Sollte man kennen: Sieben wich­tige BVerfG-Ent­schei­dungen 2022

von Annelie Kaufmann

27.12.2022

Die Impfpflicht, die Omikron-Welle und die Masern

Monatelang wurde über eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 diskutiert – natürlich stets mit dem Hinweis, was denn Karlsruhe dazu sagen würde. Dann hatte sich das Thema politisch erledigt, nur eine einrichtungsbezogene Impfpflicht verabschiedete die Ampel-Koalition im Dezember 2021. Beschäftige in Pflegeheimen, Krankenhäusern und andere medizinischen Einrichtungen müssen nachweisen, dass sie geimpft sind, sonst droht ein Beschäftigungsverbot bzw. ein Bußgeld.

Eine Verfassungsbeschwerde dagegen wies das BVerfG zurück (Beschl. v. 27.04.2022, Az. 1 BvR 2649/21). Es handele sich um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und in die Berufsfreiheit, der sei aber zum Schutz älterer, kranker und pflegebedürftiger Menschen gerechtfertigt. Angesichts der Omikron-Welle und weiterer Varianten blieb zwar unklar, ob die Impfung auch das Ansteckungsrisiko wesentlich senkt oder letztlich nur vor schweren Krankheitsverläufen schützt. Der Erste Senat verwies jedoch auf die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers.

Kurz darauf beschäftigte dann die Impfpflicht-Frage erneut den Ersten Senat, allerdings ging es um eine geradezu altmodische Viruserkrankung: Auch die Masern-Impfpflicht für alle Kindergarten- und Schulkinder und alle Beschäftigten an Schulen und Kitas ist verfassungsgemäß (Beschl. v. 21.07.2022 Az. 1 BvR 469/20 u.a.). Diese Impfpflicht ist zwar so weitgehend, dass sie praktisch schon als allgemeine Impfpflicht gelten kann – allerdings auch dogmatisch leichter zu begründen. Denn bei den Masern ist zumindest klar, dass die Impfung effektiv vor Ansteckung schützt, die Nebenwirkungen des Impfstoffs gering sind und der Gesetzgeber also davon ausgehen darf, auf diese Weise Kinder und Erwachsene zu schützen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung bekommen können, während die Interessen lediglich impfunwilliger Eltern dahinter zurücktreten müssen.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50581 (abgerufen am: 07.12.2024 )

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