2022 hat das BVerfG entschieden: Die Corona-Impfpflicht für Pfleger war rechtens. Nach Veröffentlichung der RKI-Protokolle bewertet das VG Osnabrück die Lage aber anders und ist überzeugt, dass das BVerfG noch einmal entscheiden sollte.
Eltern von schulpflichtigen Kindern müssen grundsätzlich die Masernimpfung ihres Kindes nachweisen. Das OVG NRW weist die rechtlichen Bedenken der Eltern zurück – und weicht damit vom Bayerischen VGH ab.
Die Weigerung, sich impfen zu lassen, durfte nicht zu einer Abmahnung führen. Hier gehe es um höchstpersönliche Rechte der Arbeitnehmenden, so das BAG. Eine Freistellung ohne Vergütung war aber rechtmäßig.
Ein Soldat wollte sich 2022 nicht gegen Covid-19 impfen lassen, weil ihm die Entwicklung des Vakzins zu schnell gegangen war. Während das Amtsgericht noch Milde walten ließ, verurteilte ihn das Landgericht wegen Gehorsamsverweigerung.
Eltern wollten erreichen, dass eine Kita ihre Kinder betreuen muss, obwohl sie nicht gegen Masern geimpft sind. Das VG Main googelte und stellte fest: Der das Attest ausstellende Arzt ist Impfkritiker. Es lehnte den Antrag der Eltern ab.
Eine Frau behauptet, seit ihrer Corona-Impfung an einer Herzerkrankung und starker Migräne zu leiden. Sie klagte gegen Biontech auf Schmerzensgeld – jedoch ohne Erfolg. Die Klage scheiterte an einer für viele Kläger unüberwindbaren Hürde.
Das LG Rottweil hat die Schadensersatzklage eines 58-jährigen Mannes abgewiesen. Der Mann gab an, infolge einer Corona-Impfung mit dem Biontech-Impfstoff auf dem rechten Auge fast erblindet zu sein.
Schulkinder müssen seit 2020 eine Masernimpfung nachweisen. Legen die Eltern keinen Impfnachweis vor, darf das Gesundheitsamt ein Zwangsgeld androhen, so das VG Berlin nun in mehreren Eilverfahren.