein "schlechter Tag für die Demokratie" und müsse "rückgängig gemacht werden". Das sagte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einer Pressekonferenz in Pretoria mit Blick auf die innenpolitische Lage – immerhin stand die große Koalition in Berlin auf der Kippe, falls die CDU sich an dieser Kemmerich-Regierung mit Unterstützung der AfD beteiligen sollte. Zwei Tage später trat Kemmerich zurück.

Die AfD warf Merkel allerdings vor, sie habe mit diesen Aussagen ihre Amtsautorität für parteipolitische Äußerungen missbraucht und die Chancengleichheit der AfD im politischen Wettbewerb verletzt. Zweieinhalb Jahre später, Merkel ist längst nicht mehr im Amt, entschied der Zweite Senat über das Organstreitverfahren – und gab der AfD Recht (Urt. v. 15.06.2022, Az. 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20).

Merkel hätte explizit deutlich machen müssen, dass sie sich nicht als Kanzlerin, sondern als "Parteipolitikerin oder Privatperson" äußere. Der bloße Hinweis auf eine Äußerung aus "innenpolitischen Gründen" genüge dafür nicht. Sie habe damit in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt und das Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG verletzt.

Die Entscheidung lag zwar auf der bisherigen Linie der Karlsruher Rechtsprechung, aber sie fiel mit 5:3 Stimmen knapp aus. Ein Sondervotum verfasste die Verfassungsrichterin Astrid Wallrabenstein. Ihrer Ansicht nach liegt der Zweite Senat mit seiner Neutralitätserwartung schlicht falsch: Regierungsarbeit sei in einer Demokratie stets politisch und in einer Parteiendemokratie eben parteipolitisch geprägt.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: Sieben wichtige BVerfG-Entscheidungen 2022 . In: Legal Tribune Online, 27.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50581/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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